Studie: Content-Flatrate mit Urheberrecht vereinbar
In der Diskussion um Internet-Tauschbörsen und dabei auftretende Urheberrechtsverletzungen sprechen sich Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen schon seit einiger Zeit für die Idee einer Pauschalvergütung aus. Dabei zahlt jeder Tauschbörsennutzer pauschal einen bestimmten Betrag – von fünf bis zehn Euro ist dabei die Rede – und darf dafür ohne Angst vor Kriminalisierung Musik und Filme tauschen. Die Einnahmen aus der Pauschalvergütung würden an Urheber und Rechteinhaber durch eine Verwertungsgesellschaft ausgeschüttet. Sowohl Gesetzgeber als auch die Musikindustrie sperren sich bislang gegen dieses Modell.
Ein Argument gegen die Einführung einer solchen Abgabe ist, dass diese mit nationalen und internationalen Urheberrechtsbestimmungen nicht vereinbar sei. Das erklärte zum Beispiel das deutsche Justizministerium bei der Erläuterung des so genannten „2. Korbs“ der Urheberrechtsreform, der zu Anfang dieses Jahres vorgestellt wurde. Das jetzt auf Englisch vorliegende Gutachten, das unter der Betreuung des renommierten französischen Rechtswissenschaftlers André Lucas an der juristischen Fakultät der Universität Nantes entstand, widerspricht dieser Auffassung. Nach Ansicht der Gutachter Carine Bernault und Audrey Lebois gibt es nichts im internationalen oder nationalen (französischen) Recht, was gegen die Einführung der Content-Flatrate spricht.
Das Gutachten wurde von der französischen Interessensvertretung „L’Allicance Public-Artistes“, in der sowohl Verbraucherorganisationen als auch Künstlervertreter sitzen, in Auftrag gegeben. In einer gemeinsamen Aktion der Initiative privatkopie.net, der europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge wurde das Gutachten ins Englische übersetzt. Sie soll so einem weiteren Kreis zugänglich gemacht werden.
Die Rechtswissenschaftler sehen in der Nutzung von Tauschbörsen eine Form der Privatkopie, für die in vielen Ländern gesetzliche Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind, auch in Deutschland. Um die Urheber für diese privaten Nutzungshandlungen zu kompensieren, wird zum Beispiel eine Gebühr auf Geräte und Leermedien erhoben. Die Einnahmen aus solchen Abgaben werden von den nationalen Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt. Es spräche aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, eine entsprechende Abgabe auch für die Tauschbörsennutzung einzuführen.
Privatkopie.net und das Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) übergaben die Studie anlässlich des von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) initiierten „Welttags des geistigen Eigentums“ am 26. April der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und den Bundestagsabgeordneten im Rechtsausschuss. Sie forderten die Ministerin auf, die Strategien im Umgang mit Tauschbörsen zu überdenken. Nach dem Motto „Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann“ solle die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern beendet werden.
Offenlegung: Der Projektleiter von iRights.info, Volker Grassmuck, und Redaktionsmitglied Robert A. Gehring sind Mitinitiatoren von Privatkopie.net.
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