Vorratsdaten-Richtlinie laut EuGH-Generalanwalt grundrechtswidrig, Internet im Kabinett, Redtube-Abmahnungen
Vorratsdaten-Richtlinie laut Generalanwalt unvereinbar mit EU-Recht
Der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat am Donnerstag in einem Gutachten die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklärt. Grund: Die Richtlinie sei zu unbestimmt; es fehlten bestimmte, zur Grundrechtssicherung wichtige Verfahrenselemente, so Villalón. Die Richtlinie schreibt vor, Kommunikationsdaten mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre lang zu speichern. Gegen sie hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation und der Österreicher Michael Seitlinger Klage erhoben. Das Gutachten von Villalón enthält die Schlussanträge für das zum Jahresbeginn 2014 erwartete Urteil des EuGH.
Ausführlich hierzu bei Telemedicus.
Zur Meldung auf Golem.de.
Bundesregierung: Neues Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Das Bundesverkehrsministerium wird zukünftig auch für die „digitale Infrastruktur” zuständig sein. Zuständiger Minister wird der CSU-Politiker Alexander Dobrindt. Die Reaktionen darauf sind geteilt: Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Aufwertung von Internet-Themen. Diese erhielten nun einen vergleichbaren Stellenwert wie das Straßenverkehrsnetz. Netzaktivisten hingegen bedauern, dass kein eigenes Internet-Ministerium geschaffen wurde. Außerdem sei die Zuordnung zum Bereich Verkehr unpassend. Datenströme ließen sich nicht als „Datenautobahn” vergleichbar mit dem Straßenverkehr regulieren.
Zum Bericht bei FAZ.net.
Zum Bericht bei heise.de.
Redtube-Abmahnungen: IP-Adressen offenbar über Zwangsumleitungen ermittelt
Die im Rahmen der „Redtube”-Abmahnungen ermittelten IP-Adressen hatte der Rechteinhaber „The Archive AG” mutmaßlich über Zwangsumleitungen ermittelt oder ermitteln lassen: Abgemahnte der Streaming-Webseite entdeckten in Ihren Browser-Historien, dass sie kurz vor dem streitigen Abruf der Pornovideos auf mehrere übereinstimmende Seiten zugegriffen hatten, nämlich „trafficholder.com”, „movfile.net” und „retdube.net”. Die Betroffenen wurden möglicherweise nach dem Anklicken von Links mittels eines Skripts auf Redtube.com zwangsumgeleitet. Dabei wurden ihre IP-Adressen gespeichert und diese schließlich durch „The Archive AG” an die abmahnende Kanzlei U+C weitergegeben.
Zum Bericht bei Golem.de.
Ausführlich zu den Redtube-Abmahnungen bei Telemedicus.
iRights.info: Streaming-Abmahnungen: Ungeklärte Fragen, Trittbrettfahrer mit Schadprogrammen (Update).
CDU-Politikerin Voßhoff als oberste Datenschützerin im Gespräch
Die Amtsperiode des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar endet am 17. Dezember. Offenbar ist als Nachfolgerin die Brandenburger CDU-Politikern Andrea Astrid Voßhoff im Gespräch. Zuletzt war die 55-Jährige Sprecherin der Unionsfraktion für Rechtsthemen und saß im Fachausschuss des Bundestags. Sprecher des Ministeriums wollten die Personalie nicht bestätigen. Die Bundesregierung schlägt einen Kandidaten für das Amt des Bundesbeauftragten vor, über den der Bundestag abstimmt. Der Datenschutzbeauftragte ist dem Innenministerium zugeordnet; die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Zur Nachricht auf handelsblatt.de.
Zur Meldung bei Spiegel Online.
Marktmacht: Googles Einigungsvorschlag an die EU abgelehnt
Der Europäische Verbraucherverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateuers) hat einen Einigungsvorschlag von Google an die EU abgelehnt, der den Streit um den angeblichen Machtmissbrauch bei der Internetsuche beilegen sollte. Laut BEUC gehen die Vorschläge nicht auf die wesentlichen von der Kommission beanstandeten Probleme ein, sondern steuern vielmehr auf die Profitmaximierung Googles hin. Seit etwa drei Jahren ermittelt die Kommission, inwiefern Google seine Marktführerschaft bei der Internetsuche missbraucht und dadurch die Konkurrenz benachteiligt.
Zum Beitrag des Wall Street Journal.
Zur Nachricht bei Golem.
Europäische Bankenaufsicht warnt vor Bitcoin
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) warnt vor der virtuellen Währung „Bitcoin”. Am Freitag erklärte die EBA, dass es keine Einlagensicherung für das digitale Geld gebe. Zudem seien die Coins auf den Nutzercomputern Hackerangriffen genauso ausgesetzt wie auf den Handelsplattformen im Internet selbst. Weiterer Kritikpunkt: Ein einmal angewiesener Bitcoin-Betrag kann nicht mehr zurückgeholt werden. Die virtuelle Währung ist eine Art “Privatgeld”, über das Regierungen und Zentralbanken weltweit keine Kontrolle üben können. Die Verwaltung von Bitcoins erfolgt über ein dezentrales, öffentlich einsehbares Netzwerk. Dort sind alle Transaktionen und Guthabenkonten gespeichert.
Zur Nachricht auf Golem.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Bankenaufsicht.
Europäisches Gericht: Microsoft durfte Skype übernehmen
Das Europäische Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Übernahme des Internettelefoniedienstes Skype durch Microsoft bestätigt. Der Netzwerk-Ausrüster Cisco und die italienische Firma Messagenet hatten klageweise Auflagen vonseiten der EU-Kommission zur Übernahme von Skype gefordert. Dies lehnten die Richter ab: Zwar könne Microsoft durch die Übernahme seine Marktmacht erheblich ausbauen. Der Deal schränke aber weder den Wettbewerb auf dem Markt der privaten Kommunikation noch der Geschäftskommunikation ein. Die Privatkommunikation ist ein „junger, stark expandierender Sektor, bei dem ein hoher Marktanteil schnell wieder verloren gehen kann”, so die Richter. Im Mai 2011 hatte Microsoft Skype für umgerechnet 6,2 Mrd Euro gekauft.
Zur Meldung auf heise.de.
BGH zur Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben
Der BGH hat die Verurteilung wegen versuchter Nötigung gegen einen Anwalt bestätigt, der als „Inkassoanwalt” ungeprüft Mahnschreiben ausstellte. Vorgeschichte: Der Betreiber eines sogenannten Gewinnspieleintragungsdienstes bot per Callcenter an, Kunden für Gewinnspiele einzutragen – tat dies aber tatsächlich nicht. Dennoch ließ der Betreiber sich vom angeklagten Juristen Mahnschreiben aufsetzen, in denen er vermeintlich säumigen Kunden mit der „konsequenten Durchsetzung der berechtigten Forderungen” drohte. Ob die die Forderungen rechtens waren, prüfte er nicht. Der BGH betont in seiner Entscheidung die Drohungswirkung der Autorität des angeklagten Juristen als Organ der Rechtspflege.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Zur Meldung bei Juris.
Dieser Wochenrückblick wurde von Susanna Ott, Franziska Dockhorn und Diana Spikowius verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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