Volker Oppmann über die geplante Online-Bücher-Plattform Log.os: „Gemeinnützigkeit kann man nicht simulieren“

Abbildung: Log.os e.V.
iRights.info: Herr Oppmann, in den Beschreibungen zu Log.os ist von einer „digitalen Universalbibliothek“ die Rede. Was ist damit gemeint?

Volker Oppmann, selbständiger Verleger (Onkel & Onkel), gehört zum dreiköpfigen Vorstand des Log.os-Fördervereins. 2008 bis 2013 war er für das von ihm mit initiierte E-Book-Unternehmen Textunes tätig, das 2011 von Thalia übernommen wurde und aus dem er 2013 ausschied. Foto: Bernd Große
Volker Oppmann: Eine Bibliothek definiert sich über drei Kriterien: Die Sammlung, die Erschließung sowie die Zugänglichmachung von Inhalten. Unter Erschließung versteht man, dass man die Sammlung ordnet, katalogisiert und mit Schlagworten versieht, damit man einzelne Inhalte schnell wiederfindet. Für die Zugänglichmachung zuständig waren bisher die Bibliotheken, die man besuchen konnte, um dort vor Ort zu lesen oder um die Medien auszuleihen.
Im Grunde ist die Ausleihe nur ein Teilaspekt von Bibliotheken und bei Weitem nicht der Wichtigste. Aber alle drei genannten Kriterien werden heute durch Cloud-basierte E-Book-Angebote erfüllt, und genau so verstehen wir Log.os. „Universalbibliothek“ heißt es deshalb, weil es eine umfassende Sammlung sein soll, unabhängig von Sprache, Thema oder Herkunft, in die nicht nur Werke aus regulärer Verlagsproduktion Eingang finden, sondern auch Texte von Selfpublishern sowie Freie Inhalte.
iRights.info: Also auch Werke, die unter freien Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht sind? Etwa die im Bildungsbereich zunehmend populären „Open Educational Resources“ (OER)?
Volker Oppmann: Definitiv ja. Nutzer interessieren sich für konkrete Inhalte, nicht dafür, woher sie stammen. Sie interessieren sich weder für buchhändlerische Bezugswege noch dafür, ob ein Titel lieferbar, vergriffen, verwaist, rechtefrei, Open Source oder was auch immer ist. Unsere Kernaufgaben im Dienste des Kunden sind folglich, sämtliche Inhalte verfügbar zu haben, zu gewährleisten, dass sie direkt genutzt werden können, sowie sicherzustellen, dass die jeweilige Rechtekette intakt ist und sauber abgebildet werden kann, so dass jeder zu seinem Recht kommt, also auch die Urheber und Verwerter.
iRights.info: Log.os möchte die Übermacht von Amazon brechen, heißt es. Doch es ist offenbar gar kein Online-Buchhändler. Wie soll das funktionieren?
Volker Oppmann: Wir nehmen Amazon & Co. als Buchhändler wahr, dabei haben diese Anbieter im digitalen Bereich längst aufgehört Buchhändler zu sein. Anbieter von digitalen Inhalten sind zu kommerziellen Großbibliotheken geworden, die Inhalte auf ihren Servern sammeln, diese über Kataloge, Schlagworte und Algorithmen erschließen sowie die Inhalte über diverse Apps und Endgeräte zugänglich machen. Doch der Zugang ist nur möglich, solange man sich als Kunde innerhalb der proprietären Ökosysteme ihrer digitalen Bibliothek befindet.
Sie können die Inhalte von einem Kindle nicht in ein anderes System mitnehmen, etwa auf einen Tolino, denn Sie erwerben als Nutzer kein E-Book als Objekt, sondern nur ein Nutzungsrecht an einem Inhalt, der Ihnen in Form eines E-Books zur Verfügung gestellt wird. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied zum gedruckten Buch, das dem Nutzer per Kauf gehört und mit dem er machen kann, was immer er will.
