Regierung will Rücksicht nehmen auf Bildung und Forschung
Wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mitteilte, beabsichtigt sie, dem Rechtsauschuss des Bundestags „eine Verlängerung der Befristung des Paragraf 52a UrhG über den 31. Dezember 2006 hinaus vorzuschlagen“. Ob die Regelung dann tatsächlich ins Gesetz aufgenommen wird, ist damit aber keineswegs sicher.
Der Paragraf 52a war in der ersten Stufe der Urheberrechtsreform, dem so genannten 1. Korb, in Jahr 2003 ins Gesetz aufgenommen worden. Damals hatten vor allem Wissenschafts- und Schulbuchverlage heftig gegen die Regelung protestiert, weil sie der Ansicht sind, dass sie ihre Existenz gefährde. Schulen und Universitäten etwa würden zukünftig nur noch einige wenige Lehrbücher anschaffen und sie ansonsten kostensparend digital übers das Netz verbreiten. Das Justizministerium hatte daraufhin beschlossen, die Regelung bis Ende 2006 zu befristen, um dann zu bewerten, welche Auswirkungen sie tatsächlich hat.
Vertreter von Schulen und Universitäten hatten die Befürchtungen der Buchverlage als unrealistisch bezeichnet und argumentiert, dass die Regelung eher zu restriktiv ausgelegt sei, um die Bedürfnisse von Schulen und Universitäten in einer Welt mit immer mehr digitalen Dokumenten angemessen zu berücksichtigen. Das „Aktionsbündnis ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“ hatte in Stellungnahmen die Befristung der Regelung bis 2006 als „völlig unverständlich“ kritisiert.
In seiner Stellungnahme zum 2. Korb der Urheberrechtsreform schreibt das Aktionsbündnis, dass das Justizministerium im Jahr 2005 mit der Evaluation des Paragrafen 52 a durch Umfragen bei Kultusministerien und Wissenschaftsorganisationen begonnen habe. Ergebnis dieser Befragungen sei übereinstimmend, dass die Befristung nicht ausreiche, um verwertbare Erfahrungen unter „den privilegierten Berechtigten“, also Schulen und Hochschulen, zu sammeln. Manche Institutionen hätten erst jetzt mit dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur begonnen, andere dagegen hätten sogar Investitionen zurückgestellt, weil nicht klar sei, welche Regeln in Zukunft gelten.
Die derzeitige Befristung trage „einseitig den durch keinerlei Fakten gestützten Befürchtungen wissenschaftlicher Verlage Rechnung“, schreibt das Aktionsbündnis, dem vielen bedeutende Wissenschaftsorganisationen angehören, darunter die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz und die Max-Planck-Gesellschaft. Außerdem blieben die „berechtigten Interessen von Wissenschaft und Lehre […] letztendlich unberücksichtigt“. Diese seien aber in der EU-Urheberrechtsrichtlinie verankert, die die Grundlage für die Reform in Deutschland darstellt, so die Wissenschaftler.
Ob sich die Bundesregierung dieser Ansicht anschließt und den Paragrafen fest im Urheberrecht verankert, teilt sie in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage nicht mit. Sie schreibt darin: „Den Kultus- und Wissenschaftsministerien der Länder, zahlreichen Interessenverbänden und weiteren Einrichtungen [wurde] ein Fragenkatalog übersandt. […] Inzwischen wurden die Antworten ausgewertet und ein Berichtsentwurf erstellt. Dieser Entwurf wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und soll hiernach dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags übersandt werden.“ Was die Auswertung aber ergeben hat – darüber gibt die Bundesregierung bis auf weiteres keine Auskunft.
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