US-Warnsystem: Bremsen statt Sperren
Das neue US-Warnsystem gegen Copyright-Verletzungen im Internet („Copyright Alert system“, CAS) ist noch nicht vom Tisch. Caroline Langdale, Sprecherin des zuständigen „Center for Copyright Information“ (CCI), erklärte am Montag gegenüber iRights.info, das Programm werde zu einem „späteren Zeitpunkt in diesem Jahr“ umgesetzt.
Eigentlich sollte das CAS schon in Betrieb sein. Cary Sherman, Chef des US-Verbandes der Musikindustrie (Recordings Industry Association of America / RIAA), hatte den Start für den 1. Juli angekündigt. Wohl auch auf Druck der US-Regierung haben sich die fünf größten Internet Service Provider (ISP) im Sommer 2011 in einer Erklärung verpflichtet, gemeinsam mit der RIAA und anderen Verbänden der Entertainment-Industrie (MPAA, IFTA) gegen Copyrightverstöße im Rahmen des Filesharing vorzugehen.
Die beteiligten Provider (AT&T, Cablevision, Comcast, Time Warner Cable and Verizon) werden Langdale zufolge zu unterschiedlichen Zeitpunkten starten, wobei es zu Überschneidungen kommen könne. Man arbeite daran, das Warnsystem so schnell wie möglich zum Laufen zu bringen. „Aber CCI beabsichtigt erst dann zu starten, wenn wir zuversichtlich sind, dass das Programm verbraucherfreundlich ist, und im Einklang mit allen Zielen der Vereinbarung umgesetzt werden kann.“
„Ein Hinterzimmer-Deal“
Die Entertainment-Verbände und die Provider haben sich Großes vorgenommen. Das neue System soll die betroffenen Internet-Nutzer „umerziehen“. Die Idee: Rechteinhaber oder von ihnen beauftragte Unternehmen fahnden nach Urheberrechtsverletzungen und leiten die ermittelten IP-Adressen an die Provider weiter. Die ISP speichern die Hinweise und verwarnen die betroffenen Nutzer bis zu sechs Mal, weshalb das System auch „six strikes“ genannt wird. Zunächst erhalten die Nutzer ‚erzieherische‘ Informationen („educational information“) zum Umgang mit geschützten Inhalten. Ab der fünften Warnung müssen sie damit rechnen, dass der ISP ihre Internetverbindung verlangsamt.
Komplette Sperren des Internetzugangs soll es allerdings auch bei wiederholten Copyrightverstößen nicht geben, so Langdale. „Wir finden deshalb den Begriff ‚six strikes‘ irreführend.“ In einigen Berichten zum US-Warnsystem war von geplanten Internetsperren die Rede.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert, dass Nutzer nicht einbezogen wurden und die Verhandlungen intransparent waren. Es handele sich um einen weiteren „Hinterzimmer-Deal“ der Rechteinhaber und der ISP, sagt die EFF-Urheberrechtsexpertin Corynne McSherry.
Langdale versucht, Kritiker zu besänftigen. „Wesentliche Funktionen“ wie der Notruf, Voice-over-IP-Dienste (Internet-Telefonie) und E-Mail seien nicht betroffen. Provider würden nicht verpflichtet, diese Dienste „abzuschalten“. Allerdings bleibt für die Provider die technische Herausforderung, etwa ein ‚erlaubtes’ Telefonat zu erkennen und dennoch zu gewährleisten, dass es geführt werden kann, wenn sie die Verbindungsgeschwindigkeit eines Kunden drosseln.
Wenn sich die US-Rechteinhaber entschließen, gerichtlich gegen die Urheberrechtsverstöße vorzugehen, müssen die ISP die Daten der betroffenen Nutzer preisgeben. Die beschuldigten Nutzer sollen das Recht auf eine unabhängige Überprüfung ihres Falles haben. Bereits jetzt kursieren im Netz Tipps, wie Nutzer die CCI-Polizei austricksen können, etwa mit einem ‚Virtual Private Network’ (VPN).
Deutschland: Kontroverse um Warnhinweis-Modelle
In Deutschland greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Idee eines Warnhinweis-Modells in einem Positionspapier auf. „Warnhinweise könnten einen Beitrag zur Aufklärung leisten und auch ohne unmittelbare Sanktionierung verdeutlichen, dass das Urheberrecht im digitalen Zeitalter gilt“, heißt es darin.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte im Februar ein Gutachten zu einem sogenannten Two-Strikes-Verfahren gegen illegales Filesharing vorgelegt. Bei Urheberrechtsverstößen würden die Nutzer zwei Mal per E-Mail verwarnt. Im Wiederholungsfall kommt es zur Anzeige.
Der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren kritisiert das Two-Strikes-Verfahren in einem Gutachten im Auftrag des Verbands der deutschen Internetwirtschaft „eco”. Unter anderem wendet Hoeren ein, das Verfahren könne einem Three-Strikes-Modell den Weg ebnen, bei dem gegen Nutzer beim dritten Vergehen Internetsperren verhängt werden. Die neue französische Regierung des sozialistischen Präsidenten Francois Hollande hat angekündigt, das franzsösische Three-Strikes-Modell zu überprüfen.
Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft, kritisiert am Two-Strikes-Verfahren: „Die Einführung einer Warnmodell-Infrastruktur ist vollkommen unsinnig und schafft eine gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.“ Internetanbieter und Hoster würden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten in Personalunion gemacht. „Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern“, so Beckedahl. Die Digitale Gesellschaft hat einen ‚Schattenbericht’ zur BMWi-Studie veröffentlicht.
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