So kam es zum Leistungsschutzrecht: Kontroversen um Werte und Bildung neuer Akteurskoalitionen
Schon häufiger deuteten inner- und außerparlamentarische Diskussionsprozesse zu netzpolitischen Themen darauf hin, dass es bei Regulierungsversuchen des digitalen Raumes stets an die Substanz essenzieller Werte geht. „Choice about code and law is a choice about values“, argumentiert Lawrence Lessig (in „Code and other Laws of Cyberspace“). Aus diesem Ansatz heraus folgte für unsere Forschungsarbeit die Frage, ob die Akteure in netzpolitischen Debatten womöglich auch andere Wertedimensionen betonen und andere Handlungsstrategien zeigen, als jene, die man von ihnen aus der Ära der Offline-Medien gewohnt war.
Regulierung des Digitalen: eine Frage der Werte?
Dazu untersuchten wir für unsere Arbeit am Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien insgesamt 21 ausgewählte Dokumente aus den parlamentarischen Verfahren, wie Plenarprotokolle, Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen, Reden der Bundeskanzlerin auf Veranstaltungen der Verlage sowie Stellungnahmen verschiedener Akteure in Online-Fachmedien oder auf ihren eigenen Internetseiten, Materialien der Bundestagsfraktionen, mehrerer Interessenverbände, von Google und Weiteren. Wir wählten gezielt Dokumente aus, die die Wertepräferenzen der Akteure klar erkennen lassen.
Für diesen Analyseschritt nutzten wir sowohl strukturierende, hermeneutische Verfahren als auch eine Wortfeldanalyse. (Näheres zur Methode enthält eine ausführliche Beschreibung der Studie und ihrer Ergebnisse, die als Beitrag in einem demnächst veröffentlichten Buch zu Kommunikationspolitik und digitaler Gesellschaft enthalten ist, das zur Reihe „Digital Communication Research“ gehört, herausgegeben von Martin Emmer und Christian Strippel.)
Für die Analyse suchten wir in den Dokumenten nach sogenannten „wertindizierenden Schlüsselwörtern“. Damit sind Begriffe gemeint, die auf stark verankerte Werte schliessen lassen. Die Untersuchung zeigte, dass sowohl bei der CDU/CSU-Fraktion, als auch bei den Verbänden – egal ob sie dem Leistungsschutzrecht kritisch oder positiv gegenüberstehen – die wirtschaftliche Dimension des Gesetzes im Vordergrund stand. Demgegenüber hoben die anderen Parteien die originär politischen Werte besonders stark hervor, was sich im häufigen Gebrauch von Begriffen wie beispielsweise „Demokratie“, „Freiheit“ und „Vielfalt“ festmachen lässt. Soziokulturelle Werte, die sich in Begriffen wie „Leistung“, „Gleichbehandlung“, „Fairness“ ausdrücken, spielten hingegen eine vergleichsweise geringe Rolle in der Auseinandersetzung.
Dies bedeutet, dass die wirtschaftlichen und politischen Werte die Debatte bestimmt haben, während gesellschaftliche oder kulturelle Überlegungen bei den Akteuren keine Rolle spielten. Lediglich die Dokumente der organisierten Internetaktivisten lassen keine Rückschlüsse auf eine Priorisierung bestimmter Werte zu. Im von ihnen gemeinsam verfassten Dokument, dass wir untersuchten, entdeckten wir in den Passagen, in denen es um die Produktion und die Verwendung digital verfügbarer journalistischer Inhalte geht, dass sie starke Schlüsselwörter wie „Freiheit“, „Gerechtigkeit“, „Vielfalt“, „Wirtschaftlichkeit“ verhältnismäßig selten verwenden.
Was ist das schützenswerte Gut?
In der Bezeichnung des Gesetzes heißt es „Schutzrecht“ – doch wer oder was geschützt werden soll, war zu Beginn der Debatten unklar und kontrovers. Aus den untersuchten Dokumenten der Akteure spricht zumindest, dass es in der Debatte auch um eine grundsätzliche Positionierung ging, was alles mit Inhalten im Netz möglich sein soll – und wo die Grenzen dafür zu ziehen sind. So konkretisieren sich die medienpolitischen Einstellungen der Akteure entlang der Fragen, welche Geschäftsmodelle und welche Veröffentlichungsformen bewahrt oder gefördert werden sollen, welche Art publizistischen Arbeitens unter welchen Bedingungen zukünftig brotbringend sein soll, wie zugänglich und frei Inhalte im Netz sein können, wie viel Freiheit den neuen publizistischen Erscheinungen, wie Blogs und Mikroblogs, gegeben werden soll und wie viel Schutz im Verhältnis dazu dem professionellen Journalismus.
