US-Gericht: „Die Google-Buchsuche ist nicht nur legal, sie nützt der Gesellschaft” – Ein Kommentar
[UPDATE letzter Absatz, 15. 11. 2013, 15 Uhr]
Obwohl gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden kann und der US-Autorenverband Authors Guild auch bereits angekündigt hat, das zu tun, wird das Urteil von vielen Berichterstattern als Ende des Rechtsstreits beschrieben, der jetzt seit acht Jahren tobt. Das mag daran liegen, dass die Entscheidung völlig eindeutig ausgefallen ist – und durch einen Richter gefällt wurde, der nicht im Geringsten als Google-Freund bezeichnet werden kann.
Bundesrichter Denny Chin ist seit Jahren mit dem Mammutfall betraut und durch ihn berühmt geworden. Im Jahr 2011 hat er das sogenannte Google Book Settlement abgelehnt. Mit ihm hatten Google und die Verbände von Autoren und Verlagen versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Da der Vergleich aber so weitreichend war und so viele Interessen betroffen hätte, musste er von einem US-Gericht anerkannt werden. Diese Anerkennung hatte Chin dem Vergleich versagt.
Von vielen Google-Gegnern war er dafür als Verteidiger der Autorenrechte gefeiert worden, die natürlich – so ein Zufall! – ganz übersehen hatten, dass es ein Vergleich zwischen drei Parteien war – Google auf der einen, Autoren und Verlagen auf der anderen Seite. Und die Autoren und Verlage hatten sich auf den Vergleich eingelassen, weil sie vor Gericht etwas zu verlieren hatten. Denn für sie gab es ein Szenario, das sie als Risiko begriffen haben: Dass in einem Rechtsstreit heraus kommen könnte, dass die Digitalisierung und Indexierung von Büchern vom Grundsatz des Fair use gedeckt – und damit völlig legal – sein könnte und kein Autor und Verlag von Google um Erlaubnis gebeten werden muss.
Gerade deutsche Akteure hatten diesen Aspekt immer – man kann getrost unterstellen: absichtlich – ausgeblendet, um argumentieren zu können, Google breche geltendes Recht und habe sich deshalb auf einen Vergleich eingelassen. Das hat nie gestimmt, auch wenn die Lobbyisten sogar das deutsche Justizministerium davon überzeugen konnten, eine entsprechende Eingabe an Richter Chin zu formulieren. Google wollte einfach nur einen jahrelangen Rechtsstreit und die daraus folgende Unsicherheit vermeiden. Und natürlich das Risiko, am Ende zu unterliegen.
Urheberrecht & Propaganda
Und genauso, wie die Lobbyisten der Rechteinhaber immer fälschlich behauptet haben, Google verstoße gegen Gesetze (weil genau das ja der Streitpunkt war), haben sie unterschlagen, dass etliche der Rechtsexperten, die sich kritisch zum Vergleich geäußert hatten, zugleich immer die Ansicht geäußert haben, die Digitalisierung und Indexierung sei eben genau durch Fair use gedeckt – allen voran Pamela Samuelson. Diese Differenzierung hat in der deutschen Aufregung nie ein Rolle gespielt, in der stets nur der milliardenschwere „Datenkrake“ Google gezeichnet wurde, der den armen, vereinzelten Autoren das Urheberrecht klauen wolle.
Dass das, was Börsenverein, Kuturrat, VG Wort und andere für illegitim halten und wahrheitswidrig als illegal dargestellt haben, tatsächlich rechtens sein könnte, hat sich nun erwiesen. Die Forderung, dass auch Google sich an Recht und Gesetz zu halten habe (die natürlich immer mit der Unterstellung verbunden war, das Unternehmen tue es nicht), erscheint nun in einem anderen Licht.
