US-Handelsaufsicht könnte Whatsapp-Übernahme prüfen, EU-Urheberrechtskonsultation, Abofallen
US-Verbraucherschützer gehen gegen Whatsapp-Übernahme vor
Die US-Verbraucherschutzorganisationen Electronic Privacy Information Center (EPIC) und das Center for Digital Democracy (CDD) wollen die Übernahme von Whatsapp durch Facebook stoppen. Dafür haben sie Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC eingelegt. Als Grund nennen die Verbraucherschützer die unterschiedlichen Geschäftsbedingungen von Whatsapp und Facebook: Der Messenger Whatsapp sammle bisher keine Nutzerdaten für Werbezwecke – die Bedingungen von Facebook hingegen lassen dies zu. Die Verbraucherschützer befürchten, dass sich nun auch die Geschäftsbedingungen von Whatsapp zu Lasten der Nutzer verändern werden. Die FTC soll nun prüfen, ob durch die Übernahme „unfaire und täuschende Geschäftspraktiken“ zu befürchten seien.
Zur Nachricht auf heise.de.
EU-Urheberrechtsreform: Offene Beratung durch Abgabe von Vorschlägen beendet
Die offene Beratung für eine Reform des EU-Urheberrechts ist beendet. Aus den Beiträgen will die Kommission nun Vorschläge für eine Urheberrechtsreform gestalten, die noch in unbestimmter Zukunft liegt. Der IT-Branchenverband Bitkom etwa sprach sich angesichts der Redtube-Fälle dagegen aus, „das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren“. Viele Teilnehmer der Befragung lehnen es ebenso ab, das Setzen von Hyperlinks als eine zu genehmigende Nutzung anzusehen. Die EU-Kommission hatte im Dezember des letzten Jahres Autoren, Konsumenten, Darsteller, Verlage, Verwertungsgesellschaften sowie öffentliche Behörden dazu aufgerufen, Beiträge und Ansichten für eine Urheberrechtsreform auf Unionsebene einzusenden.
Zur Meldung auf golem.de.
BGH: Abo-Kostenfalle im Internet ist versuchter Betrug
Das Betreiben von Abo-Fallen im Internet stellt einen versuchten Betrug im Sinne des Paragrafen 263 Strafgesetzbuch dar. Das hat der BGH am Donnerstag entschieden (Az. 2 StR 616/12) und damit ein Urteil des LG Frankfurt am Main vom Juni 2012 bestätigt. Der Angeklagte betrieb einen Routenplaner im Internet. Bei einem Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“ schloss der Nutzer ein dreimonatiges Abonnement ab, dessen Kostenpflichtigkeit nur in einem kleinen Text am Ende der Webseite zu erkennen war. Nach Ablauf der Widerrufsfrist wurde den unwissenden Nutzern eine Zahlungsaufforderung zugesendet. Der BGH entschied nun, dass die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung verschleiere und wies daher die Revision des Websitebetreibers zurück. Der Fall spielte sich vor Inkrafttreten der Button-Lösung ab.
Zur Pressemitteilung des BGH.
Flächendeckender Breitbandausbau durch Frequenzversteigerung geplant
Um auch in ländlichen Regionen schnelles Internet flächendeckend verfügbar zu machen, haben sich die Bundesregierung und die großen Telekommunikationsunternehmen zu einer Netzallianz zusammengeschlossen. Hauptproblem des Breitbandausbaus bleibt weiterhin die Finanzierung: Für die Unternehmen ist ein Ausbau in ländlichen Gebieten kaum rentabel, während sich der Politik europarechtliche Hürden für Investitionen in den Weg stellen. Die Lösung des Dilemmas soll eine erneute Versteigerung von Funkfrequenzen sein. Das genaue Vorgehen und die konkreten Summen stehen noch nicht fest. Dafür ist ein Kursbuch Netzausbau geplant, in dem die Vereinbarungen festgehalten werden sollen.
Zur Nachricht auf golem.de.
Türkischer Ministerpräsident droht mit Sperrung sozialer Netzwerke
Der türkische Ministerpräsident Erdo?an hat angedroht, soziale Netzwerke sperren zu lassen. In einem Interview sagte er: „Wir werden unser Land nicht Youtube und Facebook ausliefern.” Erdo?an selbst sieht sich einer ihn diskreditierenden Kampagne im Internet ausgesetzt: Auf Youtube finden sich Mitschnitte von angeblichen Telefongesprächen Erdo?ans, die ihn in die Nähe von Korruption und Machtmissbrauch rücken. Auch spielte der Kurznachrichtendienst Twitter eine wichtige Rolle bei der Organisiation der Proteste um den Istanbuler Gezi-Park. Für den Fall eines Sieges bei den anstehenden Kommunalwahlen kündigte Erdo?an deshalb Sperrmaßnahmen an.
Zur Nachricht auf Zeit Online.
Auskunft der Bundesregierung über Schnüffelsoftware des BKA
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nutzen zur Telekommunikationsüberwachung das System „Syborg Interception Center“ (SIC). Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Der Zoll hingegen setzt das „Digitask Lawful Interception Center“ der deutschen Firma Digitask ein – bekannt durch Entwicklung des Bundestrojaners. Die Linksfraktion vermutet, dass nicht alle genutzten Programme benannt wurden. Sie fordert außerdem die Offenlegung der Funktionsweise solcher Überwachungssysteme.
Zur Meldung auf heise.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Diana Spikowius und Hans-Christian Gräfe verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
Was sagen Sie dazu?