Viacom erzielt im Google/YouTube-Streit wichtigen Teilsieg vor Gericht
Der Richter entschied, dass Google an Viacom „alle Daten aus der Protokoll-Datenbank an Viacom zu übergeben hat, die zeigen, wann von wo aus welche YouTube-Videos angeschaut wurden“. Die Entscheidung bezieht sich nicht nur auf Videos, die direkt bei YouTube angesehen wurden, sondern auch auf solche, auf die der Zugriff indirekt über andere Websites erfolgte. Erfasst sind von der Entscheidung Daten aus der Protokoll-Datenbank, die „für jedes gesehene Video die eindeutige Login-ID des Nutzers, die Zeit, zu der der Nutzer das Video anzusehen begann, die IP-Adresse des Nutzercomputers, und die ID des Videos“ umfassen.
Kritik von Bürgerrechtlern
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert das Urteil: „Das irrige Gerichtsurteil ist ein schwerer Schlag für den Datenschutz und erlaubt es Viacom zu beobachten, was Sie bei YouTube sehen.“ Der Richter habe sich über die Datenschutzbestimmungen des Video Privacy Protection Act (VPPA) hinweggesetzt. Nach dem VPPA ist es „Video-Anbietern verboten, Informationen darüber herauszugeben, welches Videomaterial Kunden bestellen“. Die EFF weist darauf hin, dass der VPPA auch für Online-Videos gilt und das Gericht deshalb die Viacom-Forderung hätte zurückweisen müssen. Die EFF appelliert an Viacom, auf ihre „zu weit gehenden Forderungen“ zu verzichten. Google fordern die Bürgerrechtler auf, „alle notwendigen Schritte einzuleiten, um diese Anordnung zurücknehmen zu lassen und die Rechte der Nutzer zu schützen.“
Software bleibt geheim
Viacoms Forderung, dass Google den Source Code für seine Suchtechnologie übergeben müsse, wies das Gericht zurück. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Argumentation von Google, dass es sich beim Source Code um ein Geschäftsgeheimnis handle, das besonders zu schützen ist. „YouTube und Google sollten nicht dazu gezwungen werden, dieses lebenswichtige Gut auf der Basis reiner Spekulationen in Gefahr zu bringen“, entschied das Gericht. Und weiter: „Vor der Offenlegung müsste erst plausibel dargelegt werden, dass YouTubes und Googles Aussagen, die Suchfunktion sei nicht dazu geeignet, Urheberrechtsverletzungen zu begünstigen, falsch sind.“
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