Urteil gegen Google-AGB, Koalitionspläne zur Netzpolitik, Datenschutz-Verordnung

Foto: Johannes Otto Först, PD
Landgericht Berlin: Google-AGB in 25 Punkten unwirksam
Das Landgericht Berlin hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google in 25 Punkten für unwirksam erklärt. Die Klauseln wurden überwiegend verworfen, weil sie zu ungenau waren. Andere Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam, weil sie Verbraucherrechte einschränkten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der geklagt hatte, war somit erfolgreich; der Verband wies jedoch darauf hin, dass er gegen rechtswidrige Datenschutzklauseln nur vorgehen könne, wenn diese Teil von AGB seien, anderenfalls fehle im die Klagebefugnis. Google will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Pressemitteilung des VZBV.
iRights.info: 25 Klauseln in Googles AGB und Datenschutzerklärung unzulässig
Koalitionsverhandlungen zum Internet mit ersten Ergebnissen
Seit Wochen verhandeln CDU/CSU und SPD über ihren Koalitionsvertrag – und mittlerweile dringen erste Zwischenergebnisse nach außen. In den Verhandlungsgruppen wird offenbar Tacheles gesprochen: Laut einiger geleakter Papiere peilt die große Koalition offenbar u.a. an, ein „Staatsziel Kultur” im Grundgesetz zu verankern, die Schnittstellen zwischen TK-, Kartell-, Telemedien- und Rundfunkrecht zu überarbeiten und sich für ein „Völkerrecht des Netzes” als UN-Charta einzusetzen. Bis zur endgültigen Festlegung des Koalitionsvertrags wird es aber noch einige Zeit benötigen. Insbesondere ist offenbar noch nicht entschieden, ob es ein Internetministerium oder einen speziellen Internet-Ausschuss im Bundestag geben soll.
Carta hat so viele „Koa-Leaks” wie möglich gesammelt.
EU-Berichterstatter: Datenschutzpaket könnte scheitern
Der EU-Berichterstatter und Ex-Außenminister Griechenlands, Dimitrios Droutsas, zweifelt an der baldigen Umsetzung eines EU-Datenschutzpakets. Als Grund führt Droutsas die Vorbehalte im EU-Rat an, die das Datenschutzpaket derzeit bremsen. Der Unterstützung des Rates bedarf aber es im Zusammenspiel mit Kommission und Parlament (Trilog). Hinzu kommen die anstehenden Wahlen fürs EU-Parlament im Mai 2014, die auch die für den Datenschutz zuständige Justizkommissarin Viviane Reding ablösen könnten. Ein neuer Justizkommissar könnte ganz andere Ansichten zum EU-Datenschutz haben als Reding; man müsste dann „wieder bei Null beginnen”, so Droutsas. Damit die Datenschutz-Grundverordnung vor den EU-Wahlen kommt, müsse der Trilog im März 2014 abgeschlossen sein, so Droutsas.
Ausführlich hierzu auf futurezone.at.
E-Mail-Accounts von EU-Parlamentariern gehackt
Ein unbekannter Hacker hatte offenbar über Monate Zugriff auf den E-Mail-Verkehr von EU-Parlamentariern. Einem österreichischem EU-Abgeordneten seien schon Metadaten von rund 40.000 Mails zugespielt worden. Ziel der Aktion soll ein Fingerzeig auf das Thema IT-Sicherheit gewesen sein. Technisch sei die Attacke auf die Microsoft-Anwendung „Active Sync” zurückzuführen, die der Synchronisation zwischen Computern und Mobilgeräten dient. Der Hacker konnte über einen WLAN-Access-Point in Parlamentsnähe die Zugangsdaten der Parlamentarier abgreifen.
Zur Meldung bei golem.de.
Öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg entfernen Facebook-Like-Button
Der baden-württembergische Landesdatenschützer Jörg Klingbeil hat Webseiten öffentlicher Einrichtungen auf den Like-Button von Facebook abklopfen lassen. Ergebnis: Viele von ihnen haben den Like-Button entfernt oder durch die Zwei-Klick-Lösung ersetzt, darunter Schulen und auch Vereine. Der Landesdatenschützer hatte diese Einrichtungen zuvor aufgefordert, den Like-Button von Webseiten zu entfernen. Grund dafür ist der Umstand, dass Facebook mit eingebundenem Like-Button über das Nutzerverhalten auf Webseiten Daten sammeln kann.
Zur Meldung auf golem.de.
Stellvertretende NDR-Verwaltungsratsvorsitzende kritisiert Länder-Beschluss zum Jugendkanal
Die stellvertretende Vorsitzende des NDR-Verwaltungsrats hat den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Jugendkanal von ARD und ZDF als rechtswidrig bezeichnet. Im Interview mit Telemedicus kritisierte sie, der Beschluss sei ohne rechtliche Grundlage ergangen. Außerdem verletzten die Ministerpräsidenten durch ihr Vorgehen den Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte jüngst von ARD und ZDF verlangt, dass diese einen neuen Jugendkanal nur gründen sollen, sofern bestimmte Anforderungen an Programmkonzept und Finanzierung sichergestellt sind.
Das Interview auf Telemedicus.
Was sagen Sie dazu?