Rechtsfragen rund um generative KI – iRights.Lab startet kostenlosen Newsletter

prompt/ Banner vom iRights.Lab, lizenziert unter CC BY 4.0
Wie Medienhäuser mit KI-Anbietern verhandeln – und welche Folgen das hat
Seit klar ist, dass große, kommerzielle KI-Anbieter ihre Modelle mit urheberrechtlich geschützten Inhalten trainieren, suchen Medienhäuser, Verlage und Verwerter – auch angesichts der noch unsicheren Rechtslage – nach dem richtigen Umgang mit den KI-Unternehmen. Während einige, wie beispielsweise die New York Times, vor Gericht ziehen und auf Schadensersatz klagen (siehe dazu auch die erste Ausgabe von prompt/), gehen andere einen vermeintlich versöhnlicheren Weg: Sie schließen Lizenzverträge ab, die den KI-Anbietern weitgehende Nutzungsrechte an ihren Inhalten einräumen. Im Gegenzug gibt es Geld, Sichtbarkeit und Zugang zur neuesten Technik. So zahlte Google der Plattform Reddit 60 Millionen Dollar für die Nutzung der Inhalte, die Verlage Axel Springer und HarperCollins erhalten für Zugang zu ihren Inhalten Zahlungen von KI-Anbietern. Die Kooperationen sind zeitlich begrenzt und variieren in Bezug auf Nutzungsrechte und Exklusivität.
„Die KI-Lizenzwirtschaft findet bereits in großem Umfang statt“
Die britische rechtswissenschaftliche Einrichtung Create („Centre for Regulation of the Creative Economy“) identifizierte in einer Untersuchung 83 kommerzielle Vereinbarungen zwischen KI-Entwicklern und Inhaltsanbietern, von denen 78 eine ausdrückliche Lizenz für die Nutzung der Inhalte beinhalteten. Die meisten Vereinbarungen wurden von Perplexity und OpenAI abgeschlossen, während „Big Tech“-Unternehmen weniger Verträge realisierten (siehe die offengelegte Tabelle). 68% der KI-Lizenzverträge sind mit Nachrichten- oder Medienunternehmen geschlossen, wobei die meisten keine Urheberrechts- oder Tantiemenregelungen enthalten. Die Create-Autor*innen kommen zu dem Schluss, dass die KI-Lizenzwirtschaft bereits großflächig stattfindet.
Gerichtsentscheid in den Niederlanden zum Nutzungsvorbehalt im Urheberrecht bezüglich KI
Ein niederländisches Gericht (Rechtbank Amsterdam) verhandelte im Oktober 2024 die Wirksamkeit von Nutzungsvorbehalten gegenüber KI-Verwendung (siehe dazu prompt/-Pilotausgabe). Aus der Amsterdamer Entscheidung geht hervor, dass die robot.txt-Datei der strittigen Webseite keinen ausreichend formulierten Nutzungsvorbehalt enthielt und somit kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt existierte. Dies scheint im Widerspruch mit dem „LAION“-Urteil des Landgerichts Hamburg zu stehen, wonach ein Nutzungsvorbehalt auch in „natürlicher Sprache“ formuliert sein dürfe – also beispielsweise als Fließtext im Impressum – um als maschinenlesbar zu gelten.
Die Inhalte haben wir freundlicher Genehmigung aus dem Newsletter prompt/ übernommen. Dort erscheinen monatlich News, Tipps und Debatten zu rechtlichen Fragen rund um generative KI.
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