Verfassungsrechtler zum Schutz vor Ausspähung, Whatsapp-Nutzungsrechte, Regulierungsreform
NSA-Ausschuss: Staat trifft Schutzpflicht
Die ehemaligen Verfassungsrichter Hoffmann-Riem und Papier sowie der Mannheimer Professor Matthias Bäcker haben ihre rechtliche Expertise vor dem NSA-Untersuchungsausschuss eingebracht. Sie sind sich einig: Den Staat treffen Schutzpflichten hinsichtlich der Grundrechte ausgespähter Bürger. Zwar seien ausländische Geheimdienste nicht an Grundrechte gebunden – müssten sich aber an einfaches nationales Recht halten. Werde es verletzt, sei der deutsche Staat in der Pflicht, das zu unterbinden. Hierfür dürfe man es nicht bei diplomatischen Beschwerden belassen, die schnell verhallen. Der deutsche Staat müsse sich vielmehr für bilaterale oder unilaterale Datenschutzabkommen einsetzen und eine „grundrechtswahrende informationstechnische Infrastruktur” gewährleisten.
Ausführlich bei LTO.de.
Whatsapp: Verwirrung um Nutzungsbedingungen
Die Nutzungsbedingungen des Kurznachrichtendienstes „Whatsapp” sorgen derzeit für Verwirrung. In den nur auf Englisch vorliegenden „Terms of Service” lässt räumt sich der Dienst ein umfassendes Nutzungsrecht an Bildern und Inhalten ihrer Nutzer einräumen. „Whatsapp” darf Texte und Bilder der Nutzer auch an Werbepartner weitergeben, heißt es in den Bestimmungen. Der Journalist Andreas Rickmann hebt allerdings hervor, dass sich die Bestimmung im Passus „User Status Submissions” findet, der wiederum lediglich für den bei „Whatsapp” eingerichteten Nutzerstatus und das jeweilige Profilbild gilt – und gerade nicht für die gesamte Korrespondenz der Nutzer.
Mehr bei heise.de.
Googles Marktmacht: Auch die Telekom legt Beschwerde ein
Neben mehreren großen IT-Konzernen hat jetzt auch die Telekom bei der EU-Kommission Beschwerde im Kartellverfahren gegen Google eingelegt. Vorwurf: Das Portal „suche.t-online.de” werde bei Google benachteiligt. Bereits seit 2010 ermittelt die EU-Kommission, ob Google in seiner Suchmaschine Konkurrenten benachteiligt und damit seine Marktmacht ausnutzt. Bei der Kommission ist das Google-Verfahren allerdings umstritten. Wettbewerbskommissar Almunia will das Verfahren nach Zugeständnissen von Google einstellen; andere EU-Kommissare, darunter der deutsche Energiekommissar Günther Oettinger, halten Googles Nachbesserungen für nicht ausreichend.
Zum Bericht bei welt.de.
Hintergründe zum Kartellverfahren bei Spiegel Online.
Medienforum NRW: Kommt die Regulierungsreform?
Vergangene Woche hat in Köln das Medienforum NRW stattgefunden. Bereits zur Eröffnung sprach sich NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für eine Umstrukturierung der Medienregulierung aus. Forderungen nach „neuen Geschäftsmodellen” für Kabelnetze durch eine Lockerung der Netzneutralität erteilte sie jedoch eine Absage: „Wir wollen kein Netz erster und zweiter Klasse”, so Kraft wörtlich. Dennoch soll die Medienregulierung überarbeitet werden, damit Kartellrecht, Frequenzvergabe, Urheberrecht und die Medienpolitik der Länder aufeinander abgestimmt werden können. Das soll auch den Jugendmedienschutz betreffen, um etwa unterschiedlichen Altersfreigabe für Computerspiele und Filme zu vermeiden. Gutachter sollen nun im Detail prüfen, wie die Änderungen umgesetzt werden können.
Heise online zu den Plänen der Regulierungsreform.
Eco-Positionspapier zur Haftung bei öffentlichem WLAN
Mitte Mai hat der Eco-Verband ein Positionspapier zur Haftung von Betreibern öffentlicher WLAN vorgelegt. In diesem Papier hat der Verband die seit Jahren virulenten Haftungsfragen rechtspolitisch bewertet. Er stellt fest: Zwar sei der persönliche Anwendungsbereich des Haftungsprivilegs nach Paragraf 8 Telemediengesetz auch für Hotels, Cafés und nichtkommerzielle WLAN-Betreiber eröffnet. Doch bestehe Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Frage, wie weit die von der Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung greift. Insgesamt hält der Eco-Verband die geltende Rechtslage jedoch für ausreichend, wenn er auch eine gesetzliche Klarstellung begrüßen würde. Der Verband ist der Ansicht, die Rechtsprechung werde interessengerechte Lösungen finden.
Zur Besprechung des Positionspapiers bei Reto Mantz
Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig?
Der gewerbliche Handel mit Bitcoins ist nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums umsatzsteuerpflichtig. Das geht aus einer Auskunft des Ministeriums gegenüber dem Bundestagsmitglied Tim Ostermann hervor. Beim Umtausch von Bitcoins in reale Währung würden danach zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen. Vor allem für Händler, die Bitcoin akzeptieren, könnte das teuer werden. Diese müssten dann nämlich zwei Mal Umsatzsteuer zahlen: einmal beim Verkauf ihrer Waren und einmal beim Umtausch der Bitcoins in Euro. Bei der Stellungnahme des Ministeriums handelt es sich allerdings noch um eine unverbindliche Rechtsansicht – die sich zunächst nicht unbedingt auf die Praxis der Finanzämter auswirkt.
Zur Meldung bei heise.de.
Auch Vimeo führt automatische Rechtekontrolle ein
Das Videoportal Vimeo führt eine automatische Rechtekontrolle ein. Das hat das Portal in einem Blogpost bekanntgegeben. Demnach sollen bei Vimeo hochgeladene Videos einen digitalen Fingerabdruck erhalten, der dann mit einer Datenbank des Portals abgeglichen wird. Ziel des Systems ist es, Urheberrechtsverletzungen aufzudecken und zu verhindern. Vimeo will zugleich eine Widerspruchsmöglichkeit einrichten für Inhalte, bei denen das System Alarm schlägt, die Nutzung aber nach Fair use zulässig ist. Googles Konkurrenzportal Youtube setzt das entsprechende System „Content-ID” schon seit einigen Jahren ein.
Zur Nachricht bei irights.info.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fabian Rack und Adrian Schneider verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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