Redtube erwirkt einstweilige Verfügung, Impressums-Abmahnungen, Tagesschau-App
Redtube-Abmahnungen weiter im Fokus
Die Abmahnungen von Nutzern der Streaming-Seite Redtube sorgen weiter für Wirbel. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, soll die Streamingseite Redtube vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das abmahnende Unternehmen „The Archive AG“ erwirkt haben. Danach soll das Landgericht Hamburg „The Archive AG“ weitere Abmahnungen wegen Streamings auf Redtube vorläufig untersagt haben. Das LG Köln hat derweil in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass einzelne Kammern des Gerichts nicht mehr an ihrer Rechtsauffassung festhalten, dass Streaming offensichtlich Urheberrechte verletzt. Sogar die Aufhebung einzelner Auskunftsbeschlüsse zu IP-Adressen von Redtube-Nutzern werde in Erwägung gezogen.
Die Frankfurter Rundschau zu der einstweiligen Verfügung.
Die Pressemeldung des LG Köln.
iRights.info-Interview mit Malte Stieper: Die Rechtslage ist nicht so unklar, wie es scheinen mag
OLG Nürnberg zum Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen
Das Versenden von 199 Abmahnungen innerhalb von acht Tagen ist ein Indiz für eine missbräuchliche Massenabmahnung. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg Anfang Dezember entschieden. In dem konkreten Fall hatte ein IT-Unternehmen knapp 200 Abmahnungen wegen Impressumsverstößen bei Facebook verschickt. Die Masse der Abmahnungen lasse den Schluss zu, dass es dem Unternehmen dabei nicht primär um die Unterlassung von Rechtsverstößen, sondern um den Ersatz der Kosten und ggf. um Vertragsstrafezahlungen gehe, so das Gericht. Die Abmahnungen seien daher rechtsmissbräuchlich und unzulässig.
Weiter bei Heise Online.
iRights.info: Schutz der eigenen Webseite vor Abmahnungen
OLG Köln: Tagesschau-App ist zulässig
Das Oberlandesgericht Köln hat vergangene Woche entschieden, dass die App der Tagesschau vom Rundfunkauftrag der ARD gedeckt ist. Die App sei lediglich eine andere Übertragungsform der Internetseite tagesschau.de und kein eigener presseähnlicher Rundfunkdienst. Hintergrund des Verfahrens ist eine wettbewerbsrechtliche Klage mehrerer Verlage. Das Landgericht Köln hatte im September 2012 entschieden, dass die App mit Stand 15. Juni 2011 gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sei. Diese Entscheidung wurde nun vom OLG Köln aufgehoben. Das Gericht hat jedoch die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Zur Pressemeldung des OLG Köln.
US-Gericht: NSA-Überwachung wahrscheinlich verfassungswidrig
US-Bundesrichter Richard Leon hat das millionenfache Speichern von Telefondaten ausführlich kritisiert und vorläufig als verfassungswidrig einstuft. Die Überwachungspraxis des NSA verstoße gegen das 4. Amendment der US-Verfassung. Der Richter erklärte jedoch gleichzeitig, er erwarte einen Einspruch der Regierung. Auch ein Sprecher des Justizministeriums erklärte sich von der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung überzeugt. Die Entscheidung erging im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, ein Urteil in der Hauptsache sowie möglicherweise Urteile der höheren Instanzen bleiben auch in diesem Fall abzuwarten. Bisher wurden Klagen gegen Überwachungsaktivitäten von US-Gerichten stets abgewiesen.
Weiter bei der LTO.
Vor und zurück beim „Internet-Ausschuss” im Bundestag
Von „Schwierigkeiten” schreibt Netzpolitik.org, von einem „grandiosen Fehlstart” spricht Konstantin von Notz auf „Grün Digital”: In der vergangenen Woche ist die Gründung eines eigenen Internet-Hauptausschusses im Bundestag gescheitert. Nachdem Netzpolitiker verschiedener Fraktionen am Dienstag voreilig die Gründung des Ausschuss „Internet und Digitale Agenda (AIDA)” verkündet hatten, hieß es schon kurz danach: Kommando zurück, einen solchen Ausschuss wird es vorerst nicht geben. Grund: Im Normalfall spiegeln die Hauptausschüsse den Zuschnitt der Bundesministerien. Ein eigenes Ministerium für „Internet und Digitale Agenda” gibt es aber nicht, nur ein gewisses Kompetenzwirrwarr bei der Netzpolitik. In dieser Situation hat die Regierungskoalition die Entscheidung über den neuen Ausschuss erst einmal vertagt – auf frühestens Februar.
Bericht in der Onlineausgabe der Welt.
Bundesfinanzministerium: Nachweispflichten für Onlinehändler werden verschärft
Ab dem 1. Januar 2014 gelten strengere Nachweispflichten für Warensendungen innerhalb der EU. Grenzüberschreitende Lieferungen von Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Diese Steuerfreiheit genießt jedoch nur, wer mittels einer so genannten „Gelangensbestätigung” des Abnehmers oder einem vergleichbarem Beleg (beispielsweise einer Spediteursbescheinigung) nachweisen kann, dass die Lieferung tatsächlich ans Ziel gelangt ist. Bisher ermöglichte eine Übergangsregelung einen einfacheren Nachweis. Die Neuregelung soll helfen, Steuerhinterziehungen, insbesondere durch die Einschaltung von Scheinfirmen in einer Lieferkette, vorzubeugen.
Zur Meldung bei Heise Online.
Anforderungen des Bundesfinanzministerium im Detail.
KEF: Rundfunkbeitrag kann ab 2015 gesenkt werden
Ab 2015 könnte der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um monatlich 73 Cent gesenkt werden. Das hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vergangene Woche vorgeschlagen. Die KEF ermittelt den finanziellen Bedarf der Rundfunkanstalten, an dem sich die Höhe des Rundfunkbeitrages orientiert. Schon Anfang Dezemberwurde bekannt, dass durch Umstellung der Rundfunkgebühr auf den neuen Rundfunkbeitragvoraussichtlich zu erheblichen Mehreinnahmen führt, die an die Beitragszahler weitergegeben werden müssen.
Die Details bei Spiegel Online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider und Franziska Dockhorn verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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