Schlaue Verträge: Blockchain-Technologie beflügelt die Entwickler-Phantasien

Playground Blocks, CC BY Steven Snodgrass (Ausschnitt)
Ende 2008 stellte eine Person unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto ein Konzept für eine neuartige Währung vor. Bitcoin basiert auf dem Prinzip einer im Netz verteilten Buchhaltung: der Blockchain. Bald aber merkte man, dass sich diese Infrastruktur nicht nur für eine Währung einsetzen lässt. Theoretisch kann auch der Transfer beliebiger anderer Güter dokumentiert werden, zum Beispiel einer bestimmten Menge Euro, von Bonuspunkten oder gar eines Autos.
Blockchain
Vereinfacht gesagt, steht der Begriff Blockchain für ein öffentliches, digitales Register. Die Besonderheit: Es wird nicht von einer zentralen Autorität – etwa einem Amt – unterhalten, sondern von der Gruppe aller Teilnehmer. Die Teilnehmer besitzen Kopien der Eintragungen, die wie eine Kette untereinander verbunden sind.
Gibt ein Nutzer zum Beispiel einen bestimmten Geldbetrag aus, muss diese Änderung zunächst von weiteren Teilnehmern geprüft und bestätigt werden. Das passiert im Hintergrund durch Software. Ist alles in Ordnung, werden die neuen Daten dauerhaft gespeichert und verbreitet. Manipulationen durch Einzelne werden im Modell deutlich erschwert. Diese und weitere Merkmale haben das Interesse für unterschiedliche Anwendungsbereiche geweckt. (Grafik: Theymos/Bitcoin Wiki)
Bei solchen Transaktionen wird Bitcoin zu einer Art Transportwährung. Ein kleiner Bruchteil einer digitalen Geldeinheit wird über die Blockchain von Nutzer A zu Nutzer B geschoben. In den Metadaten dieser Transaktion wird dann vermerkt, dass gleichzeitig etwa ein Auto den Besitzer wechselt hat.
Mit den Daten über die Transaktion können nicht nur solche Informationen verbunden werden, sondern auch Programmcode. So lassen sich Wenn-Dann-Bedingungen formulieren. „Smart Contracts“ lautet der Fachbegriff. Als „schlau“ gelten die digitalen Verträge, weil der eingebundene Code überwacht, ob bestimmte Bedingungen eines Vertrags gegeben sind und automatisch bestimmte Handlungen ausgelöst werden.
Die Idee gibt es schon länger und steckt in sehr einfacher Form zum Beispiel hinter Kopierschutz-Mechanismen: Bei einem unautorisierten Gerät wird das Abspielen eines Films verweigert. Mit dem Modell der Blockchain kommen nun viele neue Anwendungen in Betracht.
Ideen für „smarte“ Schlösser in der Wohnung, Produktlieferungen oder Musikverwertung
Einige Unternehmen arbeiten bereits an konkreten Nutzungsszenarien. Teils basieren sie auf der öffentlichen Blockchain, teils auf eigenen Varianten mit abgegrenztem Nutzerkreis. Die Schweizer Stiftung Ethereum hat eine eigene Blockchain-Version aufgebaut und eine Transportwährung entwickelt, die sie Ether nennt. Diese Infrastruktur wiederum sollen Unternehmen für Anwendungen mit „Smart Contracts“ nutzen.
Einer der ersten Anwender in Deutschland ist Slock.it. Das Unternehmen mit Sitz im sächsischen Mittweida will eine neue Form von Verträgen für die Sharing Economy aufbauen. Besitztümer wie Fahrrad, Auto oder Wohnung, die über ein „smartes“ Schloss abschließbar sind, können dann via Blockchain vermietet werden. Der Besitzer legt eine Kaution und eine Miete fest. Hat der Nutzer gezahlt, kann er über sein Smartphone das Schloss öffnen. Zahlungseingang, Nutzungsberechtigung und Rückzahlung der Kaution sollen ebenfalls darüber abgewickelt werden.
Auch das US-Unternehmen Smartcontract.com arbeitet an solchen Szenarien und hat mehrere Blockchain-Vertragstypen entworfen. Zum Beispiel Lieferverträge: Per GPS wird der Weg eines Produkts in der Lieferkette überwacht. Das Geld fließt, wenn die Lieferung am Ziel-Standort ist. Auch bei der Suchmaschinen-Optimierung sollen die Verträge helfen: Der Kunde zahlt, sobald eine vereinbarte Position in der Google-Trefferliste erreicht ist. Oder beim Hausverkauf: Es wird automatisch abgeglichen, wann der Verkauf im staatlichen Grundbuch bestätigt ist.