Was die Interessenvertreter nicht daran hindert, dort weiter zu machen, wo sie damals aufgehört haben. In seiner neuesten Pressemitteilung schäumt der deutsche Kulturrat:
Das Unternehmen Google scannte zu Anfang des neuen Jahrtausends Millionen Bücher ein, zum Teil ohne die Urheberrechte der Autoren zu wahren. Amerikanische Autorenverbände und in Deutschland unter anderem die Verwertungsgesellschaft Wort versuchten und versuchen, die Rechte der Autoren und Verlage gegenüber Google zu verteidigen. Der Deutsche Kulturrat fordert seit Jahren, dass auch in der globalisierten digitalen Welt geistiges Eigentum geschützt wird. (Hervorhebung im Original)
Nun, werter Kulturrat: Denny Chin hat gerade entschieden, dass eben doch die Urheberrechte der Autoren gewahrt wurden. Aber dass es eben einen erheblichen gesellschaftlichen Wert hat, die Bücher einzuscannen und durchsuchbar zu machen, und dass daher die Verbotsrechte von Urhebern und Verwertern dahinter zurücktreten müssen. Es stimmt: diese Entscheidung wäre so nach deutschem Recht nicht möglich gewesen. Daraus zu schließen, dass in einer „globalisierten digitalen Welt geistiges Eigentum“ nicht geschützt wird, ist, nun ja: Propaganda.
Denny Chin schreibt, aus seiner Sicht sind „mit Google Books substanzielle öffentliche Vorteile verbunden. Es fördert den Fortschritt von Kultur und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen respektiert und keine negative Folgen für die Rechteinhaber hat.“ (Übersetzung von Leonard Dobusch). Denn
- Google Books sei ein neuer und einfacher Weg, um Bücher zu finden;
- Es mache Millionen von Büchern durchsuchbar;
- Google Books habe sich zu einem Forschungswerkzeug entwickelt;
- Es vereinfache die Überprüfung von Zitaten und Quellenangaben;
- Der Zugang zu Büchern werde erweitert, vor allem vergriffene Bücher und solche, die vergessen in den „Gedärmen“ der Bibliotheken lagern, und Bücher werden dadurch dauerhaft verfügbar gehalten;
- Es verschaffe Menschen mit Lesebehinderungen und in abgelegenen Orten einen besseren Zugang zu Büchern;
- Es erzeuge ein neues Publikum und erschließt Autoren und Verlagen neue Einkommensquellen.
„In der Tat“, so Chin, „nützt es der gesamten Gesellschaft.“
Falsches Mittel Urheberrecht
Dass diese Einschätzung so stehen gelassen werden kann, muss bezweifelt werden. Die Buchsuche wird dazu führen, dass Google noch einmal mehr über unsere intimsten Interessen erfährt, und damit auch NSA, GCHQ, BND und viele mehr. Es wird Googles Dominanz in der Informationswirtschaft mit weitreichenden Folgen verstärken. Die Idee, Googles formuliertes Interesse, „alle Informationen der Welt zu organisieren und sie weltweit zugänglich und nutzbar zu machen“ sei wertfrei, unschuldig und rein altruistisch, ist, wie Evgeny Morozov in der FAZ zutreffend schreibt, ebenso naiv, wie zuzulassen, dass „Halliburton das gesamte Erdöl der Welt organisiert“.
Und ja: Selbstverständlich sollte es nicht-kommerzielle, gemeinnützige Angebote geben, die Googles Buchsuche etwas entgegensetzen, die nicht das Leseverhalten der Nutzer speichern und nicht allein darauf ausgerichtet sind, den Profit zu erhöhen. Doch der Versuch, diese Forderungen mit dem Urheberrecht durchzusetzen, ist nicht nur wenig aussichtsreich, sondern auch politisch völlig falsch. (UPDATE 15 Uhr: Und, wie Leonard Dobusch bei netzpolitik.org völlig richtig schreibt: „Die größte Hürde für gemeinnützige Angebote ist aber just das von Zimmermann beschworene unflexible Urheberrecht in Europa, das auch gemeinnützige Digitalisierungsprojekte verunmöglicht.”) Vor allem sollte sich kein Autor mit Selbstachtung vor diesen Karren spannen lassen.
