Mittel und Wege der VG Wort – Kündigungsbutton – Australiens Ausnahme bei Musik-Aufnahmen
Geld von der VG Wort: wann, wieviel, warum?
Die VG Wort vertritt Autor*innen und Verlage, die Texte verfassen beziehungsweise verlegen. Als Verwertungsgesellschaft hat sie die Aufgabe, Gebühren für Werknutzungen einzusammeln und an Urheber*innen auszuschütten. Es gibt verschiedene Ausschüttungs-Termine im Jahr, an denen die VG Wort auszahlt. Der letzte Termin war vor wenigen Tagen Anfang Juli.
Für viele ist das Arbeitsprinzip der Verwertungsgesellschaften zwar klar, aber nicht die Abläufe im Einzelnen und wie die Abrechnungen zu lesen sind. Für mehr Durchblick sorgt hier der Journalist Florian Kappelsberger: Er erklärt beim Online-Magazin Übermedien allgemein verständlich und ohne juristische Floskeln, wie die VG Wort ausschüttet – generell und besonders in diesem Jahr.
- Follow the Money: Wie kommt das VG-Wort-Geld zu mir? (Übermedien)
Der Kündigungsbutton macht Verbraucher*innen das Leben etwas leichter
Am 1. Juli wurde nicht nur Geld von der VG Wort überwiesen, sondern auch der sogenannte Kündigungsbutton zur Pflicht. Es handelt sich um eine einfache digitale Kündigungsform, die alle Unternehmen anbieten müssen, die auf dem Online-Weg Verträge mit Verbraucher*innen abschließen.
Egal ob Handy-Vertrag oder Zeitungs-Abo: Das neue Verbraucherschutz-Gesetz bringt den Verbraucher*innen einige Vorteile: Denn sie können sich mit dem Kündigungsbutton nun genau so einfach von Verträgen lösen, wie sie sie online abgeschlossen haben.
Die Verbraucherzentrale hat in einem kurzen Dossier die wichtigsten Fakten zum Kündigungsbutton – etwa für welche Verträge er gilt und wie er auszusehen hat – zusammengestellt. Das ist übersichtlich und hilfreich. Auch zu empfehlen: Der 15-minütige Podcast, der über die Neuerungen informiert und die Hintergründe erklärt.
- Kündigungsbutton: Verträge ab 1. Juli mit wenigen Klicks kündigen (Verbraucherzentrale)
Australiens ungewöhnliche Ausnahme beim Vergüten von Musiker*innen
In Deutschland sind Urheberrecht und Leistungsschutzrecht eng miteinander verwandt: Leistungsschutzrechte entstehen, wenn Werke aufgeführt oder aufgenommen werden, beispielsweise beim Einsprechen eines Textes oder der Darbietung eines Theaterstücks. Das gilt auch und gerade in der Musik: Damit eine Komposition erklingen kann, braucht es Musiker*innen, die diese einspielen, interpretieren und aufnehmen.
Bei den sogenannten performing rights, wie die Äquivalente der Leistungsschutze im angloamerikanischen Raum heißen, macht Australien allerdings eine kuriose Ausnahme, die Musiker*innen bei der Vergütung schlechter stellt. Das beschreibt der australische Musiker Rod Davies in einem englischen Text bei The Conversation.
Davies führt das Problem auf ein Freihandelsabkommen zwischen Australien und den USA zurück. In diesem wurde die entscheidende Regelung zur Vergütung ausgeschlossen. In der Folge werden australische Interpret*innen bei Aufführungen und Sendungen nicht an den Tantiemen beteiligt. Manche Musiker*innen wanderten deswegen sogar ab, so Davies. Er beklagt den Missstand und ruft die australische Musikbranche dazu auf, sich stärker in die Debatte einzumischen.
- Australia is one of few countries that doesn’t pay session musicians ongoing royalties. Our music industry suffers as a result (The Conversation)
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
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