Transparenzregister? Diesmal bitte transparent
Deutschland gilt nach wie vor als Geldwäscheparadies. Die Bundesrepublik sei „ein sicherer Hafen für die gestohlenen Reichtümer von Diktatoren, Steuerfluchtgelder und Mafiavermögen aus aller Welt“, sagt das Netzwerk Steuergerechtigkeit, ein Verbund von Nichtregierungsorganisationen. Im Schattenfinanzindex 2018 des Netzwerks belegt die Bundesrepublik den siebten Platz der attraktivsten Steueroasen weltweit.
Die EU hat ihre Gesetze erst kürzlich verschärft: Im Mai einigten sich die europäischen Staaten auf eine Anpassung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Ein Eckpunkt darin: Jeder Bürger soll in Zukunft wissen können, wer wirtschaftlicher Eigentümer oder Profiteur eines Unternehmen ist. Die EU-Staaten müssen die Richtlinie innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre umsetzen.
Diese Chance sollte die Bundesregierung nutzen: Das Transparenzregister, das über verschachtelte Firmenkonstrukte Auskunft gibt, sollte sie offen und kostenfrei zugänglich machen.
Licht ins Dunkel der Briefkastenfirmen
Steuerflucht gelingt vor allem durch komplexe Beteiligungsstrukturen, die den wahren Eigentümer eines Unternehmens verschleiern. Dabei werden häufig Briefkastenfirmen gegründet, die nur auf dem Papier existieren und somit die Identifizierung des wahren Eigentümers erschweren. Ein Transparenzregister kann Licht ins Dunkel bringen. Es zeigt, welche natürliche Person ein Unternehmen besitzt und wer signifikante Anteile oder Stimmrechte hält. Sowohl organisierte Kriminalität als auch Steuerflucht können so besser bekämpft werden.
Bereits im Zuge der letzten Reform der Anti-Geldwäsche-Richtlinie hat Deutschland im Oktober 2017 ein solches Register eingeführt. Das ist zunächst ein Fortschritt. Allerdings ist es bisher nicht offen zugänglich. Wer Einsicht nehmen will, muss ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Damals entschlossen sich die Bundesregierung und der federführende Finanzminister Schäuble im letzten Moment, den öffentlichen Zugang zu verweigern.
Als Grund gaben sie Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Privatpersonen an, da deren Namen, Geburtsdaten und Wohnorte im Register veröffentlicht würden. In Großbritannien, wo diese Daten öffentlich zur Verfügung stehen, gab es bisher allerdings keine Probleme. Auch deshalb, weil die Daten in seltenen Fällen nicht angegeben werden müssen. Journalisten fanden in der aktuellen Version des Registers in Deutschland meist nur Einträge mit dem Namen und dem Land der jeweiligen Eigentümer. Wie vollständig das Register ist, lässt sich aufgrund seiner Verschlossenheit kaum überprüfen.
Transparenzregister mit Mängeln
Die Hürde des „berechtigten Interesses“ führt dazu, dass Journalisten oder interessierte Bürger jeweils nur einzelne Unternehmensstrukturen untersuchen können. Auch die Kosten wirken abschreckend: Schon eine einzige DIN-A4-Seite kostet 5,36 Euro.
Außerdem kann im Register nicht nach Personen, sondern nur nach Unternehmen gesucht werden. Das ist problematisch: Wenn zum Beispiel der Name einer Person in den Panama Papers über Steueroasen auftaucht, kann er nicht im Register gesucht werden. Zudem können die Daten nicht heruntergeladen werden, was die journalistische Arbeit erschwert. Erste Erfahrungsberichte von Correctiv und dem Stern zeigen auch, dass nicht alle Einträge vollständig sind.
Die neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie verschärft die bisherigen Regelungen und soll einen leichteren Zugang ermöglichen. Ein „berechtigtes Interesse” darzulegen, wäre dann nicht mehr nötig. Auskunftsgebühren könnten aber nach wie vor erhoben werden. Weiterhin sollen die 28 nationalen Register der EU-Staaten miteinander verknüpft werden. Das würde die Geldwäschebekämpfung stärken und internationale Firmenkonstrukte ließen sich einfacher durchleuchten. Auch der Bundesrat forderte die Regierung bereits im vergangenen Jahr auf, den EU-Vorgaben nachzukommen und einen Zugang für die Öffentlichkeit zu schaffen.
Nur ein offenes Register ermöglicht zivilgesellschaftliche Recherche
Die Leaks der Panama und der Paradise Papers haben tausende Fälle von Steuervermeidung bis hin zu Geldwäsche ans Licht gebracht. Sie sind das beste Beispiel dafür, weshalb ein offenes Register notwendig ist. Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen haben die veröffentlichten Daten über Steuerflüchtlinge genutzt, um Eigentümer und Profiteure aufzuspüren, die über Umwege ihr Geld ins Ausland verlagert hatten. Dieser Mammutaufgabe ist der Staat alleine nicht gewachsen. Nur gemeinsam kann Steuerflucht effektiv bekämpft werden.