Aus den Dokumenten der Akteure geht hervor, dass jene, die die gewohnten Produktionsformen journalistischer Inhalte verteidigen, das Leistungsschutzrecht (LSR) am stärksten befürworteten. Ihrer Ansicht nach sichert die Regulierung durch den Gesetzgeber die Existenzgrundlage journalistischen Arbeitens am besten. Das Konkurrenzgeschäftsmodell der Internetdienste heben die Wirtschafts- und Internetverbände als schützenswert hervor, während die SPD und die organisierten Internetaktivisten diese Modelle mit dem Schutz der allgemeinen Freiheit der Netznutzer verbinden.
Die LSR-kritischen Parteien – SPD, Grüne und Linke – verteidigen vor allem die Bewahrung individueller Freiheiten und neuer, individualbasierter publizistischer Formen. Damit waren sie zwar am Ende unterlegen, doch dieser Aspekt stärkt die Verbindung der genannten Parteien zu den LSR-kritischen Verbänden und organisierten Internetaktivisten – eine Koalition, die in zukünftigen, netzpolitischen Debatten um individuelle Rechte und Freiheiten erneut wichtig werden könnte.
Neue Koalitionen im medienpolitischen Prozess
Um das Zustandekommen des Leistungsschutzrechtes zu verstehen, reicht es jedoch nicht aus, die Werte zu kennen, die die Akteure vertraten. Auch die Konstellationen der Beteiligten gilt es, genau in den Blick zu nehmen. Die Netzpolitik ist ein junges Politikfeld, in dem es bislang keine festen Akteurs-Koalitionen gab. Doch in der Debatte um das Leistungsschutzrecht, so unsere Schlussfolgerung, bildeten sich – erstmals seit langem in einem medienpolitischen Konflikt – wieder mehrere Koalitionen unter den beteiligten Interessen heraus. Voraussetzung für solche Bündnisse ist ja, dass sich Problemsichten und angestrebte Lösungen zu einem politischen Streitfall bei den koalierenden Akteuren gleichen. Begünstigend wirken zudem ähnliche Wahrnehmungen zur Problem-Ursache, zur Dringlichkeit, zur Schutzwürdigkeit betroffener Nutzer und Güter sowie zu den geschätzten Folgen politischer Entscheidungen.
Genau auf solche Ähnlichkeiten hin untersuchten wir die ausgewählten Dokumente. Wir bezogen in diesen Analyseschritt jedoch auch Erkenntnisse aus sieben Leitfadengesprächen ein, die wir von Januar bis Februar 2014 mit wichtigen Akteuren in Berlin führten. Konkret sprachen wir mit einer Vertreterin der Bundesregierung, einem Vertreter eines Interessenverbandes der Verleger, einem Verlagsmanager sowie vier Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen. Die Gespräche wurden persönlich geführt und aufgezeichnet. Sie fanden in den Büros der Verbände, Unternehmen beziehungsweise Abgeordneten statt und dauerten zirka 40 bis 50 Minuten.
Im Ergebnis zeigte sich, dass insbesondere im Bundestag und in der Bundesregierung die Notwendigkeit eines Leistungsschutzrechts auch innerhalb der bekannten politischen Lager unterschiedlich wahrgenommen wurde. Selbst innerhalb der Fraktionen, hier besonders bei SPD und FDP, fanden sich große Differenzen. Zwar sehen alle von uns befragten Personen in einer wirtschaftlich gesunden, vielfältigen Presselandschaft eine wichtige Voraussetzung unserer Demokratie. Unterschiedliche Wahrnehmungen hatten sie allerdings zur Frage, ob Google und andere Internetdienstleister eher Wettbewerber oder Dienstleister der Verlage auf dem digitalen Informationsmarkt sind.
