Kommission verteidigt Vorratsdaten, Supergrundrecht, Technoviking

Foto: Johannes Otto Först, PD
EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung durch hohe Nachfrage gerechtfertigt
Die EU-Kommission hat in einem Papier zum Sinn der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen. Das hauptsächliche Argument für die anlasslose Speicherung der Verkehrsdaten: Jährlich würden europaweit Ermittler über zwei Millionen Mal auf die erhobenen Daten zugreifen. Außerdem führt die Kommission verschiedene Einzelfälle vor allem schwerer Kriminalität an, die laut dem Papier nur aufgrund der erhobenen Vorratsdaten gelöst werden konnten. Es zeige sich, dass zum Beispiel in Deutschland an entsprechender Stelle nicht weiter ermittelt werden könne, weil hier die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht eingeführt wurde.
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Das Papier der Kommission.
Hans-Jürgen Papier: Es gibt kein Supergrundrecht auf Sicherheit
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat sich in einem Interview mit der Welt zu den jüngsten Diskussionen zum Überwachungsskandal geäußert. So widersprach er vor allem der Aussage des Innenministers Friedrich, Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Zwar müsse der Staat aufgrund seines verfassungsrechtlichen Auftrags die Sicherheit seiner Bürger schützen – jedoch nur mit den Mitteln, die mit den Freiheitsrechten vereinbar sind. Es könne nicht sein, dass um des Schutzes der Freiheit willen die Freiheitsrechte geopfert werden.
Zum Interview auf welt.de.
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Technoviking geht in Berufung
Der sogenannte „Technoviking” hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt. Dieses dem Kläger kein Schmerzensgeld zugesprochen und auch nicht die weitere Aufführung des Videos untersagt. Der „Technoviking” ist ein bekanntes Internet-Meme in Form eines Videos. Es zeigt den einem Wikinger ähnelnden Kläger, wie er extrovertiert tanzt. Die Figur des Technovikings hat sich im Internet zum Kult entwickelt. Der Beklagte hatte Abbildungen und Videos des Klägers aus dem Netz gesammelt, um sie in Form von Installationen, Ausstellungen und Vorträgen auszuwerten. Über die Zulässigkeit muss nun das Berliner Kammergericht entscheiden.
Zur Nachricht auf netzpolitik.org.
Telemedicus mit einer Analyse des erstinstanzlichen Urteils.
iRights.info: Technoviking – Ein Internet-Mem vor dem Berliner Landgericht
Landgericht Hamburg: Matussek unterliegt gegen Krömer
Der Spiegel-Journalist Matthias Matussek ist mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Moderator der Late Night Show Kurt Krömer vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Dieser hatte ihn als Gast in seiner Sendung ein „hinterfotziges Arschloch” sowie „Puffgänger” genannt. Matussek versuchte nun, die Ausstrahlung zu verhindern, da er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Das Landgericht sah isoliert betrachtet eine Formalbeleidigung in den Äußerungen. Kurt Krömer sei jedoch eine Kunstfigur, die sich einer bewusst distanzlosen Sprache bediene, um die Gäste zu provozieren. Im Gesamtkontext sei die Äußerung daher zulässig.
Zur Nachricht auf dwdl.de.
CSU-Politiker fordert Pornofilter
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat sich dafür ausgesprochen, auch in Deutschland einen Porno-Filter einzuführen. Der 74-jährige Jugendschutzexperte will dies durch verbindliche Altersbeschränkungen erreichen. Die Durchsetzung soll durch ein persönliches Anmeldesystem erfolgen – vor der Anmeldung sollen sämtliche pornografischen Inhalte gesperrt sein. Vorbild dieses Vorschlags ist die Initiative in Großbritannien, die den Zugang zu pornografischen Inhalten erschweren soll. Ein ähnlicher Vorschlag für Netzsperren vor wenigen Jahren wurde aufgrund von massiver Kritik aufgegeben. Eine entsprechend deutliche Kritik folgte deshalb auch von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
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