15 Kommentare
1 Moon am 16. November, 2013 um 17:13
Morozovs Vergleich ist bullshit. Und wie kann das pöhse Google eigentlich meine Lesegewohnheiten ausforschen, wenn ich nicht eingeloggt und ohne Cookies mal was suche? Browser-Fingerprinting?
2 Matthias Spielkamp am 16. November, 2013 um 20:11
@moon: Zum ersten: Ja, warum nicht über Browser-Fingerprinting, oder auch über Tracking-Cookies und was noch alles jetzt schon möglich ist, erst noch entwickelt und irgendwann mit Sicherheit eingesetzt wird. Ich erinnere nur an die euphemistisch “Zusammenfassung der Datenschutzbestimmungen” genannte Aktion, die sämtliche Google-Konten miteinander verbunden hat. Zum zweiten: die meisten Nutzer wissen selbstverständlich nicht, dass alles getrackt wird, wenn man sich irgendwann am Tag mal im Mail-, Kalender-, Plus- oder Drive-Account angemeldet war und sich nicht wieder ausgeloggt hat. Zum Dritten: Die meisten interessanten Dienste, die Google Books anbieten / anbieten wird, werden nur mit Login möglich sein (direktes Übernehmen von bibliografischen Daten in Literaturverwaltungsprogramme etc.pp.).
3 Matthias Spielkamp am 17. November, 2013 um 16:41
und nochmal @moon, da ich nun Marcels Text gelesen habe. Er ist ja zu Recht schon in den Kommentaren kritisiert worden, was den Stil angeht (wo ich keinen Kommentar hinterlassen werde, denn ich habe weder Lust, mich dafür über FB. Google, Twitter oder Disqus zu registrieren). Aber er ist – zumindest an der Stelle, auf die Du Dich beziehst – auch analytisch falsch. “Er weiß, dass Informationen immaterielle Güter sind und die Organisation durch Google niemanden daran hindert, diese ebenfalls zu organisieren, ganz im Gegenteil zum Öl.” Ich kenne Marcel gut und kann mich nur wundern, wie sehr er sich da verrennt, da er sich eigentlich mit dem Thema gut auskennt. Dass das dann von anderen, wie Dir, einfach unkritisch übernommen wird, spricht nicht für die Qualität der Diskussion.
Ein Aspekt des Google Book Settlements, der auch von wohlmeinenden Beobachtern, wie Samuelson oder Harvard University Library Director Robert C. Darnton, immer wieder kritisiert wurde, ist der Versuch, sich mithilfe des Settlements die Rechte an verwaisten Werken zu verschaffen, um so Konkurrenten von ihrer Vermarktung auszuschließen. Samuelson dazu: “Google will also be the only service lawfully able to sell orphan books and monetize them through subscriptions. [The GBS] ), will create two complementary monopolies with exclusive rights over a research corpus of this magnitude. Monopolies are prone to engage in many abuses. The Book Search agreement is not really a settlement of a dispute over whether scanning books to index them is fair use. It is a major restructuring of the book industry’s future without meaningful government oversight.”
Das ist ein einziges Beispiel dafür, wie Immaterialgüter erfolgreich angeeignet werden können; es gibt Hunderte. Marcel hält sehr viel auf seinen ökonmischen Sachverstand; warum er diesen Aspekt ausblendet, ist mir rätselhaft. Microsofts Internet Explorer ist auch ein Immaterialgut; war das Unternehmen daher unfähig, damit Konkurrenten (Netscape) zu vernichten, und sind völlig zu Unrecht Jahre lang US- und EU-Kartellamt gegen Microsoft vorgegangen? Im besten Fall sehr kurz gesprungen, im schlimmsten Fall naiv.
4 Moon am 18. November, 2013 um 10:23
Sorry, dass ich unkritisch, naiv, (doof?) bin, aber inwiefern hindert das Settlement andere (komerzielle Unternehmen) daran, ebenfalls nach den Fair User-Regeln Bücher zu scannen und durchsuchbar zu machen?