Die Pro-LSR-Koalition
Hier zeichnen die Untersuchungsergebnisse ein klares Bild: Wer Unternehmen wie Google und Co. als Wettbewerber der Presseverlage wahrnimmt, der artikuliert auch, dass es ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Verlagen und Google gebe, die wiederum mittelfristig den Fortbestand der freien Presse bedrohten, weshalb der Staat zum Wohl der Presseverlage politisch handeln müsste. Unseren Erkenntnissen nach versuchten die Verlage über ihre Verbände – aber auch einzelne große Medienhäuser im Alleingang – alle Bundestagsfraktionen sowie die Bundesregierung hinter den Kulissen von dieser Problemsicht zu überzeugen. Dies gelang letztendlich auch, wobei die Verlage vor allem auf das Kanzleramt, auf einflussreiche Akteure in der Unions-Fraktionsführung und auf Rechtspolitiker der Union als Verbündete zählen konnten.
Im Lager der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP gab es aber auch starke Gegenkräfte: So war die Überzeugungsarbeit der Verlage in den FDP-geführten Ministerien – dem für Wirtschaft und dem für Justiz – nur wenig erfolgreich. Diese beiden Ressorts scherten aus der Befürworter-Koalition zunächst aus und verhielten sich dem Gesetzesvorhaben gegenüber im Hintergrund eher bremsend. Auch ein großer Teil der FDP-Fraktion vertrat bis kurz vor der endgültigen Abstimmung eine ablehnende Haltung. Bei vielen Politikern des Bundestages – insbesondere der Grünen, der Linken, der SPD, aber auch der FDP – überwog die Skepsis, ob das Leistungsschutzrecht ein geeignetes Mittel sei, der unentgeltlichen Verwertung von Textausschnitten durch Internetkonzerne zu begegnen.
Die von den Verlegern gewünschte gesetzliche Lösung schätzten diese Abgeordneten als nicht effektiv ein – und so kam es hier zu keiner Koalition zwischen diesen Fraktionen und der Verlagsbranche. Hier bestätigt sich, dass die Sichtweise der Akteure auf das konkrete Problem inklusive der geforderten politischen Lösung den Ausschlag zur Koalitionsbildung gibt. Diese Übereinstimmung, so unsere Erkenntnis, wurde von den Verlagen – unter Aufbietung aller zur Verfügung stehenden Lobbying-Mächte – bei den entscheidenden Vertretern des Regierungsapparats herbeigeführt, und damit eine mächtige Akteurskoalition geschaffen
Die Contra-LSR-Koalition
Auf der anderen Seite formierte sich eine von Google angeführte ablehnende Koalition, die ein Leistungsschutzgesetz als Gefahr für unternehmerische und persönliche Freiheiten im Netz wahrnahm. Eng an die Position von Google lehnten sich netzpolitische Initiativen wie IGEL (Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht) und verschiedene einzelne Netzaktivsten an. Da wir mit keinem Vertreter von Google sprachen, können wir nicht entscheiden, ob manche dieser Initiativen – wie von den Verlagen angenommen – lediglich ‚Satelliten‘ von Google waren (beziehungsweise sind), also ausschließlich von diesem Akteur finanziert beziehungsweise stark beeinflusst wurden.
Es fällt aber zumindest auf, dass Google sehr bemüht war, mit Verbündeten aus der Zivilgesellschaft eine Art Grassroots-Lobbying-Kampagne zu entwickeln, um sie dem starken politischen Netzwerk der Verlagsbranche entgegen zu stellen. Zudem wollte das Unternehmen damit wohl kompensieren, dass die eigene Überzeugungsarbeit bei den Politikern – unseren Befragungen und der Dokumentenanalyse zufolge sprachen auch Google-Vertreter mehrfach mit allen Bundestagsfraktionen und der Regierung – weniger erfolgreich war.
Fazit
Unsere Analyse zeigt, dass das vergrößerte Akteursensemble in der digitalen Medienpolitik den Wertekonsens bisheriger ‚offline‘-Medienpolitik aufgebrochen hat. Dieser bestand jahrzehntelang darin, dass medienpolitische Entscheidungen, sofern sie überhaupt auf die Tagesordnung gelangten, im Konsens zwischen Politik und Medienbranche ausgehandelt wurden. Für das Leistungsschutzrecht-Gesetz fielen sowohl politische Lager als auch die Medienbranche auseinander. Es ist anzunehmen, dass es auch in Zukunft anhand konkreter Problemstellungen zu neuen Spaltungen zwischen zwei oder mehr Koalitionen von Akteuren kommt statt zu einem allgemeinen Konsens auf Basis gleicher Wertvorstellungen und Problemwahrnehmungen.
