Rechtspolitische Analyse zum „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorzulegen. Der Referentenentwurf wurde daraufhin am Donnerstag von iRights.info veröffentlicht. Beim Leistungsschutzrecht geht es darum, das Urheberrechtsgesetz um den Abschnitt „Schutz des Presseverlegers“ zu erweitern. Damit hätten Presseverleger für ein Jahr das ausschließliche Recht, ihre Presseerzeugnisse oder Teile davon öffentlich zugänglich zu machen.
Als vor einigen Jahren die Pläne für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt wurden, standen diese sofort in der Kritik. Sie würden die Kommunikation im Internet einschränken und zu Abmahnungen und Klagewellen führen, so die Kritiker. Laut Kreutzers Analyse bestätigt der jetzt vorliegende Entwurf diese Befürchtungen. Zudem seien noch weitere wesentliche Punkte unklar, wie zum Beispiel wer überhaupt zu den Presseverlegern gehört, was genau durch das Leistungsschutzrecht geschützt wird und wie die Lizenzen verwaltet werden.
Ein Leistungsschutzrecht würde massive wirtschaftliche Auswirkungen auf Internetfirmen wie etwa Suchmaschinen- und Aggregatorenbetreiber, Anbieter von Social-Media-Diensten und andere digitale Informationsanbieter haben. Jeder Freelancer, der zusätzlich zu seinen Aufträgen ein Blog betreibt, um damit auf sich aufmerksam zu machen und Kunden zu gewinnen, müsste in Zukunft Lizenzen für diese Tätigkeit erwerben, wenn er in die Reichweite des unklaren Schutzbereiches des neuen Rechts kommt. Das könne dazu führen, dass viele Anbieter ihre Dienste einstellen müssen, so Kreutzer in seiner Analyse.
Auch Nutzer würden die Auswirkungen spüren: Sie müssten auf viele gewohnte Dienste verzichten. Falls Suchmaschinen sich weigern, Lizenzverträge mit den Presseverlegern abzuschließen, könne das dazu führen, dass keine Zeitungsartikel mehr in den Suchergebnissen auftauchen.
Die ausführliche Analyse findet sich bei iRights.info und kann auch als PDF heruntergeladen werden.
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