US-Unternehmen und Verbände besorgt über ACTA
Ende Juli fand in Washington hinter verschlossenen Türen die zweite Verhandlungsrunde zum internationalen Antipiraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) statt. Die Verhandlungspartner – USA, Australien, Kanada, EU, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur und Schweiz – wollen den Handelsvertrag bis Jahresende unter Dach und Fach bringen. Über den konkreten Inhalt ist bisher nur wenig bekannt geworden. In einem Brief an Susan Schwab, die als Handelsbeauftragte die Verhandlungen für die USA führt, warnen nun große US-Unternehmen und Unternehmensverbände vor einem übereilten Vertragsschluss.
Amazon, Google, Ebay & Co. besorgt
Amazon, AT&T, Google, Ebay und die Consumer Electronics Association gehören zu den Unterzeichnern des Briefes an Schwab. Sie warnen vor unerwünschten Nebenwirkungen für US-Geschäftsinteressen. Die unterschiedlichen Rechtslagen in den USA und Europa könnten bei Unterzeichung des Abkommens durch die USA dazu führen, dass „amerikanische Unternehmen, die im Internet vollkommen im Einklang mit dem US-Recht handeln, deren Handeln den US-Verbrauchern nutzt und die US-Exporte erhöht […], angegriffen werden“.
„Piraterie“ nicht zu weit definieren
Die Unterzeichner des Briefes fordern unter anderem, dass das ACTA-Abkommen keine Parallelimporte betrifft. Außerdem soll der Begriff „Piraterie“ im Abkommen „als willentliche Urheberrechtsverletzung in kommerziellem Ausmaß für kommerzielle Zwecke“ definiert werden, und nicht eine „mittelbare Haftung“ für „Vermittler wie Versender, Betreiber von Zahlungssystemen, Suchmaschinen, Online-Handelsplätze oder Anbieter interaktiver Computer-Dienstleistungen“ einführen dürfe.
Mehr Offenheit und Transparenz
Die Unternehmen und Verbände fordern, dass „der Verhandlungsprozess so offen und transparent wie möglich sein solle“, „die Gelegenheit, die Vertragsentwürfe einzusehen, bevor die US-Handelsbeauftragte dieser als Position der US-Regierung einreicht“, und dass „die US-Handelsbeauftragte die Vermittler genauso informiert…wie die Organisationen von Rechteinhabern, die auch eine ganze Reihe von Unternehmen von außerhalb der USA in ihren Reihen haben“. Wie die kanadische Tageszeitung The Star aus Toronto Ende Juli aufgedeckt hatte, werden Organisationen von Rechteinhabern im Hinblick auf ACTA bevorzugt behandelt.
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