Zudem verdeutlichen unsere Ergebnisse, dass die gute politische Vernetzung lobbystarker Akteure, wie der deutschen Verlagsbranche, über die öffentliche Mobilisierungskampagne von Google und anderen Playern obsiegen konnte: ein durchaus aufschlussreicher Befund. Wie sich aber nach Inkrafttreten des Gesetzes und insbesondere in den vergangenen Monaten zeigte, ist damit nicht zugleich gesagt, dass die Presseverleger ihr Ziel auch tatsächlich erreichen können. Hier gilt es, die Implementation des Gesetzes weiterhin aufmerksam zu verfolgen.
Peter Maurer und Sarah Anne Ganter sind Universitätsassistenten am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. Maurer promovierte an der Freien Universität Berlin im Fach Kommunikationswissenschaft zum „politischen Medieneinfluss im Spiegel von Akteurswahrnehmungen“, zuvor studierte er Politikwissenschaft, Romanische Philologie und Publizistikwissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ganter promoviert derzeit an der Universität Wien zu medienpolitischen Reformen in Südamerika, zuvor studierte sie International Communications an der University of Leeds (United Kingdom), Sprachen, Wirtschafts- und Kulturraumstudien an der Universität Passau sowie Intercultural Business Studies an der Universidad del Salvador in Buenos Aires (Argentinien).
1 Kommentar
1 nad am 12. Dezember, 2014 um 08:35
Hier eine kurze Frage, die sich die Autoren, wenn Sie wollen, selbst beantworten können: Seit wann sind denn “soziokulturelle Werte, die sich in Begriffen wie „Leistung“, „Gleichbehandlung“, „Fairness“ ausdrücken” keine originär politischen Begriffe mehr ?
Weiterhin:
Kann man die Frage “ob Google und andere Internetdienstleister eher Wettbewerber oder Dienstleister der Verlage auf dem digitalen Informationsmarkt sind” denn überhaupt, ohne weitere Informationen, mit einer Treffsicherheit, die über die 50/50 hinausgeht, so einfach beantworten?
Wieviel verdient Google mit Google News?
Soviel ich weiss wurden hierzu keine Zahlen in der Debatte genannt, will aber nicht aussschliessen, dass mir da was entgangen ist.
Google schaltet wohl, so wie ich das bisher durch nicht übermässig fundiertes Recherchieren verstanden habe, bei Google News global keine Fremdwerbung, d.h. Google News wirbt auf seiner Seite “nur” für Google. Ob die Kosten für die Webseite den Werbeeffekt lohnen ist für Aussenstehende schwer zu evaluieren, die Seite könnte eventuell ganz schön teuer sein, vorallem bei den “versteckten” Kosten, wie Algorithmuserstellung etc.
Im Prinzip wäre es möglich, dass sich Google für ein besseres News Ranking auf Google News bezahlen lässt, aber ich glaube (?) das findet zumindest im Moment noch nicht statt.
Weitere mögliche Einnahmen sind jedoch die Verwertung des Leserverhaltens und da kann ich mir vorstelle, dass da so einiges probiert wird. Schon mal allein für den Nachrichtenalgorithmus selbst scheint es notwendig zu sein das Leserverhalten zu untersuchen – da liegt dann eine weitere kommerzielle Verwertung nahe.
Da man nicht weiss was da genau gemacht wird, und wie sehr das verwertbar wäre, ist es also schwer abzuschätzen, wieviel Gewinn oder Verlust man mit Google News insgesamt macht. Da die englische Version schon über 10 Jahre existiert, wird der Verlust -falls da ein Verlust sein sollte- vermutlich eher gering sein, es sei denn da wird aus irgendwelchen Gründen über 10 Jahre lang (an den Anlegern vorbei ?) querfinanziert.
Was verdienen die Verlage?
Was sind die Einnahmen der Verlage durch die Verlinkung von Google ? Das könnten (und konnten) die Verlage wahrscheinlich zu einem nicht unwesentlichen Teil selbst beantworten. Alle die ich kenne haben gemutmasst, dass der Werbeeffekt durch Google nicht unerheblich sein dürfte, was sich ja jetzt wohl auch nach Blockade von Google News, so wie ich das verstanden habe, deutlich genug manifestiert hat.
Wieviel ist auf der Verlustseite der Verlage?
