US-Studie: Urheberrecht behindert Unterricht
Dieses Fazit ist deshalb so bedeutend, weil in der US-Verfassung, die die Grundlage für das Gesetz bildet, festgelegt ist, dass der Kongress dafür sorgen muss, dass das Copyright den wissenschaftlichen Fortschritt fördert.
William Fisher III, Leiter der Studie und einer der bekanntesten Copyright-Experten der USA, kommt zu dem Schluss, dass die Vorgaben des Copyright-Gesetzes, die regeln, wie geschütztes Material im Unterricht verwendet werden darf, zu den größten Hindernissen gehören, um die Möglichkeiten digitaler Technologien im Unterricht zu nutzen. Auch die wirtschaftlichen und institutionellen Strukturen, die durch das Copyright-Gesetz begünstigt werden, verhindern die Nutzung neuer Technologien im Unterricht.
Vier Fallstudien
Um zu untersuchen, wie sich das Copyright auf den Einsatz digitaler Technik im Unterricht auswirkt, wurden vier Fallstudien angelegt. Die Szenarien:
– Software für soziale Netze kann Lehrern dabei helfen, Lehrmaterial auszutauschen, stößt aber auf Hindernisse, wenn Material von Dritten enthalten ist.
– Film-Dozenten müssen die Verschlüsselung auf DVDs aushebeln, wenn sie Filmausschnitte für den Unterricht auswählen, und verstoßen damit wahrscheinlich gegen das Gesetz.
– Der Versuch, eine Datenbank mit seltener, aber wichtiger amerikanischer Musik zu erstellen, stieß auf massive Probleme bei der Rechteklärung.
– Die Ausnahmeregelungen für öffentlichen Rundfunk greifen zu kurz, um dabei zu helfen, Inhalte über verschiedene digitale Vertriebswege zu verteilen.
Als Gründe für die zunehmenden Probleme nennt die Studie:
– Gesetze sind unklar oder unangemessen, wenn es um „Fair Use“ (angemessene Nutzung, eine Spezialität des US-Copyright) oder Verwendung im Unterricht geht;
– Digitales Rechtekontroll-Management (DRM) wird immer häufiger verwendet.
– Es ist in der Praxis schwierig, Lizenzen und Erlaubnisse zu bekommen, wenn man geschützte Inhalte verwenden will.
– Institutionen, die über den Zugang zu Werken bestimmen können, wie Verlage und die Bildungsverwaltung, sind unangemessen vorsichtig.
Das Fazit der Studie fällt deutlich aus: „Es ist der grundlegende Zweck der Regelung, Urhebern ausschließliche Rechte an ihren Werken zu verleihen, bereichernde Inhalte für uns alle zur Verfügung zu stellen. Ähnliches gilt für das digitale Zeitalter. Um aber die Möglichkeiten der digitalen Technologien voll zu nutzen, um den Unterricht zu verändern, muss unsere Gesellschaft erkennen, dass Veränderungen notwendig sind und dafür sorgen, dass diese Änderungen auch umgesetzt werden.“
Vergleichbare Kritik auch in Deutschland
Auch in Deutschland gibt es deutliche Kritik an den Regelungen des Urheberrechts mit Bezug auf Bildung und Unterricht. Sowohl das Urheberrechtsbündnis für Bildung und Wissenschaft, als auch der Bundesrat und die Organisation „Schulen ans Netz“ haben mehrfach das bestehende Gesetz kritisiert. Sie befürchten, dass sich die Situation für Bildung und Lehre erheblich verschlechtern wird, wenn die Bundesregierung die bisher vorgelegten Vorschläge zur Reform des Urheberrechts umsetzt (iRights.info berichtete; Links unten).
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