Das heißt, der einzige Unterschied, ob man einen E-Book-Anbieter subjektiv als Bibliothek oder als Shop wahrnimmt, begründet sich darin, ob man ein zeitlich befristetes oder ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht erwirbt. Es handelt sich lediglich um eine kleine Variation im Geschäftsmodell und in der Preisgestaltung, die Systeme dahinter sind dieselben.
iRights.info: Log.os will kein Print- oder E-Book-Geschäft sein, sondern eine Online-Lese-Plattform, die den Zugang zu und den Umgang mit kommerziellen und freien Texten bietet. Wie wird das – aus Sicht des Nutzers betrachtet – konkret aussehen?
Volker Oppmann: Log.os orientiert sich an Elementen, die aus sozialen Netzwerken bekannt sind. Auf einer zentralen Startseite sind die Inhalte nach inhaltlichen „Channeln“ sortiert. Das sind zunächst einmal Filter, die sich beispielsweise an bekannten Genre-Einteilungen orientieren wie Krimi oder Science Fiction, aber auch an persönlichen Bibliotheken oder Leselisten von Nutzern – ähnlich wie bei Spotify oder Pinterest. Die Empfehlungen von Freunden können ein Channel sein oder Listen von Nutzern, denen man folgt wie bei Twitter. Darin kann man dann Rezensionen, Empfehlungen oder andere Postings lesen.
Neben der Übersichtsseite wird es zwei weitere Hauptansichten geben: eine Profilseite für Nutzer und eine Profilseite für Werke. Auf Nutzer-Seite verwalte ich meine Kontakte, meine Bibliothek und meine Leselisten. Ich verfüge dort über einen privaten beziehungsweise für andere freigegebenen „stream of consciousness“, der das anzeigt, was ich an meinen eigenen Aktivitäten protokollieren will. So entsteht ein Logbuch meiner eigenen „Literaturgeschichte“ sowie meiner Aktivitäten, Postings und Empfehlungen.
iRights.info: Das klingt nach dem, was man heute „Social Reading“ nennt.
Volker Oppmann: Log.os soll mehrere Ebenen bieten: die klassische, also anonyme Lese-Ansicht für die private Lektüre; eine Ebene für Social Reading, auf der ich mich mit Kommentaren und Diskussionen mit anderen Nutzern über den Text austauschen kann; aber auch eine Ebene, die Autoren beziehungsweise den autorisierten Mit-Autoren vorbehalten ist und ein Editieren des Textes erlaubt.
Daneben haben die einzelnen Werke eigene Profilseiten. Hier finden sich Informationen zu den individuellen Werken inklusive einer Übersicht über die jeweiligen Werkausgaben, analog wie digital.
Über das Profil-Prinzip, nutzerseitig wie werkseitig, und die Channel-Systematik lassen sich auf der Plattform alle möglichen Rollen abbilden. Dazu sind noch Anbindungen von weiteren Buchmarktteilnehmern in Planung, wie Verlagen, Buchhändlern und anderen. Daran arbeiten wir aber noch.
iRights.info: „Social Reading“ und die Netzwerk-Optionen ähneln dem Konzept der Plattform „Sobooks“, die seit Herbst vergangenen Jahres in der öffentlichen Betaphase operiert – was macht Log.os anders?
Volker Oppmann: Social Reading wird ja nicht nur von Sobooks umgesetzt – vernetztes Lesen und Interaktion sind wichtige Schlüsselbegriffe des digitalen Lesens. Die entscheidende Frage ist, wem dieser Wissens- und Datenschatz gehört, der hier quasi nebenbei erzeugt wird? Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Datenschatz keinem einzelnen Unternehmen, sondern der Gesellschaft gehören sollte. Doch das kann ein normales Wirtschaftsunternehmen nicht leisten, selbst wenn es das wollte, denn Gemeinnützigkeit kann man nicht simulieren.
