USA: Urheberrechtsamt will Hürden für digitale Bibliotheken abbauen
Das US-Urheberrechtsamt (Copyright Office) hat Hürden beim Aufbau digitaler Bibliotheken ausgemacht und Gesetzesvorschläge vorgestellt, die diese überwinden sollen. Die US-Behörde, die beratende Funktion gegenüber dem Kongress hat, hat dazu am 4. Juni einen umfangreichen Bericht (PDF) veröffentlicht.
In dem Bericht widmet sich das Amt zwei Bereichen:
- Als erstes Problemfeld macht es solche Werke aus, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht mehr aufzufinden sind (verwaiste Werke). Wenn etwa Bibliotheken und andere Einrichtungen solche Werke digitalisierten und online stellten, drohten ihnen teure Rechtsstreits und kaum kalkulierbare Kosten, was sie in der Praxis davon abhalte. Daher solle unter anderem die Haftung im Streitfall begrenzt werden. Geht es um nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen, sollten Ansprüche auf Schadensersatz gegen sie unter bestimmten Bedingungen auch entfallen können.
- Als zweites Problemfeld sieht die Behörde das Scannen ganzer Sammlungen und Bibliotheken an (Massendigitalisierung). Ihrer Einschätzung nach sei es dabei nicht machbar, alle Rechte im Vorfeld einzeln zu klären und die Erlaubnis bei Verlagen oder Autoren einzuholen. Daher sollten Verwertungsgesellschaften befugt werden, eine Lizenz für ganze Klassen von Werken wie Fotos oder Literatur auszuhandeln und die Vergütung einzusammeln. Diese Lizenz würde dann auch auf Rechteinhaber ausgedehnt, die nicht Mitglied der Verwertungsgesellschaften sind („Extended Collective Licensing“). Das Amt schlägt vor, das Modell in einem Pilotprogramm zu erproben.
Urheberrechtsamt: Risiken bei Digitalisierung noch zu groß
Hintergrund des Berichts ist zum einen, dass bestehende Digitalisierungsprojekte in langwierige Rechtsstreits verwickelt waren oder noch sind. US-Gerichte haben in den Verfahren um Google Books und um die Plattform Hathitrust zwar bislang entschieden, dass diese nach dem dortigen Fair-use-Modell erlaubt seien. Für andere Vorhaben und vorsichtigere Akteure ergebe sich daraus aber keine Sicherheit, dass sie im legalen Bereich operierten, heißt es in dem Bericht.
Zum anderen verweist das Urheberrechtsamt darauf, dass im internationalen Vergleich viele Länder in den letzten Jahren neue Regelungen mit unterschiedlichen Ansätzen eingeführt hätten. So werden etwa beim Modell des „Extended Collective Licensing“ die nordeuropäischen Länder angeführt – von dort ist zum Beispiel das Projekt „Bokhylla“ bekannt, eine Art digitale Nationalbibliothek aller Bücher, die in Norwegen erschienen sind. Auch Frankreich, Deutschland und Großbritannien hätten in den letzten Jahren Regelungen mit ähnlichen Elementen eingeführt.
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