Streit um Vorratsdaten-Alleingang, WLAN-Störerhaftung, Netzneutralität
Justizministerium: Kein neuer Vorstoß in Sachen Vorratsspeicherung
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat einen Bericht des Spiegel dementiert, wonach die Bundesregierung einen nationalen Alleingang bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung plane. In dieser Frage gebe es „nichts Neues”, so Maas. Vielmehr verhandelten er und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bereits seit einem Jahr, Ausgang offen. Die Bundesregierung sei bemüht, eine belastbare Stellungnahme der EU-Kommission zu erhalten, ob und wann eine neue Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vorgelegt werde, nachdem die letzte 2014 vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde. Die Anschläge von Paris und die jüngste Terrorwarnung in Bremen hatten die Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung neu entfacht.
Zur Meldung bei Zeit Online.
Freifunker kritisieren geplante Neuregelung der Störerhaftung
Die geplante Neuregelung der Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Zugänge (Hotspots) stößt in der Freifunk-Community und beim Verein Freie Netze e.V. auf erhebliche Kritik. Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums führten weder zu mehr Rechtssicherheit, noch seien sie praktisch umsetzbar. Anstelle der erhofften haftungsrechtlichen Gleichstellung mit den großen Zugangsanbietern, werde die Privilegierung der Hotspot-Betreiber an zusätzliche Auflagen geknüpft. Diese müssten „zumutbare Maßnahmen” ergreifen, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern. Pflichten wie die Registerierung der Nutzer oder die Verschlüsselung der Verbindung erschwerten den Betrieb erheblich. Das Ziel die Verfügbarkeit von Internet-Zugängen via WLAN deutlich zu erhöhen werde mit dem Entwurf klar verfehlt.
Zur Meldung bei Heise Online.
Zum Referentenentwurf des zweiten Telemedienänderungsgesetzes (PDF).
Ausführliche Stellungnahme von Reto Mantz (offenenetze.de).
EU-Rat verabschiedet Position zur Netzneutralität
Am Mittwoch hat der Rat der Europäischen Union einen Regelungsvorschlag für die künftige Regulierung des Telekommunikations-Binnenmarktes beschlossen. Neben der Senkung der Roaming-Gebühren sieht der Vorschlag weitergehende Regelungen in Sachen Netzneutralität vor. Danach soll es Telekommunikationsanbietern möglich sein, kostenpflichtige Zusatzdienste und Qualitätsklassen im Internet (Managed Service) anzubieten. Damit stellt sich der Rat gegen den Vorschlag des EU-Parlaments, den Grundsatz der Netzneutralität gesetzlich zu verankern und Spezialdienste nur eingeschränkt und unter strengen Voraussetzungen zu erlauben. Dem Vorschlag des Rates zufolge sollen Netzwerkmanagementtechnologien künftig unter Umständen auch zum Filtern und Blockieren unrechtmäßiger Inhalte zulässig sein, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Grundlage oder einer richterlichen oder behördlichen Anordnung bedürfte. Entsprechend heftig fiel die Kritik der Bürgerrechtsorganisationen aus.
Zur Pressemitteilung des EU-Rates.
Vorschlag des EU-Rates (PDF).
EuGH: Urheberabgaben auf Smartphone-Speicherkarten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine pauschale Urheberrechtsabgabe für mobile Endgeräte mit Massenspeicher zulässig ist. Um das Interesse sämtlicher Markteilnehmer zu wahren, hat der Gerichtshof ebenso vorgegeben, wie eine derartige Abgabenregelung zu gestalten sei. Geklagt hatte eine dänische Verwertungsgesellschaft gegen den dänischen Zweig von Nokia.
Zur Meldung bei Heise Online.
Pariser Gericht erklärt sich zuständig für Facebook-Klage
Das Landgericht Paris hat vergangene Woche entschieden, dass die Gerichtsstandregelung in den AGB von Facebook unzulässig ist. Danach soll der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten der US-Bundesstaat Kalifornien sein. Entgegen dieser AGB-Regelung hielt sich das französische Gericht für zuständig. Auch wenn Facebook-Nutzer die AGB akzeptieren, sei die Gerichtsstandsregelung unwirksam. Hintergrund ist das Verfahren eines französischen Lehrers, dessen Facebook-Account aufgrund eines Posts des Gemäldes „Der Ursprung der Welt” gesperrt wurde. Facebook hatte den Post als Pornographie eingestuft.
Zur Meldung bei Heise Online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Brüggemann und Diana Spikowius verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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