„So offen wie möglich“ – Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen veröffentlicht
Zahlreiche hessische Kultureinrichtungen haben unter Federführung der Philipps-Universität Marburg eine gemeinsame Open Access Policy entwickelt und unterzeichnet. Das Papier sieht zehn konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Digitalisierungs- und Öffnungsmaßnahmen vor.
Ziel der dort verankerten Leitlinien ist es, der Öffentlichkeit einen umfassenden, unbeschränkten Einblick in das Kulturerbe des Landes Hessen und darüber hinaus zu ermöglichen.
Beschränkungen aus dem Weg räumen
Trotz fortschreitender Digitalisierung stehen häufig immer noch rechtliche, technische oder finanzielle Beschränkungen dem offenen Zugang im Weg: Strenge Urheberrechte und Lizenzen verhindern die Nachnutzbarkeit, es fehlen Finanzierungen oder technische Geräte zur hochwertigen Digitalisierung der Objekte.
Diese Beschränkungen abzubauen und chancengerechte, niederschwellige Angebote zu digitalisierten kulturellen Objekten zu ermöglichen – das ist das erklärte Ziel der Policy:
Kulturerbe-Einrichtungen im Land Hessen machen kulturelle Objekte und Daten daher nach dem Grundsatz „so offen wie möglich“ über das Internet zugänglich und nutzbar.
In einem Zehn-Punkte-Plan definiert die Erklärung einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit Regelungen zur Nutzung und Abgeltung von digitalen Angeboten und Leistungen. Dabei werden auch die geltenden rechtlichen Vorgaben berücksichtigt.
Die sechsseitige Policy ist gemeinfrei (Public Domain) und kann hier als PDF kostenlos heruntergeladen werden. Interessierte können auch hier auf iRights.info einen Blick in das Dokument werfen:
Die Verfasser*innen stützen ihre Forderungen auf die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen aus dem Jahre 2003 und passen sie an die aktuellen Entwicklungen an. Die kurz als Berliner Erklärung bezeichnete wissenschaftspolitische Deklaration zu Open Access war ein Meilenstein in der Etablierung von Open Access im deutschen Wissenschaftssystem.
Die Unterzeichnenden der Berliner Erklärung bekennen sich zur Unterstützung und Förderung von Open Access. Mehr als 500 deutsche und internationale Organisationen und Institutionen haben die Berliner Erklärung bislang unterschrieben und laufend kommen weitere hinzu.
Open Access Policy: Freier, digitaler Zugang zu allen Kulturgütern
Die nun veröffentlichte Open Access Policy beruht auf einer Initiative des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das 2018 die AG Digitalisierung als spartenübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet hat. Deren Mitglieder haben die gemeinsame Policy entwickelt. Darunter ist auch Paul Klimpel, Rechtsanwalt von iRights.Law und Mitglied von iRights.info. Die Open Access Policy soll als Leitfaden den freien, digitalen Zugang zu Werken der materiellen und immateriellen Kultur fördern.
Fast zwanzig Kultureinrichtungen des Landes Hessen gehören zu den Erstunterzeichnenden der Open Access Policy: das Hessische Landesarchiv, die Hochschulen mit ihren Bibliotheken, Museen und Sammlungen, das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde, die hessischen Landesmuseen, die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie das Landesamt für Denkmalpflege.
Kulturgüter öffentlich zugänglich und nutzbar machen
Die Open Access Policy steht in einer Linie mit der hessischen Strategie zur Öffnung von Kulturgütern. Bereits jetzt gibt es in Hessen zahlreiche Digitalisierungsprojekte, die den Zugang zu Kulturgütern ermöglichen und sie für ein breites Publikum nutzbar machen.
Das Frankfurter Städel Museum etwa, das über 700 Jahre europäische Kunstgeschichte ausstellt, bietet ein umfassendes digitales Angebot an: Das reicht von Podcasts über Online-Formate wie „Museum für zu Hause – Live“ bis hin zur Möglichkeit, die gesamte Sammlung digital zu durchforsten.
Das Museum stellt zusätzlich einen Großteil seiner gemeinfreien Werke über die digitale Sammlung unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA 4.0 kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die Lizenz ermöglicht es allen Nutzenden, die gemeinfreien Bilder unter Nennung des Städel Museums in jedem Format zu vervielfältigen, zu teilen sowie sie für beliebige Zwecke zu nutzen und zu bearbeiten.
2 Kommentare
1 Klaus Bulle am 15. Dezember, 2021 um 17:42
Liebe Maya El-Auwad, vielen Dank für die Würdigung der Open Access Policy! Darf ich anregen, den Link hinter “und kann _hier_ als PDF kostenlos heruntergeladen werden” durch https://doi.org/10.17192/es2021.0029 zu ersetzen?
Viele Grüße!
2 Georg Fischer am 16. Dezember, 2021 um 08:33
Lieber Herr Bulle, vielen Dank für den Hinweis, haben wir natürlich getauscht. Beste Grüße, Georg Fischer/Redaktion
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