Richtungsstreit in der VG Wort

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Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen ist vor allem das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), demzufolge eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungen für Privatkopien und Ausleihen rechtswidrig war. So praktizierte es die VG Wort jahrzehntelang.
Seitdem ist eine Debatte entbrannt, die sowohl zwischen Autoren und Verlagen – die vertraglich mit der VG Wort assoziiert sind – als auch mit der Führung der VG Wort geführt wird. Nicht zuletzt schalteten sich Verbände und die Politik ein.
Julia Franck: Verlage sollten Beteiligung an VG Wort-Ausschüttungen nicht nötig haben
In einem Kulturgespräch des Deutschlandfunks zum Verhältnis von Verlegern und Autoren in der VG Wort äußerten sich jüngst drei Autoren kritisch: neben dem Wissenschaftsautor und erfolgreichem Kläger gegen die Verlegerbeteiligung der VG Wort Martin Vogel der freie Journalist Helmuth Riewe auch die Bestsellerautorin Julia Franck.
Franck argumentierte, dass die Buchverlage von den Autoren in der Regel rund 90 Prozent vom Umsatz mit den Werken sowie umfangreiche Verwertungs-, Nutzungs- und Nebenrechte erhalten. Mit all diesen Rechten und Anteilen sollten sie erfolgreich wirtschaften können, ohne die Anteile an den VG-Wort-Ausschüttungen einzukalkulieren.
Mit dieser Auffassung ist die Schriftstellerin nicht allein. Bereits im Frühjahr forderten über 1.200 Unterzeichner in einem offenen Brief den Justizminister Heiko Maas auf, er möge dafür sorgen, „dass fortan die gesamte Urheberpauschale an die Autoren ausgeschüttet wird“. Und während einer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort Anfang Juni in Berlin sorgten bohrende Fragen und konkrete Forderungen nach Strukturreformen für heftige, teils tumultartige Diskussionen.
Aus Sicht der dort aufgetretenen Kritiker sollte die VG Wort die Verlegerbeteiligung an den Kopiervergütungen stoppen und ihre Ausschüttungspraxis ändern. So auch die Auffassung des Romanautors Marcus Hammerschnitt in einem Beitrag im Magazin „Konkret“. Vielmehr sei es an der Zeit, dass sich die Verwertungsgesellschaft gründlich reformiere, um den Interessen und Ansprüchen von Urhebern und Autoren zukünftig mehr zu entsprechen.
VG Wort-Vorstand sieht keinen Bedarf für einen Umbau
Schaut man auf die Äußerungen der VG-Wort-Führung, lassen diese kaum Bereitschaft zu grundlegenden Reformen erkennen. Zwar wolle man dem Urteil des BGH entsprechen und im Herbst auch über Rückforderungen und Nachzahlungen entscheiden, hieß es während der Versammlungen in Berlin. Hierfür gäbe es in der Satzung entsprechende Regularien. Zudem würden die Verteilungspläne überarbeitet, doch dies sei eine übliche Anpassungspraxis, die keine Satzungsänderungen erforderten.
Das heißt: Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort sowie die in ihr vertretenen Verlage sehen ihren öffentlichen Äußerungen zufolge keinen Bedarf für einen Umbau der VG Wort. Vielmehr favorisieren sie eine Gesetzesänderung, die den Weg für eine Verlegerbeteiligung ebnen soll. Sie verstünden dies als Auftrag der Mitgliederversammlung, den sie mit ihrem „Appell an die Politik“ verabschiedet hatten. Die Zukunft der VG Wort hänge vor allem von diesen Neuregelungen ab, so der Tenor.
