VG Wort, verwaiste Werke, NSA-Skandal
VG Wort will Leistungsschutzrecht für Presseverlage wahrnehmen
Die VG Wort erwägt, das im August in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage wahrzunehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung der VG Wort hervor, in der sie ankündigt, eine Mitgliederversammlung zu diesem Thema einzuberufen. Im Rahmen dieser Mitgliederversammlung soll entschieden werden, ob die VG Wort ihr Wahrnehmungsportfolio um das Presse-Leistungsschutzrecht erweitern wird. Ziel sei die effektive Rechtewahrnehmung innerhalb einer Verwertungsgesellschaft, die sowohl Verlage wie auch Autoren unter einem Dach vereinigt. Letzteren steht eine angemessene Beteiligung bei Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich zu. Telemedicus wird hierüber morgen ausführlich berichten.
Pressemitteilung der VG Wort.
Meldung bei Internet-Law.de.
iRights.info: FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Verwaiste Werke und Open Access: Bundesrat billigt Reform des Urheberrechts
Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt, das die Nutzung verwaister und vergriffener Werke regelt. Verwaiste Werke sind solche in Paragraf 61 des Urheberrechtsgesetzes neuer Fassung aufgezählte Werke, deren Rechtsinhaber „auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden” kann. Öffentlichen Einrichtungen wird eine nichtkommerzielle Nutzung solcher Werke nunmehr erlaubt sein. Außerdem macht die Gesetzesänderung einen Schritt in Richtung Open Access: Sie räumt Urhebern wissenschaftlicher Publikationen ein Zweitverwertungsrecht ein. Kritiker halten die Neuregelung jedoch für unzureichend, weil sie ein Jahr Karenzzeit nach Erstveröffentlichung vorsieht. Außerdem sei der Kreis der Adressaten des Zweitverwertungsrechts zu klein, da es nicht das gesamte wissenschaftliche Personal an Hochschulen umfasst. Zudem hat der Bundesrat die Reform der Abmahndeckelung durchgewunken.
Überblick zu den Reformen bei iRights.info.
Telemedicus ausführlich zur Neuregelung.
NSA-Skandal: Kleine Anfrage, Schriftsteller-Brief
Das Überwachungsprogramm der NSA ist nach wie vor Gegenstand der netzpolitischen Berichterstattung. Während Schriftsteller hierzulande vor dem Bundeskanzleramt gegen die umfassenden Überwachungsmaßnahmen protestierten und Bürgerrechtler die Auflösung des Verfassungsschutzes fordern, hält sich die Bundesregierung zum politischen Umgang mit dem NSA-Skandal weitgehend bedeckt. So beantwortete sie eine kleine Anfrage der Grünen zu einem Großteil „aus Gründen des Staatswohls” nicht – darunter auch die Frage, was der BND gegen die Erfassung des deutschen Datenverkehrs unternehme und an welchen physikalischen Punkten die NSA ihn anzapft. Die Bundesregierung deutet aber an, dass auch rein innerdeutscher Datenverkehr durch ausländische Geheimdienste überwacht werden kann.
Ausführlich bei Heise online.
iRights.info: Neu als E-Book – „Überwachte Gesellschaft – Recht, Technik und Politik nach Prism und Tempora”
US-Gericht: Verbindungsdaten fallen nicht unter Privatsphäre
Das US-Gericht „Foreign Intelligence Surveillance Court” (FISC) hat entschieden, dass Telefon-Verbindungsdaten nicht unter die US-verfassungsrechtlich geschützte Privatsphäre fallen: Kunden wüssten, dass Anbieter ihre Verbindungsdaten speichern; sie könnten daher nicht erwarten, dass Behörden keinen Zugriff auf die Daten bekommen, so das FISC laut heise.de. Der Fall betraf einen Teil des US-Spionageprogramms, der auch Gegenstand der NSA-Affäre ist. Danach kann die US-Regierung Verbindungsdaten 90 Tage nach deren Anfallen von Telefonanbietern einfordern. US-Bürgerrechtler kritisieren Auffassung des FISC. Der US-Regierung sei damit erlaubt, „Aufzeichnungen in der bloßen Erwartung einer Ermittlung zu sammeln”. Unterdessen wurde bekannt, dass US-Telefonanbieter in keinem Fall Anfragen der NSA über Verbindungsdaten verweigert haben.
Mehr Informationen auf heise.de.
Bundesnetzagentur geht gegen kostenpflichtige Warteschleifen vor
Die Bundesnetzagentur hat zwei Unternehmen die Rechnungslegung bzw. Eintreibung von Telefonkosten für Warteschleifen verboten. Die Fälle betrafen die Servicehotline eines Textilunternehmens und eine Erotikrufnummer, für die bis September rechtswidrige Abrechnungen erfolgten. In beiden Fällen waren für Bandansagen rechtswidrig Kosten entstanden. Seit Juni 2013 dürfen für solche Warteschleifen aber keine Kosten mehr erhoben werden (Paragraf 66g Telekommunikationsgesetz). Die Verfügungen der Bundesnetzagentur gelten rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, ergo zum 1. Juni 2013.
Die Meldung bei golem.de.
ARD und ZDF: Germany’s Gold kommt nicht
ARD und ZDF sind von ihrem Plan abgerückt, eine gemeinsame kommerzielle Videoplattform zu starten. Der Grund für das Aus liegt nach einer Mitteilung der WDR Media Group in den Vorgaben des Bundeskartellamtes zum Betrieb einer solchen Plattform: Würde man den Vorgaben gerecht, sei der wirtschaftliche Erfolg der Plattform nicht gesichert. Das Bundeskartellamt hatte bereits im Frühjahr Bedenken geäußert, unter anderem weil gebührenfinanziert produzierte Inhalte den Video-on-Demand-Markt verfälschen könnten. ARD und ZDF hatten „Germany’s Gold” im Jahr 2011 als kostenpflichtiges bzw. werbefinanziertes Programmarchiv mit deutschen Kino- und Fernsehinhalten angekündigt.
Pressemitteilung der WDR Media Group.
Urteil: Produktplatzierung im Programm von Sat.1 unzulässig
Das Zeigen einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Mai 2011 auf Sat.1 war unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Zwar ist nach dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Produktplatzierung im privaten Rundfunk unter bestimmten Voraussetzungen – etwa der Einhaltung einer Hinweispflicht – zulässig. Im streitigen Fall hielt sich Sat.1 nach Auffassung des Oververwaltungsgerichts jedoch nicht im Rahmen zulässiger Produktplatzierung: Die Sendung habe das Produkt der Brauerei zu stark herausgestellt. Zu dem Urteil kam es, nachdem Sat.1 gegen eine Beanstandung der zuständigen Landeszentrale für Medien gerichtlich zunächst erfolgreich vorging, in der Berufung aber doch die Landeszentrale Recht bekam.
Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.
Zur Meldung bei urheberrecht.org.
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