Und wessen Schuld ist es eigentlich, dass es orphaned works überhaupt gibt? Auch Googles?
5 Matthias Spielkamp am 18. November, 2013 um 11:12
@moon: Warum so dünnhäutig? Die Naivitäts-Vermutung betrifft, wenn überhaupt, Marcel. Aber leider zeigen auch Ihre Fragen, wie schlecht es um die Diskussionskultur bestellt ist. Ich habe auf einen Text Samuelsons verwiesen, der erklärt, warum “das Settlement andere (komerzielle Unternehmen) daran hindert, ebenfalls nach den Fair User-Regeln Bücher zu scannen und durchsuchbar zu machen.” Haben Sie ihn gelesen? Und auch der Frage, “wessen Schuld es eigentlich [ist], dass es orphaned works überhaupt gibt”, und die sehr komplex zu beantworten ist, gibt es Dutzende von Texten, unter anderem hier bei iRights. Dass es Googles “Schuld” sei, habe ich nicht nur nicht behauptet, sondern ich habe u.a. dadurch dazu Stellung bezogen, dass ich Leonard Dobuschs Kommentar hier in meinem Beitrag dahin gehend ergänzt habe, dass das “beschworene unflexible Urheberrecht in Europa” dafür sorgt, dass “auch gemeinnützige Digitalisierungsprojekte verunmöglicht” werden. Auch, wenn es eine unbequeme Vorstellung sein mag: Es ist in einer komplexen Welt denkbar, dass zugleich Teile von Google und des Urheberrechts schlecht sind, und Teile von Google und des Urheberrecht gut. Aber Differenzierung ist anstrengend.
6 Marcel Weiß am 18. November, 2013 um 12:51
@Matthias In meinem Text, der wie der FAZ-Text vor dem Google-Books-Urteil erschien, ging es nicht explizit um Google Books sondern um das Geschäft von Google und co. allgemein.
Du weißt genau so gut wie ich, dass die Arten der Organisation, also der Arbeitsteilung und des rechtlichen Rahmens, in dem diese stattfindet, bei immateriellen Gütern vielfältiger sind als bei physischen Gütern. Man kann (aber man muss eben nicht) die Nicht-Rivalität physischer Güter rechtlich emulieren. Darum ging es in dem Settlement damals.
Das jetzige Urteil mit der Festsetzung von Google Books als Fair Use macht genau das nicht. Es stellt nebenbei die Nicht-Rivalität sicher. Jeder kann _neben_ Google etwas Ähnliches aufbauen. Dass es niemand in dieser Größenordnung macht, ist weder Googles Schuld noch Problem (sondern tatsächlich unseres). Ähnliches gilt für andere Google-Produkte. Wer seine Videos bei YouTube hochlädt, kann die auch bei Vimeo und co. hochladen. etc.
Was Morozov mit seinem Halliburton-Schreckensszenario heraufbeschwören wollte -also “Wenn Google das erst mal alles machen darf, gehört das alles Google”- wird direkt vom Fair-Use-Urteil unterlaufen. Dass du das in deinem Verweis auf das Settlement nicht ansprichst, verwundert mich.
Wovor Morozov, die FAZ und der Kulturrat Angst haben, also alles gehört einem, und zwar z.B. Google, wird von eben diesen Leuten gleichzeitig unterstützt, weil sie auch Verfechter eines strikten Urheberrechts sind, wie Leonhard Dobusch treffend auf netzpolitik.org anmerkte.
Das fällt den eben genannten aber nicht zwingend auf, eben weil sie Öl und z.B. Musik als Wirtschaftsgüter in ihren Eigenschaften gleichsetzen, was natürlich Quatsch ist. (Das ist erst einmal insgesamt alles keine Aussage über den strategischen Spielraum von Google et al., sondern nur ein Aussage über die allgemeinen Rahmenbedingungen.)