Streitpunkt Mitbestimmungsstrukturen
Demgegenüber drängen Kritiker, wie der freie Journalist Helmuth Riewe, die VG Wort darauf, dass sie ihre Mitbestimmungs- und Entscheidungsstrukturen ändern müsste. Riewe ist in der Deutschen Journalisten-Union (DJU in Verdi) im Landesbezirk Bremen/Nord-Niedersachsen ehrenamtliches Vorstandsmitglied für den Fachbereich „Medien, Kunst und Industrie“. Als Delegierter der Wahrnehmungsberechtigten der Berufsgruppe der Journalisten, Autoren und Sachübersetzer in der VG Wort kennt er die inneren Strukturen und Abläufe in der Verwertungsgesellschaft gut. In einer öffentlichen Stellungnahme hatte er sich kürzlich deutlich gegen die Verlegerbeteiligung ausgesprochen.
Gemäß ihrer Satzung müssen in der VG Wort alle sechs Berufsgruppen zustimmen, um beispielsweise etwas an den Verteilungspraktiken zu ändern. Es gibt in der VG Wort drei Berufsgruppen von Verlagen und drei von Autoren. Somit könnten Veränderungen innerhalb der VG Wort leicht blockiert werden. „Damit kommt der einmal beschlossenen Satzung bezüglich der Verteilungsschlüssel des Aufkommens Ewigkeitscharakter zu“, schreibt dazu in einem Beitrag für den Perlentaucher Martin Vogel, der als Wissenschaftsautor der VG Wort als Mitglied angehört.
Nach Ansicht von Helmuth Riewe ergibt sich aus dem BGH-Urteil der Auftrag an die VG Wort, ihre Strukturen zu verändern. Denn wenn die Verleger keine Rechte für Vergütungsansprüche einbrächten und demnach auch keine Ausschüttungen erhalten dürften, fragt Riewe, wieso sollten sie dann an diesbezüglichen Entscheidungen mitwirken beziehungsweise diese blockieren können?
Hintergrund: So ist die VG Wort aufgebaut
Die VG Wort ist eine staatlich zugelassene Verwertungsgesellschaft und als Verein organisiert, der wiederum einen Verwaltungsrat und einen Vorstand einsetzt. Neben Mitgliedern kennt die VG Wort Wahrnehmungsberechtigte und Bezugsberechtigte.
Als Wahrnehmungsberechtigter zählt, wer mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag abschließt. In diesem Vertrag übertragen Autoren und Urheber ihre gesetzlichen Ansprüche auf Kopier- und Verleihvergütungen an die Verwertungsgesellschaft, Verlage beziehungsweise Rechteinhaber bringen Nutzungsrechte ein. Die VG Wort sammelt die Abgaben ein und verteilt sie an die Wahrnehmungsberechtigten.
Bezugsberechtigte melden der VG Wort veröffentlichte Texte und übertragen ihre Vergütungsansprüche unmittelbar mit der Meldung, ohne einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen zu haben.
Die VG Wort definiert sechs Berufsgruppen:
- Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke
- Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur
- Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur
- Verleger belletristischer Werke und von Sachliteratur
- Bühnenverleger
- Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur
Während es jedem Schreibenden offen steht, einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abzuschließen oder ihr Veröffentlichungen zu melden, ist eine Mitgliedschaft an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss man seit mindestens drei Jahren Wahrnehmungsberechtigter sein und zum anderen innerhalb der vergangenen drei Jahre eine bestimmte Summe von der VG Wort erhalten haben (für die Autoren-Berufsgruppen 1, 2 und 3 mindestens 1.200 Euro).
Jedes Mitglied ist in vollem Umfang stimmberechtigt, etwa bei den Mitgliederversammlungen – das höchste Entscheidungsorgan der VG Wort. Zudem entsenden die Mitglieder für jede Berufsgruppe Vertreter in den Verwaltungsrat.
Demgegenüber können die Wahrnehmungsberechtigten alle vier Jahre Delegierte wählen – jeweils fünf für jede der drei Berufsgruppen –, die bei den Mitgliederversammlungen mit abstimmen können. Im Verwaltungsrat sind die Wahrnehmungsberechtigten nicht vertreten.
