VG Wort verliert Ausschüttungsstreit, Datenschutzverordnung, Jugendschutz-Filter
OLG München erklärt bisherige Ausschüttungspraxis der VG-Wort für rechtswidrig
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die bisherige Praxis der VG Wort bei der Verteilung ihrer Einnahmen rechtswidrig ist. Die VG Wort hatte die Einnahmen pauschal zwischen Autoren und Verlagen aufgeteilt – und zwar auch in Fällen, in denen die Autoren ihre Rechte nicht an Verlage abgetreten hatten. Auch diesen „Allein-Rechteinhabern” floss also Geld nicht zu, das stattdessen an Verlage abgegeben wurde. Dies verstoße gegen das gegen das in Paragraf 7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgelegte Willkürverbot, meint das OLG München. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist aber zugelassen.
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iRights.info: VG Wort darf nicht pauschal an Verlage ausschütten (Update)
Datenschutzgrundverordnung: Vermittlungserfolg beim EU-Parlament
Das Gesetzgebungsverfahren zur EU-Datenschutzgrundverordnung ist einen wichtigen Schritt vorangekommen: Der LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments hat sich auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, den alle wichtigen Fraktionen des EU-Parlamentes mittragen. Der LIBE-Ausschuss und insbesondere der designierte Berichterstatter Jan-Phillipp Albrecht haben dazu die mehreren Tausend Änderungsanträge zu insgesamt 105 Kompromissvorschlägen zusammengefasst. Diesen wird der Ausschuss am kommenden Montag zustimmen. Dass die EU-Datenschutzverordnung wirklich kommt, ist damit noch nicht gesagt: Im EU-Ministerrat ist der Entwurf weiterhin umstritten, ohne dass eine Einigung in Sicht ist. Auch Bürgerrechts-Aktivisten äußern Kritik.
Datenschutzbeauftrager Online hat die relevanten Quellen zusammengefasst.
Kritik an offiziell anerkannten Jugendschutzprogrammen
Im Februar 2012 hatte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Jugendschutzprogramme anerkannt. Demzufolge können Anbieter von Telemedien bestimmte Jugendschutz-Pflichten erfüllen, indem sie ihre Angebote für diese Programme „programmieren” bzw. diese Programme vorschalten (Paragraf 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV). Die Programme seien aber ein „Griff ins Klo”, meint Alvar Freude: Etliche jugendgefährdende Angebote würden nicht ausgefiltert, dafür würden aber im Gegenzug harmlose Internetseiten geblockt. Freude fragt, worauf die Programme eigentlich getestet wurden.
Blogeintrag von Freude beim AK Zensur.
Kammergericht Berlin: Haftungsprivileg auch für Unterlassungsansprüche
Telemedicus hatte bereits darauf hingewiesen: Das Berliner Kammergericht hat die Ansicht vertreten, dass Unterlassungsansprüche gegen Provider ausgeschlossen sind, wenn eine Haftungsprivilegierung nach dem Telemediengesetz greift. Dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann sich aber auf Überlegungen zum Europarecht stützen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass der BGH dem Kammergericht folgen wird. Dies wäre wahrscheinlich eine der grundlegendsten Rechtsprechungsänderungen des Internetrechts der vergangenen Jahre.
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Verfassungsgericht verhandelt im November zum ZDF-Staatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht wird die Normenkontrollanträge zum ZDF-Staatsvertrag im November verhandeln. Diese hatte die SPD, bedrängt durch die Grünen, im Jahr 2010 eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die Causa Brender und kritisiert mangelde Staatsferne bei den Gremien des ZDF. Diese sind für die Überwachung des ZDF zuständig und sollen eigentlich dem Staat möglichst fernstehen; während der Auseinandersetzungen um den damaligen ZDF-Chefredakteur Brender hatten allerdings einige CDU-Politiker Einfluss auf die Gremien ausgeübt und Brender offensiv aus seiner Position gedrängt. Indem das BVerfG die Klage mündlich verhandelt, gibt es zu erkennen, dass es der Sache Bedeutung einräumt.
Bericht bei FAZ.NET.
ARD und ZDF stellen gemeinsames Konzept für Jugendsender vor
ARD und ZDF haben ein gemeinsames Konzept zur Entwicklung eines gemeinsamen Jugendsenders vorgestellt. Laut Medienberichten soll sich dieser inhaltlich klar vom KiKA abgrenzen und eine ältere Zielgruppe ansprechen. Finanziert werden soll er zu zwei Dritteln von den ARD-Rundfunkanstalten, zu einem Drittel vom ZDF. Wegfallen sollen als Ersatz für die Neugründung drei Digitalkanäle: Bei der ARD Eins Festival und Eins Plus, beim ZDF ZDF Kultur. Das ZDF soll aber gleichzeitig seine Beteiligung am gemeinsamen Kultursender 3Sat ausbauen. Als nächstes werden sich nun die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Vorschlag befassen: Soll der Jugendsender kommen, muss vorher der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden.
Weitere Informationen bei Spiegel Online.
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