UNESCO fördert offene Bildungsmaterialien

Das Gebäude der UNESCO in Paris. Foto: Guilhem Vellut via flickr CC-BY 2.0
Die von der UNESCO-Generalkonferenz Ende November in Paris angenommenen OER-Empfehlungen (PDF) enthalten fünf zentrale Zielsetzungen. Sie sind zugleich als Handlungsfelder definiert, um sowohl die Entstehung als auch die Verbreitung und vielfältige Nutzung von Open Educational Resources (OER) wirksam zu unterstützen:
- Aufbau von Kapazitäten, mit denen alle zentralen Bildungsakteure darin gefördert werden, umfassende OER-Kompetenzen zu erwerben;
- Entwicklung förderlicher politischer Rahmenbedingungen;
- Effektiver, inklusiver und chancengerechter Zugang zu hochwertigen OER;
- Förderung der Entwicklung von zukunftsfähigen Modellen für OER;
- Förderung und Ermöglichung internationaler Zusammenarbeit.
Die UNESCO-Mitgliedsstaaten verpflichten sich diese Empfehlungen umzusetzen. Gleichzeitig wollen sie nach einiger Zeit evaluieren, inwieweit das geglückt ist.
Die OER-Empfehlungen sind ein Ergebnis jahrelanger Beratungen innerhalb der UNESCO und der internationalen Communitys, die sich für freie Bildung einsetzen. Vor zwei Jahren legte die UNESCO einen Entwurf vor, der seitdem diskutiert und bearbeitet wurde. Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen (UN) für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie wurde Ende 1945 von 37 Staaten gegründet und vereint derzeit 195 Mitgliedstaaten.
Die OER-Empfehlungen stießen auf positive Resonanz, etwa beim Bündnis freie Bildung, bei der Creative-Commons-Initiative und der OER-Infostelle.
Den Definitionen fehlt die Erlaubnis, Kopien anzufertigen
Herbe Kritik an den Empfehlungen äußert indes der renommierte US-amerikanische OER-Verfechter David Wiley. Obwohl er sich in den vergangenen Jahre selbst für eine solche UNESCO-Empfehlung eingesetzt habe, sei er nun insbesondere von den enthaltenen OER-Definitionen bitter enttäuscht, erläutert er in einem Kommentar auf seiner Webseite.
Als entscheidenden Nachteil der Empfehlung betrachtet er, dass in den als globale Standards intendierten Definitionen zu Open Educational Resources ausgerechnet das Anfertigen von Kopien nicht mehr zu den pauschalen Erlaubnissen für freigegebene Werke gehöre.
Zwar sei es laut den UNESCO-Definitionen geboten, dass Werke und Materialien frei zugänglich zu machen sind und dass es erlaubt sein müsse, sie weiter zu geben, zu verbreiten, zu bearbeiten und zu verändern. Doch der Passus, Kopien anfertigen zu dürfen, wurde laut Wales am Ende der Beratungen herausgestrichen. Für ihn ebne das Fehlen dieser Erlaubnis – trotz aller Vorgaben zu Freigaben, Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung – den Weg zu einem Kopierverbot.
Wiley sieht die Gefahr, dass (kommerzielle) Bildungsmedienanbieter zwar offen lizenzierte Materialien auf Onlineplattformen anböten, auf denen diese genutzt, verändert, geremixt werden dürften. Doch falls keine Kopien erlaubt seien, könnten die Plattformen vorsehen, das sich womöglich nachfolgende Nutzungen der dort veröffentlichten OER auf diese Online-Plattform beschränken müssten beziehungsweise jegliche Kopien erlaubnis- oder lizenzpflichtig sein könnten.
Auch wenn die allermeisten OER-Anbieter vermutlich auf eine solche Vorgehensweise verzichten werden, würden sowohl das mögliche Kopierverbot als auch eine denkbare Einhegung von OER auf bestimmten Online-Plattformen den Grundgedanken von freiem Wissen und freier Bildung widersprechen, so Wiley.
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