Um nichts anderes ging es mir in der Unterscheidung, die ich in dem Text nicht weiter ausgeführt habe, weil ich _nur_ auf die Hasstiradeneigenschaft des FAZ-Textes und damit das sehr bedenkliche Debattenklima hierzulande verweisen wollte.
Noch ein Wort zu dem Einstieg deines Kommentars: Die FAZ ruft zum Hass auf und ich bin, so weit ich weiß, der einzige, der einen kritisierenden Text dazu geschrieben hat, kein anderes Blog, kein anderes Feuilleton -so weit ich weiß- hat darauf kritisch reagiert. (Sicher auch, weil die meisten abseits der Feuilletons dieses medialen Unsinns so müde sind wie ich.) Und ich werde für meinen Stil kritisiert? Kann man meinetwegen machen. Aber was ist mit der FAZ?
Ich bekomme langsam den Eindruck, dass wir sehr abgestumpft sind, was die Debatte und unsere Erwartungshaltung ggü. den deutschen Massenmedien angeht.
Man stelle sich vor, die FAZ hätte mit Schreckensszenarien und ausgedachten Beispielen unterfüttert geschrieben, man dürfe jetzt Köln hassen oder Wolfsburg hassen. (Big TV respektive Big Car) Und das alles mit dem klaren, kaum versteckten Unterton, dass die mit diesen Orten verbundenen Branchen mit allen Mitteln bekämpft werden müssen. (Komplett mit morozovschen Pseudolösungsvorschlägen wie Fernsehern, die einfach mal ausgehen oder Autos, die auch einmal gar nicht erst angehen. Damit wir uns als Gesellschaft nicht komplett dem wolfsburgschen Diktat der Mobilität unterordnen. Ja, das ist das aktuelle mediale Diskursniveau.)
Ich glaube, es hätte nicht nur Lob gegeben.
7 Marcel Weiß am 18. November, 2013 um 12:58
Ich meinte natürlich die Rivalität physischer Güter, nicht, wie oben geschrieben die “Nicht-Rivalität”. Entschuldigung. (Und bevor jemand spitzfindig wird: Ja, auch physische Güter können Nicht-Rivalität aufweisen. Es ist nur ein Blogkommentar.)
(“Der Kommentar wird von einem Moderator überprüft.” Na, ob das eine zügige Diskussion hier sicherstellen wird? :))
8 Schmunzelkunst am 18. November, 2013 um 18:31
Der “Fair Use” ist bei uns die “Schlichte Einwilligung”. Um die sogenannten Thumbnails in den Bildersuchmaschinen zu legalisieren, hat der BGH einen interessanten Ausweg gefunden. Er sagt, dass die Urheber durch die Präsentation ihrer Bilder im Internet schlicht in die Übernahme der Thumbnails in die Suchmaschinen einwilligen, sofern sie keine technischen Gegenmaßnahmen treffen. Eine solche “schlichte Einwilligung” hat weder dingliche und schuldrechtliche Wirkung. Das kann man beliebig ausdehnen. Wer Bücher schreibt, willigt schlicht ein, dass sie für Suchmaschinen digitalisiert werden.
MfG
Johannes
9 Rolf Degen am 19. November, 2013 um 09:17
Ich bewundere Google, weil die visionär zu dem Zeitpunkt als die Schrifterkennung dafür “reif” war zugegriffen und ganze Unibibliotheken eingescannt haben. Ich finde, dass diese Inhalte jetzt wirklich fair genutzt werden können, etwa für Zeitreihenanalysen. Die Betreiber der Bibliothek von Alexandria waren übrigens auch nicht zimperlich. Da Google Unibibliotheken gescannt haben, dürften die viele Dissertationen und andere Abschlussarbeiten “intus” haben. Wenn man bedenkt, dass die Plagiatsoftware letztlich immer auf Google zurückgreift und Google letztlich selbst die beste Software zur Erkennung von Plagiaten besitzt, dürften hier ein paar dicke Hunde begraben sein
Was sagen Sie dazu?