USA und EU-Kommission wollen geistiges Eigentum stärker schützen
Nach Auffassung von EU-Handelskommissar Peter Mandelson soll das geplante Abkommen gegen den Handel mit gefälschten Gütern („Anti Counterfeiting Trade Agreement“, kurz ACTA) einen „einen neuen globalen ‚Goldstandard‘ für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten…etablieren“. Statt den langwierigen Weg über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) oder die Welthandelsorganisation (WTO) zu gehen, plant die EU-Kommission ein multilaterales Abkommen mit einzelnen Staaten. Die Initiative zu dem Abkommen geht von den USA und Japan aus, die als erste Verhandlungen aufgenommen haben.
In einer FAQ mit grundlegenden Fragen zum geplanten Abkommen erläutert die EU-Kommission die ACTA-Pläne so: „Wir haben das Gefühl, dass der Weg über ein eigenständiges Abkommen uns größtmögliche Flexibilität bei der Verfolgung des Projekts durch die interessierten Länder gibt. Wir unterstützen die wichtige Arbeit der G8, der WTO und der WIPO voll und ganz, die sich alle mit der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum befassen. Aber die Mitgliedsstruktur und die Prioritäten dieser Organisationen sind für diesen neuen Weg nicht unbedingt besonders gut geeignet.“
In der ersten Verhandlungsrunde sind Gespräche zwischen der EU und den USA, Japan, Schweiz, Kanada, Südkorea, Mexiko und Neuseeland geplant. Vermutungen, dass das neue Abkommen sich gegen China richten könnte, hat die Kommission zurückgewiesen. Anderen Ländern solle vielmehr die Möglichkeit offen stehen, dem Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Angriff auf Filesharing
In den FAQ der EU-Kommission wird auf die Frage „Wozu wird ACTA gebraucht?“ folgende Antwort gegeben: „Die zunehmende Verbreitung der Verletzung geistiger Eigentumsrechte stellt eine wachsende Gefahr für die nachhaltige Entwicklung der Weltökonomie dar. Es ist ein Problem mit ernsten wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Heutzutage sehen wir uns mit einer Reihe neuer Herausforderungen konfrontiert: eine Zunahme gefährlicher, gefälschter Waren (Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeuge oder Autoteile); die Geschwindigkeit und Einfachheit der digitalen Reproduktion; die wachsende Bedeutung des Internets als Distributionsmedium; die Versiertheit und die Ressourcen international agierender Fälscher. Alle diese Faktoren haben das Problem verschärft und die Auseinandersetzung damit schwieriger gemacht.“ Die Antwort macht deutlich, dass im Rahmen von ACTA auch stärker gegen die Verbreitung nicht autorisierter Kopien urheberrechtlich geschützter Werke im Internet vorgegangen werden soll.
US-Rechteinhaber unterstützen ACTA
Die International Intellectual Property Alliance (IIPA), ein Verband von mehr als 1900 US-Unternehmen aus der Software-, Film-, Musik- und Verlagsbranche, hat die Ankündigung der ACTA-Verhandlungen wohlwollend zur Kenntnis genommen. Dazu der IIPA-Vorsitzende Eric H. Smith in einer Pressemitteilung: „Die IIPA und ihre Mitglieder begrüßen die Führungsrolle der USA und Japans bei der Ausarbeitung eines Abkommens unter gleich gesinnten Staaten, die eine bessere praktische Durchsetzbarkeit von Immaterialgüterrechten anstreben. […] Die Urheberrechtsinhaber unter den IIPA-Mitgliedern begrüßen besonders den Schwerpunkt des Abkommens auf die Bekämpfung der Internet-Piraterie.“
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