Thomas Hoeren: „Kontrolle im Netz ist eine gefährliche Illusion“
Der folgende Text stammt aus „Das Netz 2012“, dem Jahresrückblick Netzpolitik von iRights. Das ganze Heft können Sie als E-Book oder Print kaufen. Mehr Infos und ein Preview hier und auf der Website des neuen Verlags iRights.media.
iRights.info: Mit den Protesten gegen das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA erlebte die Netzpolitik 2012 ungeahnte Aufmerksamkeit. ACTA zielte auf eine verschärfte Rechtsdurchsetzung im Internet und scheiterte schließlich auch am Widerstand der Netzgemeinde. Würden Sie sagen, die Hardliner der Rechtsdurchsetzung sind nun auf dem Rückzug?
Thomas Hoeren: Scheinbar ist das so. Die Interessenvertreter der Musikindustrie, die ACTA vorantrieben, sind nervös geworden. Das ist natürlich ein eindrucksvoller Effekt, wenn in einer Stadt wie Münster plötzlich tausende Menschen wegen des Urheberrechts im Internet auf die Straße gehen.
Trotzdem, man darf die Lobby der internationalen Unterhaltungsindustrie nicht unterschätzen. Dort werden kontinuierlich neue Pläne geschmiedet. Der Kampf um verbesserte Rechte der Verwerter geht zum Beispiel bei der Novellierung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern (IPRED) weiter. Wieder drohen Eingriffe in die Freiheit des Internets. Leider gibt es hierzu keine Kneipendiskussionen und Demonstrationen mehr.
iRights.info: Besteht nach ACTA die Chance, dass die Netzpolitik ihren Weg aus den Hinterzimmern in die Parlamente und die Öffentlichkeit findet?
Thomas Hoeren: Die Lobby der Rechteinhaber scheut oft die Öffentlichkeit. Sie hat zwei Strategien: den Geheimlobbyismus und die Instrumentalisierung nationaler Gerichte. Man kann beobachten, wie zum Beispiel die Musikindustrie von Land zu Land wandert, um Sperrmodelle durchzubekommen.
In Österreich läuft zum Beispiel derzeit ein eigenartiges Verfahren. Rechteinhaber sollen die Möglichkeit erhalten, Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) mit Sperrverfügungen zu verpflichten, unzulässige Inhalte zu sperren. Der Oberste Gerichtshof Österreich hält diese Praxis für legitim, entscheiden muss nun der Europäische Gerichtshof. Die Musikindustrie setzt große Hoffnungen auf dieses Verfahren. Man probiert es eben international immer wieder aufs Neue.
Verwarnen heißt Überwachen
iRights.info: In den USA startet 2012 ein Warnhinweismodell, das Rechteinhaber und Zugangs-Provider vereinbart haben. Nach der fünften Verwarnung des Nutzers wegen Urheberrechtsverstößen könnten dem Internetnutzer Einschränkungen drohen, etwa die Blockade seiner Lieblings-Webseiten. Könnte ein solches Modell auch nach Deutschland kommen?
Thomas Hoeren: In Deutschland ist die Diskussion um Warnhinweismodelle derzeit tot. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger klar sagt: „Mit mir wird es das nicht geben.“ Der Denkansatz meines Kölner Kollegen Rolf Schwartmann, der Warnhinweismodelle für zulässig hält, wird aus vielen guten Gründen nicht weiterverfolgt. In Frankreich ist das Warnhinweismodell HADOPI unter der neuen Regierung kurz vor der Beerdigung. Aber natürlich, die Warnhinweis-Debatte flackert immer wieder auf.
iRights.info: Wo liegt das Problem, wenn Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen verwarnt werden?
Thomas Hoeren: Warnhinweise setzen eine Speicherung von Access-Daten voraus, der mit dem deutschen Verständnis von Datenschutz nicht vereinbar sind. Ohne das massenhafte Speichern von IP-Adressen kann der Zugangsprovider nicht wissen, wer ich bin und was ich im Netz mache. Wie will er mich verwarnen, wenn er mich nicht überwacht? Eine solche Kontrolle wäre mit deutschem und europäischem Recht nicht vereinbar.
Der zweite Punkt: Wer soll eigentlich prüfen, wenn etwas falsch läuft? Was passiert, wenn jemand zu Unrecht gesperrt wird? Was passiert, wenn ganze Betriebe lahmgelegt werden? Das sind alles inhärente Risiken, die nie durchdacht werden bei diesen Modellen.
Urheberrecht – Politisch vermintes Terrain
iRights.info: Niemand käme auf die Idee, alle Autos auf den Autobahnen nach Verbrechern zu kontrollieren oder die Straßen zum illegalen Club zu sperren. Warum gibt es im digitalen Raum immer wieder diesen Zug zu restriktiven, radikalen Maßnahmen?
Thomas Hoeren: Für manche Menschen ist es schwer vorstellbar und inakzeptabel, dass es ein Medium gibt, das man von seiner Natur her nicht kontrollieren kann. Am Anfang des Internets stand die Idee, ein Kommunikationssystem zu schaffen, das einen russischen Nuklear-Angriff überstehen würde. Das Internet würde tatsächlich einen Atomkrieg überleben.
Alle Versuche von Politik und Content-Industrie, eine Art roten Knopf zu erfinden, um dieses „Ding“ zu stoppen, werden fehlschlagen. Niemand kann einem einzelnen Bit im Datenverkehr ansehen, ob es sich beim Empfänger mit anderen Bits zu einem Britney Spears-Lied zusammensetzt oder zu einer juristischen Klausur. Völlige Kontrolle im Netz ist eine gefährliche Illusion.
iRights.info: Es scheint, als würde Netzpolitik vor allem von Gerichten gemacht. Richter müssen immer wieder entscheiden, wie das analog geprägte Recht bei völlig neuen Fragen des digitalen Raums auszulegen ist. Müsste nicht der Gesetzgeber mit neuen Regeln mehr Klarheit schaffen, und ist die Bilanz der Bundesregierung hier enttäuschend?
Thomas Hoeren: Ich bin im Internetrecht ein großer Fan von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie ist eine der wenigen Justizministerinnen, die es schafft, ohne größere Gesetzesentwürfe über ihre Amtszeit zu kommen. Die Zeit ist gerade beim Urheberrecht politisch so vermint, dass man überhaupt keine normale Gesetzgebungsarbeit machen kann. Es war klug, eine Art Gesetzgebungsmoratorium zu verhängen, Ruhe zu bewahren, erst mal nach- und mitzudenken, die Akteure reden und diskutieren zu lassen. Ich finde, Rechtsprechung ist grundsätzlich immer besser als Gesetzgebung.
Rechtsprechung folgt der Methode „Trial and error“. Man versucht mal was, und wenn es ganz schiefgeht, haben wir allenfalls ein schlechtes Urteil des Bundesgerichtshofs. Das ist mir aber lieber als ein Lobbyismus, der in Berlin und Brüssel unter der Hand irrwitzige Regelungen durchboxt.
Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster. Im Auftrag des ECOVerbandes, der die deutsche Internetwirtschaft vertritt, hat Hoeren 2012 ein Gutachten zu Warnhinweismodellen vorgelegt.
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