US-Gericht: Vorerst kein Kopierschutz für TV-Sendungen
Die FCC hatte die umstrittene Regelung im Herbst 2003 verabschiedet. Ziel war es, die Aufzeichnung von digitalen Sendungen (etwa zu privaten Zwecken) beziehungsweise deren Weiterverbreitung (etwa über Tauschbörsen) erheblich einzuschränken.
Wäre das Gesetz in Kraft getreten, hätten die Produzenten digitaler TV-Tuner ab Juli 2005 nur noch solche Geräte auf den Markt bringen dürfen, die den Broadcast Flag auslesen können. Dabei handelt es sich um eine Information, die in ein digitales Rundfunksignal eingefügt wird. Sie sagt dem Empfangsgerät – zum Beispiel einem digitalen TV-Tuner oder einer TV-Karte in einem PC –, dass die Sendung nur eingeschränkt genutzt werden darf. Zum Beispiel kann das Sendeunternehmen vorschreiben, dass eine Sendung gar nicht, nur einmal oder lediglich in geringer Qualität kopiert beziehungsweise nicht weiterverbreitet werden darf.
Die Technologie funktioniert jedoch nur, wenn die Empfangsgeräte einen Chip enthalten, der den Flag auslesen kann. Ist dies nicht der Fall, wird sie schlicht ignoriert. Um dies zu verhindern, wollte die FCC den Geräteherstellern gesetzlich vorschreiben, den Broadcast Flag zu unterstützen.
Gegen diese Verpflichtung legte die „American Library Association et al.“, eine Initiative aus neun Organisationen, die die Interessen der Verbraucher und Bibliotheken vertritt, eine Petition ein. Ansatzpunkt für die Beschwerde war ein formales Argument: Die FCC habe nicht die Befugnis, Regelungen zu verabschieden, die erst wirksam werden, wenn eine Sendung bereits übertragen wurde. Das Berufungsgericht stimmte dem zu. Die FCC habe ihre gesetzlich eingeräumten Kompetenzen überschritten.
Viele Hersteller digitaler TV-Empfänger dürften nach dieser Entscheidung erleichtert sein. Wäre die Verordnung in Kraft getreten, hätten sie zum 1. Juli dieses Jahres alle Geräte vom Markt nehmen müssen, die die Technologie nicht unterstützen.
Endgültig vom Tisch ist die Verordnung mit der Entscheidung des Berufungsgerichts jedoch nicht. Das Urteil kann noch immer in höherer Instanz kassiert werden. Oder der Kongress erteilt der FCC die benötigten Kompetenzen per Gesetz. Auch die World Intellectual Property Organisation (WIPO) berät derzeit darüber, eine weltweit geltende Pflicht einzuführen, nach der nur noch Empfangsgeräte auf den Markt gebracht werden dürfen, die Kopierschutztechnologien unterstützen, die von den Sendeanstalten eingesetzt werden.
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