Auch in Berlin wird aktuell deutlich, dass solche Transparenz nötig ist. So wurde kürzlich der Abriss des Theaters und der Komödie am Kurfürstendamm auf Druck von Investoren beschlossen. Diese setzen sich aus einem obskuren Konstrukt aus Briefkastenfirmen in Luxemburg, Panama und den Britischen Jungferninseln zusammen. Eine investigative Recherche der Berliner Zeitung legt nahe, dass die Gelder ursprünglich vom russischen Unternehmer Arkady Rotenberg stammen. Eigentlich steht er seit der Krim-Krise 2014 auf der EU-Sanktionsliste, die jeglichen Handel mit ihm untersagt.
Transparenz tut auch der Wirtschaft gut
Dabei unterstützen transparente Informationen über die wahren Eigentümer und Profiteure von Firmengeflechten nicht nur den Kampf gegen Steuerflucht und Geldwäsche, sondern steigern auch die wirtschaftliche Sicherheit. Auch Unternehmer möchten gerne wissen, wer sich wirklich hinter den Firmen verbirgt, mit denen sie Geschäfte machen.
Das ist nicht nur wichtig fürs Image (wer finanziert schon gerne Terroristen?), sondern auch für Compliance und eine adäquate unternehmerische Risikobewertung. Intransparente Handelspartner sind selten gut.
Um einen internationalen Standard gegen Geldwäsche und Steuerflucht zu setzen, sollte die Bundesregierung das Transparenzregister endlich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und zwar kostenfrei und als Open Data. Großbritannien macht vor, wie es funktionieren kann. Damit könnte die Regierung sogar ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag näher kommen, „internationaler Vorreiter für Open Data“ zu werden.
3 Kommentare
1 Günter Tolkiehn am 13. Juni, 2018 um 13:23
Da kann man nur zustimmen. Organisiert Geld waschen und Steuerpflichten umgehen in Deutschland:
Nach wie vor leider geil.
2 Achim Diergarten am 19. Juni, 2018 um 15:04
Ich kann das ganze Theater um das Transparenzregister nicht nachvollziehen. Nur ehrliche Leute werden sich freiwillig in dieses Register eintragen lassen. Kriminelle werden es immer schaffen, irgendeinen Strohmann dort eintragen zu lassen, da die Angaben zum Transparenzregister nicht überprüft werden (können). Beispiel: Eine GmbH in Deutschland wird von einer Limited aus England beherrscht, die wiederum von einer zypriotischen Gesellschaft beherrscht wird. Die deutsche GmbH gibt eine Person namens X aus Russland als wirtschaftlich Berechtigten an. Und? Wer prüft nach, ob das stimmt? Keiner! Ein wirklich Krimineller kann somit ohne weiteres seine Identität durch Angabe einer beliebigen Person verschleiern. Es ist also naiv zu glauben, dass mit so einem Transparenzregister (dem ja nicht einmal der Gesetzgeber glaubt, vgl. § 11 Abs. 5 S. 3 GwG)tatsächlich die Hintermänner von Briefkastenfirmen erkennbar werden. Wenn man schon hier eine Einsicht für Jedermann fordert, dann sollte das doch erst recht für andere Register gelten, für die ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist (wie zum Beispiel die Grundbücher). Hier sind tatsächlich die Eintragungen real, da durch einen Notar und vom GBA geprüft. Und wo bleibt der Datenschutz, wenn jeder auf das Transparenzresgister zugreifen kann. Warum nicht gleich alle Steuererklärungen veröffentlichen?
3 Michael Peters am 20. Juni, 2018 um 17:14
Die Finanzbehörden in Deutschland sind weder personell noch finanziell ausreichend ausgestattet um die Überprüfung des Registers zu gewährleisten. Das stimmt. Da muss nachgebessert werden. Der Nutzen solcher Register ließe sich steigern, wenn sie international geführt würden, aber auch dafür muss es erstmal in Deutschland vernünftig umgesetzt werden.
Grundbücher sehen wir auch als eine wichtige Quelle im Kampf gegen Korruption in der Immobilienwelt.
Dennoch ist die offene Zugänglichkeit eines solchen Registers der richtige Weg um die Überprüfung durch zivilgesellschaftliche Organisationen zu ermöglichen. Hier haben sowohl die Panama als auch Paradise Papers Recherchen gezeigt, dass Missstände aufgedeckt werden können. Dabei helfen Transparenzregister dabei Spuren zu finden. Wenn bspw. in Land X derselbe Strohmann wie in Land Y auftaucht, kann dort genauer recherchiert werden.
Abwägungen zwischen Transparenz und Datenschutz müssen immer getroffen werden, wir finden dass die Transparenz hier für das Gemeinwohl überragt.
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