Die VG Wort unterliegt dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das zahlreiche Auflagen und Vorschriften für ihre treuhänderischen Tätigkeiten enthält, zugleich aber auch Mitbestimmungsregularien vorgibt. Insbesondere letztere wurden 2014 durch eine EU-Richtlinie modernisiert, die der deutsche Gesetzgeber im April 2016 durch Verabschiedung einer Gesetzesnovelle umsetzte. Die daraus resultierenden Neuregelungen müssen die deutschen Verwertungsgesellschaften bis Ende 2016 befolgen, etwa durch entsprechende Satzungsänderungen.
Reformbedarf: VG Wort soll auch Beteiligungsformen ändern
Für ein Missverhältnis zwischen Autoren- und Verlegervertretern in den VG-Wort-Gremien sprächen unter anderem die Zahlen, meint der Autorendelegierte Riewe: So zähle die VG Wort nach eigenen Angaben im Geschäftsbericht für 2015 rund 190.683 Wahrnehmungsberechtigte, von denen rund 8.307 Verlage sind. Das heißt, dass 182.376 Urheber insgesamt 15 Delegierte in die Mitgliederversammlung entsenden, was weniger als 0,01 Prozent entspricht. Bei den drei Verlegergruppen repräsentieren 15 Delegierte immerhin 0,18 Prozent der wahrnehmungsberechtigten Verlage.
Wie die Wahrnehmungsberechtigten in Zukunft repräsentiert sein und mitbestimmen können sollen, müsse man sehen. Doch eine solche Reform in Gang und umsetzen könnte allein die Mitgliederversammlung, die entsprechende Satzungsänderungen beschließen müsste.
Antragsflut: Kürzlich nahm die VG Wort 115 neue Mitglieder auf
Bis vor kurzem zählte die VG Wort rund 400 Mitglieder – auch das eine kleine Zahl, angesichts immerhin 190.000 Wahrnehmungsberechtigten. Die relativ niedrige Mitgliedschaft begründete sich in den vergangenen Jahren unter anderem durch vergleichsweise hohe Einstiegshürden. Die Bedingung, drei Jahre hintereinander durchschnittlichen mindestens 1.000 Euro Tantiemen erhalten zu haben, wurde allerding vor kurzem auf 400 Euro abgesenkt.
Zudem scheint spätestens seit dem BGH-Urteil und der Debatte um die Verlegerbeteiligung das Interesse an einer aktiven Mitwirkung an der VG Wort gewachsen zu sein; womöglich auch infolge entsprechender Aufrufe der Journalisten-Gewerkschaften DJV und DJU und von Berufsverbänden wie Freischreiber.
Und das zeitigt Wirkung. Auf Anfrage von iRights.info erklärt die Pressesprecherin der VG Wort, Angelika Schindel, dass der Vorstand Anfang Juli allen 115 Mitgliedsanträgen zugestimmt habe, die in den vergangenen Monaten eingingen. Somit sei die Mitgliederzahl von 398 auf nunmehr 513 Mitglieder gestiegen – immerhin ein Wachstum von über 25 Prozent.
Der Schwerpunkt der Neuanträge liege dabei, so Schindel, auf den Berufsgruppen der Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke, sowie auf Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur. Neuanträge von Verlagsvertretern seien bei dieser Antragswelle zu vernachlässigen. Laut Schindel könnten sogar noch weitere Neuaufnahmen folgen, über die eine Vorstandssitzung im August entscheiden will.
Alle neuen Mitglieder könnten sich erstmals am 10. September direkt beteiligen, wenn die erste von zwei außerordentlichen Mitgliederversammlungen stattfindet. Angesichts der vielen Neuaufnahmen rechnen Insider damit, dass es lebhafte Diskussionen und Anträge gibt, die VG Wort strukturell zu verändern.
