Urteil zu Whatsapp: Kleingedrucktes auf Englisch reicht nicht

Screenshot: Whatsapp.com
Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) vom Juli 2013, wie der Verband heute in einer Pressemitteilung mitteilt. Der VZBV monierte, dass sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise der deutschen Whatsapp-Webseite nur in englischer Sprache verfasst sind. Das sonstige Angebot ist deutschsprachig, Nutzer müssen sich registrieren und dabei den Nutzungsbestimmungen zustimmen, um den Dienst zu nutzen.
Wie es in dem jetzt veröffentlichten Urteil (PDF) des Berliner Landgerichts heißt, „müssen AGB von den Verbrauchern in zumutbarer Weise zur Kenntnis genommen werden können“ – so die gesetzlichen Vorgaben, wenn AGB ein Bestandteil von Verträgen werden sollen. Im Fall von Whatsapp sei das nicht gewährleistet, weil die Nutzer vom Dienst ansonsten generell in deutscher Sprache angesprochen werden.
Nutzungsbedingungen und Datenschutz des Dienstes – auf der Whatsapp-Website unter AGB & Datenschutz – sorgten in der Vergangenheit immer wieder für Kritik, Aufregung und Verunsicherung unter Nutzern (ausführlich dazu in unserem Artikel „Whatsapp: Wie riskant ist der Messagingdienst?“).
Auch beim Impressum soll Whatsapp nachbessern
In einem zweiten Teil der Klage ging es um die Informationen im Impressum von Whatsapp, das der VZBV als unvollständig bewertete. So fehlten dort Postanschrift, ein Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse und weitere vom Telemediengesetz geforderten Angaben. Das Landgericht Berlin hielt das ebenfalls für unzureichend.
Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Wie es in der VZBZ-Mitteilung heißt, erging gegen Whatsapp ein sogenanntes Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht verweigert hatte, die Klageschrift entgegenzunehmen.
Legt Whatsapp innerhalb zwei Wochen keinen Einspruch gegen das Urteil ein, wird es rechtskräftig. Dann muss Whatsapp zukünftig in Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden und das Impressum vervollständigen.
2 Kommentare
1 Lustig am 27. Mai, 2014 um 14:16
Interessant warum sich ein US-Unternehmen den dt. Vorschriften anpassen soll…
2 Martin Schmidt-Kessel am 27. Mai, 2014 um 20:11
Weil es auf dem deutschen Markt tätig wird …
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