Rechte oder Restriktionen?
DRM ist erst einmal nichts anderes als der Versuch, digitalen Inhalten zusätzliche Informationen anzuhängen, die bestimmen, was Nutzer damit machen dürfen. Einem Musikstück kann auf diese Art beispielsweise “gesagt” werden, dass es nur einmal abgespielt werden darf. Danach muss der Hörer dafür bezahlen. Oder ein eBook kann so kodiert werden, dass es sich nicht komplett ausdrucken lässt, sondern nur teilweise.
Damit das funktioniert, muss der Inhalt verschlüsselt werden. Das Programm, das den Inhalt wieder entschlüsselt, ist zugleich dafür verantwortlich zu kontrollieren, welche Rechte der Nutzer an dem Inhalt hat. Ist das Musikstück nicht bezahlt, wird es der Player auf dem Computer nur einmal abspielen.
Versteckte Kontrolle
Viele Programme unterstützen bereits DRM, ohne dass die Nutzer es unbedingt merken. Der Windows Media Player, Apples iTunes, der Acrobat Reader von Adobe – es gibt praktisch keinen Computer mit aktueller Software, auf dem nicht bereits ein DRM-System enthalten ist. Viele Besitzer merken nichts davon. Entweder, weil sie nur Dateien nutzen, die nicht verschlüsselt sind (etwa MP3s oder gewöhnliche Texte) oder, weil das DRM-System ihnen so viele Rechte einräumt, dass sie nicht an die Grenzen gelangen.
Das heißt aber nicht, dass sie nicht existieren. So erlaubt es Apples iTunes, bei Apple gekaufte Songs auf fünf verschiedenen Geräten anzuspielen. Kaum jemand wird mehr Geräte besitzen, mit denen er die Musik hören möchte. Tut er es aber doch, hat er Pech gehabt: Apples DRM-System wird es nicht erlauben.
Viele Rechteinhaber wie Musikfirmen, Verlage oder Filmstudios sehen in DRM die einzige Möglichkeit zu kontrollieren, wie ihre Inhalte genutzt werden. So wäre es nutzlos einen Song, der sich nur auf dem Computer des rechtmäßigen Käufers abspielen lässt, in einer Tauschbörse anzubieten.
Folgen für Bürgerrechte und Datenschutz
Bürgerrechtler und Verbraucherschützer weisen jedoch auf die Gefahren hin, die mit DRM verbunden sind. Wenn etwa DRM-Systeme überwachen sollen, dass nur bestimmte, berechtigte Personen einen Inhalt nutzen, heißt das auch, dass sie wissen müssen, wer sie nutzt. Datenschützer weisen darauf hin, dass es dadurch schwierig wird, digitale Inhalte anonym zu nutzen, was mit anderen Inhalten – also “normalen” Büchern, Zeitungen, CDs – kein Problem ist und auch keins sein sollte. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollten die Rechteinhaber nicht wissen, welche Bücher ich lese, welche Musik ich höre oder welche Filme ich sehe.
Als problematisch wird es zudem angesehen, dass durch DRM grundlegende rechtliche Wertungen ausgehebelt werden könnten. Beispielsweise ist rechtlich gesehen auch der Kopierschutz auf einer CD ein DRM: Er ermöglicht es Käufern, die Musik nur von dieser einen CD zu hören und den Tonträger vor allem nicht, egal zu welchem Zweck, zu vervielfältigen. Dagegen erlaubt es das Urheberrecht generell, Kopien zum privaten Gebrauch zu machen. Aber die Umgehung des Kopierschutzes ist – gleich zu welchem Zweck – nicht gestattet. Dem Schutz des DRM wird also nach dem Urheberrecht ein höherer Rang eingeräumt als der Befugnis, eine Privatkopie anzufertigen. Hierin sehen die Kritiker des DRM-Schutzes eine Verschiebung des Ausgleichs der Interessen von Rechtsinhabern und Nutzern, dem das Urheberrecht dienen soll. Es wird bemängelt, dass die Nutzer hierdurch unangemessen benachteiligt würden.
Eine weitere Benachteiligung der Nutzer sehen die Kritiker darin, dass DRM-Systeme auch auf die Begrenzung der urheberrechtlichen Schutzdauer keine Rücksicht nähmen. Inhalte, deren Urheberschutz abgelaufen ist, könne man – entgegen der gesetzlichen Wertung, dass das Urheberrecht nicht ewig währt – nicht frei verwenden, wenn sie mit DRM versehen sind.
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