Unternehmen dürfen Fanpages betreiben, unseriöse Geschäftspraktiken, 21 Millionen Löschanfragen
Gericht: Keine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Fanpagebetreibern
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vor dem Verwaltungsgericht Schleswig mit dem Versuch gescheitert, Unternehmen den Betrieb einer Fanpage auf Facebook zu untersagen. Das Urteil hat Verfügungen gegen Unternehmen aus Schleswig-Holstein mit dem Inhalt zum Gegenstand, den Betrieb einer Fanpage zu unterlassen. Nach Ansicht des ULD kann der Betrieb einer solchen Seite nicht mit deutschem Datenschutzrecht konform gehen.
Grund dafür ist die Funktion „Insights”, die Statistiken über das Verhalten der Seitenbesucher erstellt und an Facebook übermittelt (Verstöße gegen die Paragrafen 13 Abs. 1, 15 Abs. 3 Telemediengesetz, so das ULD). Das Problem: Auf die Ausgestaltung von „Insights” haben die Unternehmen als Betreiber der Fanpages selbst keinerlei Einfluss. Dennoch verpflichtete sie das ULD, den Betrieb einzustellen. Die Unternehmen wehrten sich – und bekamen Recht: Das Verwaltungsgericht Schleswig verneinte die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Seitenbetreiber nach Paragraf 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz – unabhängig von der Frage, ob „Insights” tatsächlich gegen Datenschutzrecht verstößt.
Ausführlich hierzu bei Telemedicus.
Hintergrundinformationen von Nina Diercks bei Social Media Recht.
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist in Kraft getreten. Unter anderem darf nunmehr der Streitwert eines urheberrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs gegenüber Verbrauchern grundsätzlich maximal 1.000 Euro betragen. Die Anwaltskosten für eine erstmalige Abmahnung sind damit auf rund 155 Euro gedeckelt. Außerdem schafft der neu eingefügte § 104a Urheberrechtsgesetz den fliegenden Gerichtsstand bei Urheberrechtsklagen gegen Verbraucher ab. Die Novelle soll verhindern, dass sich Privatpersonen weiterhin übertrieben hohen Abmahnungsforderungen ausgesetzt sehen. Ebenfalls in Kraft getreten ist ein weiter gehender Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung: Automatisch generierte Werbeanrufe sind nunmehr verboten und mit hohen Geldbußen sanktioniert. Außerdem bedürfen telefonisch geschlossene Gewinnspielverträge jetzt zwingend der Schriftform.
Zur Meldung bei juris.
iRights.info zur Abmahnbremse im Gesetz
Google erhält monatlich Millionen Löschanfragen von Urhebern
Google erhält monatlich 21 Millionen Copyright Removal Requests – also Anfragen von Urhebern und Rechteinhabern, bestimmte Links auf Seiten mit Urheberrechtsverletzungen in Suchergebnissen nicht mehr zu listen. Das berichtet Netzpolitik.org unter Bezugnahme auf einen Google-eigenen Transparenzbericht. Der Bericht legt nahe, dass es sich um vollautomatisierte Verfahren handelt, die auf Wortfiltern basieren. Kritiker befürchten, dass bei dieser Masse an Links auch legale Inhalte erfasst werden. Dies war zuletzt bei einer Löschanfrage seitens Microsoft der Fall: Einige der gegenüber Google monierten Links stammten von Microsoft selbst.
Zum Bericht bei netzpolitik.org.
Menschenrechtsgerichtshof: Haftung eines Newsportals für Userpostings menschenrechtskonform
Ist es mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonverntion vereinbar, wenn News-Portale für anonyme Userpostings haften? Ja, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Delfi AS gegen Estland. Estländische Gerichte hatten den Betreiber eines Newsportals zu einer Schadensersatzzahlung wegen diffamierender Userpostings verurteilt. Das Problem: Der Betreiber hielt ein Notice-and-take-down-Verfahren bereit, mit dessen Hilfe die anonymen Postings im streitigen Fall auch tatsächlich entfernt wurden. Dennoch ließen die estländischen Gerichte den Betreiber haften. Dies hielt der Prüfung des EGMR stand: Der Gerichtshof berücksichtigte die erschwerte Inanspruchnahme von Autoren anonymer Postings und stufte die Rechtsverletzungen als schwerwiegend ein. Er ließ die Abwägung damit zugunsten der estländischen Entscheidungen ausfallen, die dem Portalbetreiber eine nur geringfügige Schadensersatzpflicht auferlegten. Thomas Stadler merkt an, der EGMR beachte die hierdurch ausgelösten Chilling Effects nicht.
Hans Peter Lehofer ausführlich zum Urteil des EGMR.
Telekom plant innerdeutsches E-Mail-Netz
Die Telekom plant ein E-Mail-Netz mit rein innerdeutschem Datenverkehr. Die Kommunikation innerhalb eines solchen Netzes soll nur über Internetknotenpunkte in Deutschland erfolgen, deutschen Boden mithin nicht verlassen (National Routing). Dabei strebt die Telekom die Teilnahme aller deutschen Wettbewerber an. Telekom-Datenschutzvorstand Kremer: “Wenn Sender und Empfänger […] in Deutschland sind, wollen wir jetzt erreichen, dass der Internetverkehr auch in Deutschland bleibt”. Mithilfe einer rein innerdeutschen E-Mail-Kommunikation will die Telekom ausländischen Geheimdiensten das Ausspionieren von Daten erschweren.
Zum Bericht in der Wirtschaftswoche.
Zur Meldung bei golem.de.
Verfassungsgericht legt Maßstäbe zur Überwachung von Abgeordneten fest
Die jahrelange Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow (Die Linke) durch den Verfassungsschutz war rechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz stellt einen Eingriff in das freie Mandat nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz dar und unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die missachtete der Verfassungsschutz nach Ansicht des Verfassungsgerichts: Der Verfassungsschutz beobachtete Ramelow nicht etwa, weil er selbst verfassungsfeindlicher Tätigkeiten verdächtig war. Vielmehr ließ der Verfassungsschutz die Tatsache ausreichen, dass vereinzelte Parteimitglieder verfassungsfeindlichen Organisationen angehörten. Dem erteilte das Verfassungsgericht nun eine Absage.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Ausführlich hierzu im Verfassungsblog.
Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag
Der Autovermieter Sixt hat vor dem VG München Klage gegen den Rundfunkbeitrag erhoben. Dies berichtet ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der dpa. Sixt zahle seit Einführung des Rundfunkbeitrages mehr als unter Geltung der früheren Rundfunkgebühr. Der Beitrag führe außerdem zu mehr Bürokratie und sei ungerecht. Sixt hatte bereits vor einigen Wochen angekündigt, gegen den Rundfunkbeitrag ins Feld zu ziehen – notfalls bis zum BVerfG, wie es bei Sixt heißt.
Zur Meldung bei DWDL.de.
WLAN-Community: Kabel Deutschland kündigt Homespot-Service an
Kabel Deutschland startet ab November einen Homespot-Service, bei dem Privatkunden ihren Internetzugang mit anderen Kabel Deutschland-Kunden teilen können. Teilnehmende Kunden erhalten dafür an allen anderen Homespot-Punkten Internetzugang. Interessant daran: „Die Störerhaftung übernimmt Kabel Deutschland”, heißt es bei Heise Online.
Zur Meldung bei heise online.
Jens Ferner zu rechtlichen Aspekten einer „Übernahme” der Störerhaftung.
iRights.info: Privates, öffentliches und gewerbliches WLAN: Wer haftet wann?
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