Börsenverein: Gesetzgeber soll Verwertungsgesellschaften vor Zerfall retten
Ob es dazu kommen wird, muss sich allerdings zeigen, da nicht nur die VG-Wort-Führung, sondern auch Verlegerverbände auf eine rasche gesetzliche Neuregelung pochen. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, dem Dachverband der Buchverleger, prophezeit den Zerfall der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften. In einer zweiteiligen Analyse zu den Folgen des BGH-Urteils zieht er die Schlussfolgerung, diesen Zerfall könne nur der deutsche Gesetzgeber aufhalten, indem er „entweder einen der ihm aus der Wirtschaft vorgeschlagenen Entwürfe aufgreift oder selbst einen Lösungsweg entwickelt“.
In welcher Weise der Gesetzgeber die Verlegerbeteiligung legalisieren sollte, erklärt der geschäftsführende Vorstand der VG Wort, Robert Staats, in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages: „Es bedarf deshalb einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass es bei gemeinsamen Verwertungsgesellschaften von Urhebern und Verlegern nicht darauf ankommt, wer von beiden das Recht der Verwertungsgesellschaft übertragen hat. Vielmehr sollten die Einnahmen aufgrund von festen Quoten, die von den zuständigen Gremien der Verwertungsgesellschaften festgelegt werden, an Urheber und Verleger verteilt werden können.“
Nach Vorstellung des VG-Wort-Vorstands sollen es die Gesetzänderungen den Autoren zukünftig ermöglichen, ihre Vergütungsansprüche nachträglich an Verlage zu übertragen. Die Verlage könnten diese dann in die VG Wort einbringen und damit legal an den Ausschüttungen teilhaben.
Wie iRights.info berichtete, stellten sich Justizministerium und Bundesregierung hinter die VG-Wort-Führung und leiteten Anfang Juli mit konkreten Gesetzesvorlagen entsprechende Schritte für neue Regulierungen ein.
Anfang Juli führte der Rechtsausschuss des Bundestages eine zweiteilige Anhörung durch, zu der jeweils vier Sachverständige gehört wurden, die gegensätzliche Positionen zu Verlegerbeteiligung und Umbaubedarf bei der VG Wort vertraten. Die Neuregelungen für eine legalisierte Verlegerbeteiligung sollen im Rahmen der momentan behandelten Urheberrechtsnovelle verabschiedet werden und gehen nach der Sommerpause in weitere Lesungen des Bundestages.
Offenlegung: Der Autor dieses Artikels war einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Rechtausschusses.
5 Kommentare
1 DJ Doena am 28. Juli, 2016 um 11:15
“den Autoren zukünftig ermöglichen, ihre Vergütungsansprüche nachträglich an Verlage zu übertragen”
Dieser Satz klingt absolut nachvollziehbar!
Macht endlich legal, dass wir den Autoren das seit Jahren abpressen! Mit dieser Änderung können wir sie nachträglich “überzeugen” uns das ihnen zustehende Geld zu geben, denn sonst werden wir nichts weiteres von ihnen veröffentlichen!
2 Übersetzerin am 28. Juli, 2016 um 14:45
Es bleibt, wie man es auch dreht und wendet, schlicht und einfach skandalös! Angesichts der Dauer des den Autoren und Urhebern angediehenen Unrechts, angesichts der Höhe der finanziellen Beraubung und angesichts des anhaltenden Rechtsbeugungsverständnis der Politik, der VG Wort und der Verleger. Als wüßte man geltendes Recht nicht angemessen zu interpretieren. Als hätte man über Nacht vergessen, was Eigentum ist, wie unser Grundgesetz verfasst ist. Man fühlt sich ins 19. Jahrhundert versetzt vor Einführung des allgemeinen Wahlrechts und vor Abschafftung der Sklaverei.
3 Matthias Ulmer am 28. Juli, 2016 um 18:21
Der Artikel ist ein Muster an Objektivität und Ausgewogenheit, eine Zierde für irights.info!
Chapeau!
4 Egbert Neumüller am 28. Juli, 2016 um 23:59
Der Grat zwischen “objektiv und ausgewogen” einerseits und “was will uns der Autor sagen?” andererseits ist schmal, erst recht bei dieser Länge. Kann ein Außenstehender aus diesem Artikel herauslesen, worum es im Kern geht?
