Remix meets Giftschrank
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Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann zeigt aktuell einmal mehr, welchen Gefahren die Freiheit ausgesetzt ist, Filme zu machen und sie zu veröffentlichen. Schon immer verschwanden Spielfilme im Giftschrank, weil sie – vermeintlich oder tatsächlich – gegen Gesetze verstoßen Dokumentationen wurden erst gar nicht gedreht, weil das Justiziariat sagt, man könne die zu erwartenden Klagen nicht durchstehen. Zugleich: Filme, die nach geltendem Recht verboten sind, können weltweit angeschaut werden – drei Aspekte des selben Themas. Das Symposium Verbotene Filme wird sich mit der Frage auseinandersetzen, wie das Rechts beschränkt, welche Filme hergestellt, gezeigt und angeschaut werden können.
Gemeinsam mit der Deutschen Kinemathek veranstaltet iRights.info dieses zweitägige Symposium in Berlin. Es richtet sich nicht nur an Juristen, sondern an Filmemacher, Mashup-Interessierte, Filmwissenschaftler, Museums- und Archivmitarbeiter und Kinobetreiber – entsprechend der Idee von iRights.info, urheberrechtliche Themen und ihre Relevanz im Alltag juristischen Laien verständlich zu machen.
Filme werden nicht gezeigt – oder erst gar nicht gedreht
Die Bedeutung der juristischen Beschränkungen ist groß, nicht nur für die Filmemacher selbst, sondern auch für die Öffentlichkeit – Zuschauer, Archive, Mediatheken und andere Kultureinrichtungen. Etliche Filme können gar nicht oder nur unter Auflagen gezeigt werden. Manche Filme werden nicht (öffentlich) gezeigt, obwohl sie nicht verboten sind, weil Kinobetreiber Angst vor juristischen Auseinandersetzungen haben. Andere werden gar nicht erst gedreht, weil es schon bei der Produktion Angst vor rechtlichen Komplikationen gibt.
Nicht zuletzt werden Filme diskutiert und gezeigt, die es eigentlich nicht geben dürfte: Remixes, Mashups und Collagen, die aus vorgefundenem Material zusammen gesetzt sind und meist über das Internet gezeigt werden. Nach geltendem Urheberrecht ist dies fast immer verboten, ohne die Rechte zu klären und Lizenzen zu erwerben. Dennoch blüht eine vitale Subkultur, die im Internet ihre Filme miteinander teilt. Die dort entstehenden Filme erhalten auf Festivals Preise und werden von Kritikern gelobt. Die Diskrepanz zwischen künstlerischer Anerkennung und rechtlicher Ächtung von Mashup-Kultur ist groß. Wie gehen die Macher von Remixen damit um und wie reagierten die „Geremixten“?
Stars der Mashup-Szene und ein Fimprogramm mit Seltenheitswert
Mit dabei sind zwei „Stars“ der internationalen Mashup-Szene: Peter Conheim von der Künstlergruppe Negativland, die unter anderem durch einen öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit mit U2 bekannt wurde, und der Schwede Johan Söderberg, der mit seinem Liebeslied zwischen George W. Busch und Tony Blair bei YouTube Aufmerksamkeit erregt hat. Außerdem die Künstlerinnen Eliza Kreisinger und Susanne Gerber, Kuratorin Kathrin Becker vom Video-Forum des NBK, Stefan Eckel von der Künstlergruppe reproducts.de.
Im Kino Arsenal werden begleitend zum Symposium Filme gezeigt, die sonst nur selten zu sehen sind. Daneben werden in der von iRights.info kuratierten Mashup-Rolle Mashup-Videos, Collagen und Remixes den mit Spannung erwarteten Sprung vom Computerbildschirm auf die große Leinwand machen.
Zudem wird es bei einer Abendveranstaltung in der HomeBase Lounge Gelegenheit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen: „Klassische“ Filmemacher mit Mashup-Künstlern, Archivare mit der Webcommunity, Produzenten mit Creative-Commons-Aktivisten.
Hier geht`s zum ausführliche Programm mit Informationen zu allen ReferentInnen, dem Filmprogramm und der Mashup-Rolle. Der Eintritt zum Symposium ist kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.
Organisation: Marc Thümmler
E-Mail: symposium-recht@ deutsche-kinemathek.de
Telefon: +49 (0)30 300 903-0
Fax: +49 (0)30 300 903-13
über iRights.info
iRights.info ist die wichtigste deutschsprachige Informationsplattform zu allen Fragen des Urheberrechts im Internet. iRights.info bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, Profis und Semiprofis in verständlicher Sprache wichtige Hilfestellungen in der hochkomplexen Materie des Urheberrechts – in Technik, Kultur und Gesellschaft.
über die Deutsche Kinemathek
Die ganze Welt des Kinos unter einem Dach – von den ersten bewegten Bildern bis zum digitalen Film. Die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen präsentiert bedeutende Sammlungen der Film- und Fernsehgeschichte im Filmhaus am Potsdamer Platz. Sie verantwortet die Retrospektive der Berlinale und lädt zu Filmreihen, Sonderausstellungen, Kolloquien und anderen Veranstaltungen ein.
Das Symposium wird von der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen gemeinsam mit iRights.info veranstaltet, in Kooperation mit dem Institut für Film und Videokunst e. V., dem Netzwerk Mediatheken, der AG Recht des Kinematheksverbunds und dem Institut für Museumsforschung. Die Veranstaltung wird gefördert durch die DEFA-Stiftung die VG Bild-Kunst und die Bundeszentrale für politische Bildung.
Korrektur: Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Dr. Matthias Leonardy, hat uns wiederholt "zum seriösen Umgang mit den Tatsachen" aufgefordert. Diese besteht seiner Ansicht nach darin, von unserer "verzerrenden Darstellung" abzurücken und nicht länger zu schreiben, es handle sich um ein Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Sixtus und Lehmann. Zwar arbeitet die Firma OpSec Security GmbH im Auftrag der GVU, und in den Takedown-Aufforderungen von OpSec gegen Vimeo wird die GVU auch als Auftraggeber genannt. Ausgerechnet in den Fällen Sixtus und Lehmann sei das aber nicht der Fall und das alles ein bedauerlicher Missverständnis. Daher haben wir die Formulierung "Das Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann" geändert zu "Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann" Details im iRights.info-Blog.
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