Kulturelle Ausnahme für TTIP-Abkommen, Youtube-Klavierunterricht, Xbox-One-Daten
Freihandelsabkommen: Ausnahme für kulturelle und audiovisuelle Inhalte
Das EU-Parlament hat am Donnerstag „die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten, auch online” im geplanten Freihandelabkommen zwischen der EU und den USA beschlossen. Man wolle so „die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der EU nicht (…) gefährden”. Die EU müsse die „Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln”, so die Formulierung im Entschließungsantrag. Anfang 2013 gab es Ankündigungen für ein umfassendes Wirtschaftsabkommen zwischen den Nationen. Im Juli sollen die Verhandlungen beginnen.
Zur Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Die Nachricht beim IUM.
Youtube stoppt Online-Klavierunterricht
Youtube hat einen bekannten Klavierlehrer aufgefordert, seine Tutorial-Videos zu löschen. Mark de Heide gehört zu den 150 erfolgreichsten Partnern Youtubes in den Niederlanden. In seinen Videos erklärte er Schritt für Schritt, wie man Lieder auf dem Klavier spielt. Dabei nutzte er Musikstücke, in deren Verbreitung Youtube eine Urheberrechtsverletzung sah. Ein anderer Klavierlehrer machte eine Verletzung seines geistigen Eigentums geltend. Pikant: Youtube forderte de Heide auch auf, Tutorials allgemeiner Akkorde zu löschen. Und: Der andere Klavierlehrer moniert, Buchstaben als Noten einzublenden, sei seine „Idee”, gewesen – Ideen genießen aber keinen urheberrechtlichen Schutz.
Die Meldung bei Heise.
Mehr auch bei Netzpolitik.org.
iRights.info: Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube.
Kritik an neuer Xbox One
Microsoft hat am Dienstag die neue Spielekonsole Xbox One vorgestellt. Kurz darauf traten Kritiker auf den Plan. Man hole sich „eine Überwachungskamera ins Wohnzimmer, deren Mikrofone ständig mithören”, schrieb beispielsweise Heise Online. Grund ist unter anderem die Funktion der mitgelieferten „Kinect”-Hardware, eine Sprachsteuerung zum Starten der Konsole anzubieten. Diese muss ständig aktiv sein. Außerdem müsse wenigstens alle 24 Stunden eine Verbindung zu Microsoft-Servern aufgebaut werden. Sorgen bereitet auch ein Patentantrag, der die „Regulierung von Content-Vertrieb anhand der Zuschauerzahl” möglich machen soll. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schaltete sich sein. Die Angst vor dem Belauschen bezeichnete er zwar als „verdrehte Horrorvision”. Dennoch handele es sich um ein „Überwachungsgerät”: „Die Xbox registriert ständig alle möglichen persönlichen Informationen über mich”, so Schaar gegenüber dem Spiegel.
Heise zur Vorstellung der Xbox One.
Zur Kritik an der Konsole auf delegedata.de.
Petition für Netzneutralität erreicht Quorum
Die Petition „Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität” hat in vier Tagen das nötige Quorum von 50.000 Mitzeichnern erreicht. Johannes Scheller hatte die Petition Ende April auf den Weg gebracht, seit Dienstag konnte man sie unterstützen. Nach der Petition soll ein Gesetz beschlossen werden, „das Internetanbieter (“Provider”) verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln”. Gebe es keine Netzneutralität, bestünde die Gefahr eines “Zwei-Klassen-Internets”, so die Begründung. Diese geht auch auf die aktuelle „Drosselkom”-Problematik ein. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis Mitte Juni.
Zur Meldung bei Telemedicus.
Übersichtsseite zur Petition auf bundestag.de.
Verfassungsbeschwerde gegen Dresdner Funkzellenabfrage
Die sächsischen Linke-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert haben gegen die Funkzellenabfragen in Dresden 2011 Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Polizei registrierte dabei über eine Million Verbindungs- und Standortinformationen. Das Amtsgericht Dresden erlaubte dies zuvor mit Beschlüssen in einem Ermittlungsverfahren – und erklärte diese später auch für rechtmäßig. Das Landgericht Dresden entsprach dem später teilweise. Weil aber „massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt” worden seien, sei die Verfassungsbeschwerde nur folgerichtig, so Neubert.
Mehr Infos auf den Seiten der Linksfraktion Sachsen.
Bundesrat will Presse-Grosso absichern
Der Bundesrat hat einen eigenen Gesetzesentwurf zum Presse-Grosso eingebracht. Ziel ist es, das Presse-Grosso gesetzlich abzusichern. Im Februar 2012 hatte das Landgericht Köln entschieden, das Verhandlungsmandat des Bundesverband-Presse-Grosso sei kartellrechtswidrig. Entsprechende Branchenvereinbarungen soll der Gesetzesentwurf nun aber absichern. Dadurch werde eine “funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse” geschaffen. Ein entsprechender Entwurf des Bundestages liegt derzeit im Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat wolle mit den identischen Regelungen zum Presse-Grosso nun einen separaten Weg gehen – der eigene Entwurf enthalte “keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss”.
Die Nachricht bei Juris.
Der Gesetzesentwurf als PDF.
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Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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