SAP darf Lizenzhandel nicht verbieten, Youtube-Konverter, Depublikationspflicht

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Landgericht Hamburg kippt Weiterverkaufsverbot von SAP-Lizenzen
Das Softwareunternehmen SAP kann den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen nicht AGB-rechtlich verbieten. Das hat das Landgericht Hamburg am Freitag entschieden (Az. 315 O 449/12). SAP stellt den Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen in seinen AGB unter Zustimmungsvorbehalt. Dagegen wandte sich Gebrauchthändler Susensoftware vor dem Landgericht Hamburg. Mit Erfolg: Nach Ansicht des Landgericht Hamburg ist die Klausel mit der jüngeren EuGH-Rechtsprechung zum Erschöpfungsgrundsatz nicht vereinbar. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass die Weiterveräußerung von Vervielfältigungsstücken zulässig ist, die einmal in Verkehr gebracht wurden. Anders als etwa beim Weiterverkauf von Datenträgern wie DVDs und CDs war zuvor nicht klar, ob auch nichtkörperliche Programmkopien unter den Erschöpfungsgrundsatz fallen. Der EuGH hatte jedoch 2012 im Fall Usedsoft den Handel mit Gebrauchtlizenzen für zulässig erklärt.
Zur Meldung bei Telemedicus.
iRights.info: EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware – Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft
Landgericht Hamburg: Youtube-MP3-Konverter rechtswidrig
Das Landgericht Hamburg hat den Betrieb des Youtube-Konverters „Youtube-MP3” untersagt. Das teilte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mit. Von jedem Video, das Nutzer erstmalig luden, speicherte der Dienst die MP3-Datei ab – statt für jede Anfrage das MP3 live zu erstellen. Für künftige Nutzeranfragen musste „Youtube-MP3” nur noch den Download bereitstellen. Drei Plattenfirmen hatten Verstöße gegen Paragraf 16 und 19a Urheberrechtsgesetz moniert und Recht bekommen. BVMI-Geschäftsführer Drücke: „Unter dem Deckmantel der Privatkopie wird vorgegaukelt, alles gehe mit rechten Dingen zu, obwohl der Nutzer – ohne es zu wissen – defacto eine illegale Downloadplattform in Anspruch nimmt.”
Zur Meldung bei urheberrecht.org.
iRights.info: Youtube-MP3: Mitschneidedienste müssen bei der Technik aufpassen
Länder wollen die Pflicht zum Depublizieren abschaffen
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind seit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet, Fernseh- und Hörfunksendungen in der Regel nach sieben Tagen aus den Mediatheken zu entfernen. Die Länder wollen diese Pflicht zum „Depublizieren” nun offenbar aufheben: „Wir würden gerne auf die Sieben-Tage-Frist verzichten”, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Medienpolitik der Länder koordiniert. Der Verband der Zeitungsverleger BDZV zeigte sich laut heise online entspannt. Dort sei es am wichtigsten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine presseähnlichen Angebote unterhält. Von Beginn an stand die begrenzte Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte unter Kritik.
Zur Meldung bei heise online.
Urheberrecht: Amazon haftet nicht für die Inhalte von E-Books
Der Online-Versandhändler Amazon haftet nicht für Inhalte der dort verkauften E-Books. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Ein E-Book sei insofern mit einem „normalen” Buch im Laden vergleichbar. Dort würde auch niemand gegen den Buchhändler vorgehen, der es vertreibt, so das Oberlandesgericht. Die Enkelin hielt als Erbin die Rechte an Werken ihres Großvaters Karl Valentin. Dieser hatte seinerzeit einen Sketch namens „Buchbinder Wanninger” erdacht. Ein E-Book auf Amazon enthielt Teile dieses Sketches. Dagegen ging die Erbin vor und mahnte Amazon ab. Der Verkaufsriese entfernte zwar das E-Book, gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab, weswegen der Fall vor Gericht landete. Dieses entschied nun zugunsten Amazons.
Zur Meldung bei Spiegel Online.
LIBE-Ausschuss gibt grünes Licht für Datenschutzreform
Der LIBE-Ausschuss hat den Kompromissvorschlag für die Datenschutzgrundverordnung mit großer Mehrheit angenommen. Bereits letzte Woche zeichnete sich ein Vermittlungserfolg beim EU-Parlament in Sachen Datenschutzgrundverordnung ab. Der Ausschuss und insbesondere Berichterstatter Jan-Phillipp Albrecht hatten mehrere Tausend Änderungsanträge zu insgesamt 105 Kompromissvorschlägen zusammengefasst. Der Ausschuss erteilte gleichzeitig ein Mandat, auf eine erste Lesung im Parlament zu verzichten. Albrecht kann nun direkt mit dem „Trilog” mit EU-Rat und EU-Kommission beginnen. Man wolle das Vorhaben beschleunigen, um die Reform noch vor den Neuwahlen 2014 abzuschließen.
Zur Meldung bei heise online.
NSA-Roundup: Merkel-Handy, Swift-Abkommen, nationale Netze
Die NSA hat das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Merkel offenbar seit 2002 überwacht. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte entsprechende Informationen des ARD-Hauptstadtstudios. Nachdem die deutsche Regierung sich zum NSA-Überwachungsskandal bislang eher bedeckt hielt, leitete CDU-Mann und Kanzleramtsminister Pofalla nun erneut Ermittlungen ein, nachdem er die NSA-Affäre bereits für beendet erklärt hatte. Außerdem wurde bekannt: Obama soll seit 2010 informiert gewesen sein; auch die US-Botschaft in Berlin war offenbar involviert.
Zum Bericht auf tagesschau.de.
Als Reaktion auf die NSA-Affäre fordert das EU-Parlament nun ein Aussetzen des Swift-Abkommens. Swift regelt den Austausch von Bankdaten mit den Amerikanern. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale hatten gefordert, das Abkommen auszusetzen und damit die Übermittlung der Daten an die USA zu stoppen. Die Abstimmung hierzu wurde mit 280:254 Stimmen angenommen. Die Forderung ist allerdings nicht bindend.
Zum Bericht bei netzpolitik.org.
EU-Kommissarin Neelie Kroes ist gegen die Errichtung nationaler Netze. Nachdem kürzlich die Telekom ein rein innerdeutsches E-Mail-Netz vorschlug, um ausländischen Geheimdiensten das Ausspionieren von Daten erschweren, spricht sich Kroes im Spiegel nun dagegen aus: „Wir können den globalen Markt nicht erobern, wenn wir unsere Daten in nationalen Grenzen einsperren”, so Kroes.
Zum Bericht bei Spiegel Online.
Zur Chronik des gesamten NSA-Skandals auf tagesschau.de.
CETA: EU und Kanada einigen sich auf Freihandelsabkommen
Die EU und Kanada haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Es handele sich um „eine politische Einigung über die wichtigsten Punkte eines umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA)”. Explizit regeln will man auch die Anerkennung von Urheber- und Markenrechten. Das entsprechende Kapitel lege insgesamt hohe Maßstäbe für den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fest. Man müsse nun die technischen Einzelheiten erörtern, um einen rechtsgültigen Text fertig zu stellen.
Zur Pressemitteilung der EU-Kommission.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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