Verbraucherschützer mahnen Apple ab
Die Studie „Verbraucherschutz bei digitalen Medien“ untersucht die Lizenzen und Nutzungsbedingungen von Software, Computerspielen, Musik-Download-Shops, E-Books und anderen digitalen Medien. Sie wurde im Auftrag der Verbraucherzentrale vom Hamburger „Büro für informationsrechtliche Expertise“ erstellt. Autor der Studie ist der Rechtsanwalt Till Kreutzer, der auch in der Redaktion von iRights.info mitarbeitet.
Das Ergebnis der Analyse der Nutzungsbedingungen verschiedener Angebote ist, dass diese weniger die Nutzung regeln, für die bezahlt wird. Stattdessen schränken sie in erster Linie die Rechte der Nutzer ein. „[D]ie auf dem Markt eingesetzten Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen [sind] vorrangig dazu bestimmt […], gesetzlich vorgesehene oder bis dato übliche Nutzungsbefugnisse zu beschneiden“, resümiert Kreutzer in der Zusammenfassung.
Abmahnung an iTunes und T-Com
Patrick von Braunmühl, Vize-Vorstand des VZBV, sieht die Verbraucher in Bedrängnis gebracht und warnt vor Klagewellen und Kriminalisierung: “Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum.” Der Verbraucherverband hat sich deshalb entschlossen in die Offensive zu gehen und führenden Mediendiensten eine Abmahnung zu schicken.
Zu den Empfängern gehört Apples Download-Shop „iTunes“, der zusammen mit dem Telekom-Angebot „Musicload“ Marktführer in Deutschland ist. Die Abmahnungen beziehen sich auf umstrittene Klauseln aus den Geschäftverträgen der Anbieter. Bei iTunes mahnt der VZBV etwa an, dass dort gekaufte Songs nur auf dem von Apple vertriebenen iPod abgespielt werden dürfen, aber nicht auf MP3-Playern der Konkurrenz; dass die Weitergabe der gekauften Dateien nicht gestattet ist und dass die Geschäftsbedingungen jederzeit zu Lasten des Nutzers geändert werden können.
Bei Musicload rügen die Verbraucherschützer, dass die Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend aufgebaut sind. Kunden müssten die allgemeinen Geschäftsbedingungen an drei verschiedenen Stellen auf der Webseite zusammensuchen. Der Hersteller der Brenner-Software Nero und der E-Books-Händler Ciando haben ebenfalls Post von den Anwälten des VZBV erhalten.
Briefkampagne an die Bundestagsabgeordneten
Zur gleichen Zeit starten die Verbraucherzentralen und der VZBV eine deutschlandweite Briefkampagne: Verbraucher werden aufgefordert, an ihre Bundestagsabgeordneten, die Justizministerin Brigitte Zypries und den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Horst Seehofer zu schreiben, und sich gegen die geplante Novelle des Urheberrechts auszusprechen. Eine Vorlage für den Brief kann von der VZBV-Website heruntergeladen werden.
Konkret werden in dem Brief folgende Forderungen aufgestellt:
– Das Recht auf Privatkopie soll gesetzlich so verankert werden, dass „Nutzer ohne Angst vor strafrechtlichen Sanktionen zum Beispiel legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigen dürfen“. Insbesondere soll eine Bagatellklausel eingeführt werden, die Nutzer vor Kriminalisierung schützt.
– DRM- und Kopierschutzsysteme, die mit Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln, sollen gesetzlich verboten werden.
– Des Weiteren soll die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der freie Zugang zu Wissen und Kulturgütern sichergestellt wird, Unterrichtsmaterial in Schulen auch digital zur Verfügung gestellt werden kann und der elektronische Kopienversand durch Bibliotheken erhalten bleibt.
– Ebenfalls soll sich der Gesetzgeber gegen einen Auskunftsanspruch entscheiden, mit dem Internet-Diensteanbieter verpflichtet würden, Nutzerdaten auf Anfrage an Rechteinhaber weiterzugeben.
Nach Ansicht des VZBV verschiebe die Reform des Urheberrechtes das Gleichgewicht zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu Gunsten der Rechteinhaber. Unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung werden die Rechte der Nutzer eingeschränkt und Bürger kriminalisiert. Die Bundesregierung solle lieber darüber nachdenken, wie gewerbliche Raubkopierer effektiver gestoppt werden könnten, so VZBV-Vize von Braunmühl.
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