Dies scheint dagegen viel schwerer zu beantworten zu sein. Das hängt nämlich zu einem nicht unwesentlichen Teil von der Art der Nachrichten ab. Als übertriebenes Beispiel: würde z.B. eine Zeitung für 20000 Euro die Exklusivrechte für den Erhalt des Ergebnisses irgendeines geheimen aber wichtigen Fussballspiels bezahlen und das als “Kaiserlautern:Stuttgart 5:5” wiedergeben, dann wäre der Exklusivwert natürlich nach dem Erscheinen auf Google News futsch. Der Verlust wäre bei diesem Beispiel also nicht unerheblich und sicher mehr als der Werbeeffekt, denn bei der kurzen Zeile klicken die meisten wahrscheinlich noch nicht einmal auf die Meldung.
Dieses übertriebene Beispiel weisst vergleichsweise deutlich auf Hauptkriterien für die Problematik der Verlustrechnung.
Zum einen ist ein wichtiges Kriterium für das Anklicken (also die Höhe der “Werbeeinnahmen”) inwieweit sich der Inhalt des bei Google News verlinkten Artikels ohne Anklicken rekonstruieren lässt, d.h. werden die Google News Leser, die den Sachverhalt nicht schon von vorher kennen, auf Google News soweit informiert, dass sie den Artikel nicht mehr anklicken brauchen? Das hängt, wie man an dem Beispiel sieht, sehr von der Art der Information und von der Auswahl des Snippettextes ab. Das Interesse der Leser an einer Vertiefung spielt hier natürlich auch eine Rolle. etc.
Weiterhin ist zu bemerken, das das Beispiel besonders übertrieben wirkt, weil die Exklusivität einer Nachricht heutzutage natürlich extrem kurz ist. Während früher eine exklusive morgendliche Zeitungsnachricht einen Tag lang interessant sein konnte, nämlich bis zu dem Zeitpunkt and dem die Abendpost sie aufgriff, sind es heute eher Bruchteile von Sekunden in denen eine Nachricht weitergetragen werden kann, d.h. insbesondere dass die Kosten für das Erstellen des Inhalts von Nachrichten in einem nicht ganz unkomplizierten Prozess in der Regel unter den Verlagen zumindest teilweise aufgeteilt wird. Das macht das Ermitteln von Verlusten noch schwerer. Daher kann man vielleicht höchstens noch branchenweit feststellen, dass Google zu denjenigen zählt, die z.B. nichts an Journalisten zahlt – eine Verlustrechnung für einen einzelnen/einzelnes Verlag/Nachrichtenorgan aufzustellen kommt mir eher schwer vor.
Zu einem nicht unerheblichen Teil kommen die verschiedenen Wahrnehmungen durch die verschiedenen Rollen in denen die Akteure Google sehen. Wenn man mal von der Eigenwerbung absieht, sieht sich Google selbst wahrscheinlich eher als eine Art Marktforschungsunternehmen, dass das Klickverhalten von Lesern untersucht. Die Tatsache, dass bei dem Klicken auch Inhalte vermittelt werden, wird wahrscheinlich als eher nebensächlich betrachtet. Die Verlage dagegen sehen Google eher als Newsprovider, der nicht die Kosten für die Erstellung der News übernehmen will. Und der Marktforschungsaspekt wird, vielleicht u.U. in manchen Fällen sogar als unerwünschte Überprüfung/Ausspionieren empfunden.
Zu erwähnen ist hier auch, dass es auch den Fall gibt, dass sich Newsprovider, wie z.B. Bloomberg durchaus auch Richtung Markt- und anderweitige Datenanalyse bewegen.
Aber um festzustellen, welche Rolle Google da wirklich spielt müsste man, wie oben kurz erläutert, meiner Meinung nach wesentlich mehr Informationen haben. Ein Gesetz auf Basis so einer wackligen Informationslage zu schaffen erscheint mir doch sehr waghalsig.
So wäre es doch mal interessant zu wissen ob es bei den oben analysierten Akteuren auch welche gab, die auf die wacklige Informationslage, vorallem auch in Hinblick auf die Verfassung eines Gesetzes, hingewiesen haben?
Disclaimer: Durch Heirat bin ich ein sehr, sehr entfernter Verwandter der von Klaeden Brüder. Meine nähere Familie und ich hatten und haben, meines Wissens nach, jedoch keinerlei Kontakt zu Ihnen.
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