Verwertungsgesellschaften – Vermittler von Rechten
Ein Debattenbeitrag im Rahmen der Sendereihe „U-Ton. Urheberrecht im Digitalen Zeitalter“.
Verwertungsgesellschaften gibt es seit mehr als hundert Jahren. Sie haben sich als Clearingstelle dort bewährt, wo Rechte massenhaft genutzt werden und haben immer wieder bewiesen, dass ein geordneter Rechtserwerb möglich ist. Sie haben die Funktion eines Vermittlers, der rasch, umfassend und kostengünstig den Zugang zu geschützten Werken – an einer Adresse – ermöglicht.
Grundprinzipien: Aufsicht – Transparenz – Effizienz – Verhältnismäßigkeit
Seit mittlerweile sieben Jahren verfügt Österreich über ein neues, modernes Gesetz, das die Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften absteckt. Die Eckpfeiler sind Monopolstatus, staatliche Kontrolle, Transparenz der Finanzen, Mitbestimmung der Urheber an der Willensbildung, Effizienz, aber auch Verhältnismäßigkeit. Es gab für dieses „Verwertungsgesellschaftengesetz“ keine europarechtliche Verpflichtung.
Österreich hat freiwillig eine ganze Branche für die modernen gesellschaftspolitischen und sozio-ökonomischen Anforderungen fit gemacht. Die jüngsten Disziplinierungsmaßnahmen der EU-Kommission, ausgehend von teilweise berechtigter öffentlicher Kritik wegen Unzulänglichkeiten in Organisations- und Transparenzfragen sowie Misswirtschaft in einzelnen großen europäischen Musikgesellschaften, kommen in Österreich jedenfalls zu spät und sind überflüssig.
Von den Künstlern für die Künstler
Verwertungsgesellschaften sind nicht die Gegenspieler ihrer Bezugsberechtigten. Sie wurden von den Rechteinhabern gegründet und sind für diejenigen Rechteinhaber da, die an der Willensbildung der Gesellschaft teilnehmen. So ist es gesetzlich vorgesehen.
Daher sind öffentlichkeitswirksame, aber unqualifizierte Aussagen wie vor kurzem im EU-Parlament, die in der neu erarbeiteten Verwertungsgesellschaften-Richtlinie endlich ein Reglement entdecken, das die Bezugsberechtigten „gegen ihre Verwertungsgesellschaften stärkt“, nur billige Polemik auf Kosten anderer und letztlich ein Ausdruck tiefer Ignoranz.
Aufklärung ist dringend erforderlich. Das komplexe System muss einfach aufbereitet werden. Dem wollen wir uns gerne stellen.
Literar-Mechana – Partner der Autorinnen, Autoren und Verlage
In der Literar-Mechana ist ein Partnerschaftsmodell verwirklicht – alle Kategorien von Bezugsberechtigten (über 17.000 Autorinnen und Autoren von Sprachwerken jeder Art und Verlage) nehmen gleichberechtigt an der Willensbildung teil, keine Gruppe von Rechteinhabern kann überstimmt werden.
Die wichtigsten Einnahmequellen der Autorinnen und Autoren sowie der Verlage liegen in der so genannten Erstverwertung, also im Buch-, E-Book- oder Zeitschriftenverkauf, oder im Verkauf der Sende- und Aufführungsrechte. Diese werden vom Autor oder vom Verlag selbst abgewickelt, eine literarische Verwertungsgesellschaft hat damit nichts zu tun.
Die Literar-Mechana verteilt die Tantiemen aus der Wahrnehmung der Zweitverwertung, also zum Beispiel in den Bereichen der Privatkopiervergütung, des Kabelfernsehens und der öffentlichen Wiedergabe. Das ist in der Regel nur ein Zusatzverdienst für die Rechteinhaber. Mittelgroße Gesellschaften wie die Literar-Mechana können nicht mit den großen musikalischen Gesellschaften über einen Kamm geschoren werden, über die ein Gutteil der Gesamteinnahmen aus der Lizenzierung von Werknutzungen ausgeschüttet wird.