Für die Verwertung von Urheberrechten gibt es ebenfalls „Smart Contract“-Szenarien. In der Blockchain könnte beispielsweise öffentlich vermerkt werden, wer welche Rechte an einem Lied hat und wie die Erlöse verteilt werden. Nach dem Download eines Lieds wird der Betrag automatisiert an beteiligte Künstler oder Rechteinhaber ausgeschüttet. Firmen wie Peertracks und Ujo arbeiten bereits an solchen Modellen für die Musikindustrie. Die britische Sängerin Imogen Heap gehört zu den frühen Anwendern.
Hoeren: Für manche Verträge denkbar, für andere unwahrscheinlich
Die Projekte stecken jedoch überwiegend noch in sehr frühen Entwicklungsstadien. Die Idee von Smart Contracts ist deswegen vor allem noch eines: Zukunftsmusik. Seit Anfang Januar forscht Thomas Hoeren, Internetrechtsprofessor an der Uni Münster, mit einem kleinen Team zu juristischen Implikationen der Blockchain.
Er meint: Wie praktikabel die Idee von Blockchain-Verträgen tatsächlich ist, lasse sich erst seriös beurteilen, wenn die Technologie auch wirklich im Alltag eingesetzt wird. Hoeren kann sich allerdings vorstellen, dass solche Vertragsabwicklungen in gewissen Bereichen funktionieren können. Dazu unterscheidet er verschiedene Vertragstypen.
Im ersten Fall sind staatliche Basisdokumente in die betreffenden Transaktionen involviert, etwa das Grundbuch, das Handelsregister oder Ausweispapiere. Hier sieht Hoeren nur wenig Chancen für Blockchain-Verfahren: „Das ist nur möglich, wenn der Staat sagt: Wir machen bei der Blockchain mit“.
Daneben gibt es Verträge, bei denen zwischen die Vertragspartner eine dritte Partei tritt, der beide vertrauen. Sie bedürfen rechtlich einer gewissen Form, die sich aber modifiziert durchaus auch digital verteilt erledigen ließe: „Alle Vorgänge, bei denen eine Trusted Third Party zwischen einer Transaktion steht, ließen sich auch per Blockchain über die Crowd abwickeln.“ Das betreffe beispielsweise notarielle Kaufverträge.
Drittens gibt es Verträge, die auch eher formlos möglich sind, etwa wenn ein Auto verkauft oder eine Wohnung vermietet wird. Diese eigneten sich sehr gut für Blockchain-Verfahren. Falls zumindest eine einfache Schriftform vorgeschrieben ist, ließe sich als digitales Äquivalent auch eine Blockchain-Protokollierung einführen, so Hoeren.
Weitere Fragen: Sicherheit und Legitimation
Sorgen bereitet Hoeren jedoch das Thema Sicherheit bei „schlauen“ Verträgen. Zwar gelte die Blockchain bis dato als fälschungs- und manipulationsresistent, doch sei IT-Sicherheit eben stets eine dynamische Komponente. Deswegen setzten Juristen im Zweifelsfall meist auf die Schriftform und eine zentrale Instanz. Denn wenn das Grundbuch eines Staates nicht funktioniert, funktioniere auch vieles andere nicht mehr.
Und für Hoeren stellt sich bei der Umgehung zentraler Autorität auch die Demokratiefrage: „Staatliche Autorität ist demokratisch legitimiert. Wenn vormals staatliche Prozesse in die Blockchain verlagert werden, würden sie an eine Gruppe ohne jegliche demokratische Legitimierung delegiert.“ Man müsse ebenso diskutieren, ob das unter Umständen auch zu antidemokratischen Entwicklungen führen könne.
2 Kommentare
1 Jörg am 24. Februar, 2016 um 18:52
Interessant. Schön zu sehen, daß das Thema langsam im Mainstream ankommt.
Für mich besonders interessant: wir machen sowas seit über einem Jahrzehnt.
Schien lange niemanden zu interessieren.
Und nun? Alle sagen “blockchain”. Und wir: das ist aber etwas langsam und überhaupt nicht dezentral, denn diese Blockchain ist zwar überall hin kopiert, aber trotzdem eine einmalige Ressource. Also ein Nadelöhr. Und wenn es zum Thema “Verträge” kommt, dann brauch’ ich eigentlich nicht unbedingt immer _alle_ anderen zum Mitlesen. Manche Verträge sind eben auch privat.
2 Johann Notke am 1. September, 2016 um 10:09
„Staatliche Autorität ist demokratisch legitimiert. Wenn vormals staatliche Prozesse in die Blockchain verlagert werden, würden sie an eine Gruppe ohne jegliche demokratische Legitimierung delegiert.“, sagt der staatlich bezahlte Agent (Professor).
Sehr gefährlich. Erstens ist die staatliche Autorität mit nichts legitimiert, sondern wird jedem in-den-Staat-geborenen aufoktroyiert und zweitens, wenn der Staat sich in die Blockchain einschaltet, ist die freiheitliche Idee dahinter so tot wie sie nur tot sein kann.
Was sagen Sie dazu?