Rechtsausschuss des EU-Parlaments stimmt für Reda-Bericht zum Urheberrecht

Foto: Greens/EFA, CC BY
Für die zuständige Berichterstatterin, Julia Reda, Abgeordnete der deutschen Piratenpartei und Fraktionsmitglied der Grünen/EFA, sei die Mehrheit ein „perfektes Ergebnis“, wie sie in einer Pressekonferenz nach den Abstimmungen sagte. Die beiden Gegenstimmen kamen vom französischen Front National.
Gleichwohl habe die breite Mehrheit für den Bericht und viele der von ihr vorgelegten Forderungen auch ihren Preis gehabt, räumte Reda ein. Obwohl sie durch zahlreiche Gespräche einige Ausschussmitglieder davon überzeugt habe, bestimmte Änderungen abzulehnen, hätten diese auch zahlreiche solcher Änderungen angenommen.
In der Sitzung stimmten die 25 stimmberechtigten Ausschussmitglieder über insgesamt 556 Änderungsanträge sowie 23 Kompromissvorschläge ab. Die leicht geänderten oder komplett neuen Formulierungen einzelner Sätze oder Absätze des Berichts hatten in den vergangenen Wochen nahezu alle Fraktionen beim Ausschuss eingereicht, woraufhin sie gesammelt oder in Kompromissvorschläge integriert wurden.
Reda hatte einen Entwurf ihres Berichts zur Evaluation der Urheberrechts-Richtlinie im Januar des Jahres vorgelegt und auch öffentlich zur Diskussion gestellt, woraufhin sich alle Beteiligten, darunter auch Urheber- und Verwerterverbände mit Kommentaren und Stellungnahmen zu Wort meldeten. Um auch Verbraucher und Nutzer für die Anliegen des Berichts zu sensibilisieren, wandte sich Reda kürzlich mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit und warb damit direkt um die Unterstützung einzelner Forderungen.
Kein europäisches Presse-Leistungsschutzrecht
Wie sich in den Abstimmungsergebnissen zeigt, stellten sich die Ausschussmitglieder – in wechselnden Mehrheiten – hinter mehr Positionen von Reda, als sie offenbar selbst erwartet hatte.
So lehnten sie mehrheitlich die Einführung eines europäischen Presse-Leistungsschutzrechts ab, was Reda in einer Pressemitteilung der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament besonders begrüßte: „Es ist erfreulich, dass das Parlament offenbar nicht die gleichen Fehler wie Deutschland und Spanien mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Nachrichtenzusammenfassungen (news snippets) machen will, das verheerende Folgen für die Verweis-Praxis hatte.“
Kritik an Geoblocking, Zitatrecht soll unverändert bleiben
Auch dem sogenannten Geoblocking, also Ländersperren für Inhalte und Dienste, erteilten die Ausschussmitglieder eine Absage. Im Bericht fordern sie von der EU-Kommission eine weitgehende Abschaffung. Geoblocking erschwere die Entstehung eines digitalen Binnenmarkts und behindere den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen, heißt es darin. Allerdings müssten Gegenmaßnahmen weiter konkretisiert werden, so Reda in der Pressekonferenz.
Demgegenüber stimmte eine Mehrheit der Ausschussmitglieder gegen ein erweitertes Zitatrecht bei Bildern und Videos. Gemeint war mit einer Erweiterung, dass beispielsweise Videoblogger oder Nutzer von sozialen Netzwerken leichter Bilder oder Animationen posten dürfen, was vom bestehenden Zitatrecht meist nicht gedeckt wird.
Problemfeld Panoramafreiheit
Auch bei der Ausweitung der sogenannten Panoramafreiheit ins EU-Urheberrecht folgte der Rechtsausschuss nicht den ursprünglichen Forderungen Redas. In Deutschland und anderen Ländern erlaubt die Regelung, geschützte Werke an öffentlichen Plätzen zu fotografieren, etwa bestimmte Gebäude. In rund der Hälfte der EU-Länder gibt es ähnliche Regelungen, während Italien und Frankreich keine Panoramafreiheit haben. Im Bericht heißt es nun, dass für solche Aufnahmen europaweit eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich sein soll, zumindest, wenn sie kommerziell genutzt würden – was für Deutschland und andere Länder eine Einschränkung, für Italien und Frankreich aber eine Liberalisierung bedeuten würde.
„Das stellt die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Dokumentarfilmern und -fotografen sowie von Fotografie-Plattformen in Frage“, so Julia Reda in der Pressemitteilung. Die Forderung nach einer derartigen europaweiten Änderung der Panoramafreiheit müsse daher erneut diskutiert und überdacht werden. Dafür ist bis spätestens zum 9. Juli Zeit. Dann beschäftigt sich das EU-Parlament mit dem Bericht, um ihn zu debattieren und darüber abzustimmen. Dazu zeigte sich Reda bei der Pressekonferenz sehr optimistisch.
Der Bericht zur Urheberrechts-Richtlinie hat selbst keine gesetzgeberische Wirkung, steckt aber die Forderungen des Parlaments gegenüber der EU-Kommission ab, von der in nächster Zeit konkrete Reformvorhaben erwartet werden.
2 Kommentare
1 Adrian Renner am 21. Juni, 2015 um 16:00
Die Eingrenzung der Panoramafreiheit halte ich für indiskutabel. Die Grundlage unzähliger Filmemacher und Fotografen würde hiermit vernichtet werden.
…und auch die Automobil-Branche wird sich nicht darüber freuen können da Kugelpanoramen (Bsp. HDRI Maps) ein unumgehbares Mittel sind ansprechende Renderings (virtuelle Fotografien) zu entwickeln.
2 Rillke am 25. Juni, 2015 um 12:19
Hallo, ich glaube die folgende Formulierung ist unglücklich gewählt. Der von Cavada vorgeschlagene Text hat lediglich einschränkenden Charakter; eine Liberalisierung ist nicht gefordert. Natürlich kann man schon jetzt in Frankreich Fotos machen und den Urheberrechtsinhaber der Bauwerke fragen, ob man sie (gegen Geld) kommerziell/ nicht kommerziell veröffentlichen darf. Auch nach Umsetzung dieses Textes wäre es Frankreich freigestellt, die nicht-kommerzielle Abbildung von Bauwerken weiterhin zu verbieten. Damit findet keine Liberalisierung statt.
“Im Bericht heißt es nun, dass für solche Aufnahmen europaweit eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich sein soll, zumindest, wenn sie kommerziell genutzt würden – was für Deutschland und andere Länder eine Einschränkung, für Italien und Frankreich aber eine Liberalisierung bedeuten würde.”
Amendment 421 #
Jean-Marie CAVADA
Motion for a resolution
Paragraph 16
16. Calls on the EU legislator to ensure that theonsiders that the commercial use of photographs, video footage or other images of works which are permanently located in physical public places is permittedshould always be subject to prior authorisation from the authors or any proxy acting for them;
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