Wir unterscheiden uns aber nicht nur im grundlegenden Ansatz, sondern auch in den weiteren Ausbaustufen des Projekts, da wir eben nicht nur ein endkundenseitiges Angebot bauen wollen, sondern als echte „multisided platform“ Wert schöpfen, indem wir eine direkte Interaktionen zwischen einzelnen Benutzergruppen über eine gemeinsame technische Infrastruktur ermöglichen. Also beispielsweise zwischen Lesern und Autoren, oder mit Buchhändlern und Verlagen sowie öffentlichen Institutionen, etwa Schulen, Universitäten oder Bibliotheken.
iRights.info: Sie wollen mit Log.os auch „Transparenz, Datensouveränität und Privatsphäre“ unterstützen. Führen derart absolut klingende Versprechen nicht zu überhöhten Erwartungen?
Volker Oppmann: Die Gefahr besteht durchaus, insbesondere wenn man Nutzer mit einem Ansolutheitsanspruch hat. Uns geht es insbesondere um Wahlfreiheit. Lesen Sie mal bei den Großen der Branche in den Geschäftsbedingungen, Lizenz- und Nutzungsbestimmungen nach. Sie haben heutzutage meistens nur die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung – häufig stimmt man auch späteren Änderungen vorab zu. Wenn ich als Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt diesen Bedingungen widerspreche, muss ich oft den Verlust meiner gesamten Daten hinnehmen – der Zugang zu meiner kompletten Sammlung wird versperrt.
iRights.info: Heißt das, Sie wollen Ihren Kunden eine Vielfalt an Lizenz- und Nutzungsmodellen zur Auswahl bieten?
Volker Oppmann: Unsere Kunden sollen sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt entscheiden können, etwa in ein anderes Nutzungsmodell zu wechseln. Alles andere wäre Erpressung.
Transparenz müssen wir darüber herstellen, was wann wo mit welchen Daten passiert und weshalb. Das betrifft beispielsweise das synchronisierte Lesen zwischen verschiedenen Endgeräten. Hierfür muss mich meine Lese-Software zwangsläufig beobachten und mein Leseverhalten protokollieren – doch das alles muss transparent sein.
Für die angesprochene Datensouveränität muss der Nutzer jederzeit die volle Kontrolle über seine Daten haben. Er allein entscheidet, wer was mit seinen Daten machen darf. Das fängt an bei Angaben zu Person, Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, und geht über die vom Nutzer selbst generierten Inhalte, wie Rezensionen, Postings, Notizen, Anmerkungen, bis hin zu den Daten aus dem Nutzerverhalten, welche die Software protokolliert. Wir müssen unseren Nutzern garantieren, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt, etwa indem sie das Tracking und diverse Social-Reading-Funktionen deaktivieren oder ganz entfernen können.
iRights.info: Log.os setzt also eher auf Zielgruppen, die wenig oder gar keine Nutzungsdaten preisgeben wollen. Sehen Sie diese Nutzungsdaten also nicht als geschäftsrelevante Währung an?
Volker Oppmann: Nutzer, die gerne anonym und privat lesen möchten, müssen sich bei uns genauso zu Hause fühlen können wie Nutzer, die bereitwillig jede Leseerfahrung mit der Öffentlichkeit teilen. Beide Nutzergruppen werden aus einer Vielzahl an Angeboten und Bezahlmodellen wählen können.
In welcher „Währung“ jemand für die Nutzung der Inhalte anderer zahlt, das sei jedem überlassen. Sei dies nun ein fixer Betrag je Content-Einheit, ein wie auch immer gestaffeltes Abo beziehungsweise eine Flatrate, sei es in Aufmerksamkeit – Stichwort: Werbung – oder in Form seiner Daten. Wir würden Nutzerdaten aber allenfalls in anonymisierter Form verwerten, etwa durch nutzerspezifische Werbe-Einblendungen oder durch den Verkauf aggregierter Trend-Daten an Verlage, nicht jedoch durch den Weiterverkauf persönlicher Daten.
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