Verteilung als Spiegel der Erstverwertung
Immer wieder kann man lesen, die Verteilung sei ungerecht, das Geld kommt nicht bei den Künstlern an, nur die wichtigen Künstler oder „großen Verwerter“ erhalten alles oder alles Geld fließt ins Ausland. Aber Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften sind nun einmal komplex. Das liegt an den unterschiedlichen Wahrnehmungsbereichen und daran, dass ein Drehbuch anders genutzt wird als ein wissenschaftlicher Aufsatz. Das macht sie per se nicht ungerecht, sondern zeigt nur das redliche Bemühen, alle Berechtigten angemessen zu berücksichtigen.
Ein Verteilungsplan einer Verwertungsgesellschaft kann immer nur Spiegel der Erstverwertung, also der Realität etwa auf dem Buchmarkt sein: Werke, die stärker nachgefragt werden, erhalten entsprechend ihrer Nutzung mehr, aber sowohl Autoren als auch Verlage werden angemessen beteiligt. Dieses demokratische und partnerschaftliche Modell darf nicht in Frage gestellt werden, soll die kollektive Verwaltung weiterhin funktionieren.
Und natürlich kommt das Geld bei den Autorinnen und Autoren an. Dazu genügt ein Blick in die öffentlich zugänglichen Geschäftsberichte: Rund 9.500 österreichische Autorinnen und Autoren und 300 österreichische Verlage haben in den letzten Jahren zweimal im Jahr eine Abrechnung erhalten. In den letzten zwanzig Geschäftsjahren hat sich der von der Literar-Mechana an Verlage ausbezahlte Anteil an der Verteilungssumme – das waren zuletzt rund 20 Millionen Euro – jeweils zwischen 27 und 33 Prozent bewegt. Rund 65 Prozent der verteilten Beträge verblieben in Österreich.
Transparenz für Bezugsberechtigte und Nutzer
Good Governence, Transparenz, Effizienz bei bestmöglichem Service für die Bezugsberechtigten, aber auch für die zahlungspflichtigen Nutzer – das sind die Wegweiser für die Tätigkeit der Literar-Mechana. Dies ist nicht zuletzt an dem konstant niedrigen Satz für die Verwaltung ableitbar. Die Aufwendungen für den Gesamtbetrieb betrugen im letzten Jahr 5,9 Prozent der Gesamterträge. Das bedeutet, dass von 100 eingenommenen Euro rund 94 Euro in die Tantiemenausschüttung fließen.
Wir haben nichts zu verbergen. Dem tragen die weitreichenden Informationen auf unserer Webseite (www.literar.at) Rechnung. Die Verpflichtungen des österreichischen Gesetzes haben allesamt dazu ausgereicht, dass ein Bezugsberechtigter die Organisation seiner Verwertungsgesellschaft auch beurteilen kann.
Die EU-Kommission erlegt allen Verwertungsgesellschaften unabhängig von ihrer Größe, also auch solchen wie der Literar-Mechana, in ihrem Richtlinien-Entwurf Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit und ihren Bezugsberechtigten auf, die den Bogen weit überspannen. Dies wird auf Kosten der Bezugsberechtigten gehen, weil dies mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Stichwort Creative Commons
Was in netzpolitischen Blogs als Sieg über die starren Systeme der Verwertungsgesellschaften gefeiert wird, ist bei der Literar-Mechana seit langem umgesetzt. Wünscht der Bezugsberechtigte keine Verwaltung über uns, hat er selbst lizenziert oder möchte er das Werk von der Lizenzierung ausschließen, meldet er entweder sein Werk nicht zur Verrechnung an oder er gibt bekannt, dass er bestimmte Rechte selbst verwaltet. Davon wird bereits in den „klassischen“ Wahrnehmungsbereichen immer wieder Gebrauch gemacht. Wir werden dies weiterhin so flexibel handhaben.
Soziale und kulturelle Förderungen
Wir setzen uns für Kunst und Kultur ein. Allein aus den sozialen und kulturellen Einrichtungen der SKE wurden zuletzt zwischen 1 und 1,2 Millionen Euro für soziale Notfälle, Stipendien, Veranstaltungen von besonderem kulturellen Wert ausgegeben.
Die derzeitige sehr kontroversiell geführte Urheberrechtsdebatte zeigt deutlich, dass die Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland mehr denn je gefordert sind, das Bewusstsein für die Rechte und Ansprüche ihrer Mitglieder zu stärken und sich für ihre Rechte einzusetzen.
Sandra Csillag ist Geschäftsführerin der Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana.
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