Nein!
“Ausgangspunkt ist vor allem das Urteil des BGH”, “Seitdem ist eine Debatte entbrannt” … dreimal nein, das Urteil war der vorläufige Endpunkt einer Debatte, die nicht erst vor vier Jahren mit Herrn Vogels Klage begonnen hat, sondern schon vor Jahrzehnten. Diese Debatte und die Vorgänge seit dem ersten gewonnenen Prozess stellt der Autor nicht dar. Mit “nicht” meine ich “nicht”.
Es wird nicht einmal im Ansatz erkennbar, dass die Urheberschaft als Grund für das Einziehen von Geldern angeführt wurde und jetzt zum wiederholten Male gerichtlich entschieden wurde, dass diese Gelder den Urhebern und niemand anderem zugeführt werden müssen.
Unter diesen falschen Voraussetzungen beziehungsweise Nicht-Voraussetzungen ist es natürlich leicht, ein paar aktuelle formale Vorgänge zu zitieren, sich um die eigentliche Problematik herumzudrücken, einen überlangen Artikel zu produzieren und von uninformierten oder unkritischen Lesern ein “Muster an Objektivität und Ausgewogenheit” zu ernten.
Davon abgesehen: “Auseiandersetzungen” in der ersten Zeile ist mehr als peinlich und dass der Verfasser den Deutschunterricht der siebten Klasse geschwänzt zu haben scheint, in dem unsereins den Unterschied zwischen indirekter Rede und hypothetischen Aussagen samt Ausnahmeregeln gelernt hat, ist ein Schlag ins Gesicht aller Autoren, Übersetzer und sonstigen Urheber, die sich Tag um Tag nach Kräften bemühen, verwertbare Texte abzuliefern.
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Herr Steinhau, Sie sind unter anderem Vorstandsmitglied eines Journalistenverbands und Lehrbeauftragter für “Journalismus-Grundlagen”. Wäre ich das, wäre ich darauf bedacht, in allen meinen öffentlich sichtbaren Texten wenigstens die Grundlagen zu beachten. Das tun Sie meines Erachtens nicht, weder in sprachlicher noch in sachlicher Hinsicht.
Da ich nicht weiß, wie diese Internetseite mit Daten umgeht – die eine verschweigt die E-Mail-Adresse, die andere den eventuell vorgeschützten Namen, veröffentlicht aber Erstere -, hier vorsichtshalber die meinigen, denn anonyme Meinungen sind mir ein Gräuel:
Egbert Neumüller
egbert97@googlemail.com
5 Henry Steinhau am 30. Juli, 2016 um 12:16
@Egbert Neumüller: iRights.info hat in den vergangenen Jahren häufig und ausführlich über die Klage von Martin Vogel gegen die VG Wort und über die jeweiligen Gerichtsentscheidungen berichtet, wir sind immer wieder auf die unterschiedlichen Aspekte und Perspektiven dieses Streits eingegangen, wir haben die Debatten, die dazu geführt wurden und werden, immer wieder aufgegriffen – und darin sachlich deutlich gemacht, worum es dabei für Urheber und Verwerter geht.
Mein Text verweist in entsprechenden Links auf vorherige Artikel, daher ist er als Fortführung dieser Berichterstattung zu erkennen und zu verstehen. Zudem sind unter dem Text sind weitere Verweise auf frühere Berichte von uns zum Thema zu finden.
Für Ihren Hinweis auf den Tippfehler im ersten Satz sind wir Ihnen dankbar, wir haben ihn korrigiert.
Welche „Grundlagen“ ich nicht beachtet haben soll, führen Sie nicht weiter aus, daher kann ich auf diesen Vorwurf nicht eingehen.
Eins noch: Sie haben Ihren Kommentar am 28.7. geschrieben und es sind tatsächlich technische Gründe, weshalb wir ihn erst heute freischalten, das bitten wir zu entschuldigen.
Was sagen Sie dazu?