Rechte an Foto-Uploads: Instagram muss Nutzungsbedingungen ändern
Die Verbraucherschützer hatten Instagram abgemahnt, weil sie mehrere Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen für unzulässig hielten. Instagram habe sich daraufhin bereit erklärt, eine Reihe an Klauseln nicht mehr zu verwenden, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) heute bekannt gab.
Die 19 Klauseln, die Instagram jetzt nicht mehr verwenden darf, lassen sich fünf Bereichen zuordnen, wie VZBV-Referent Heiko Dünkel auf Nachfrage von iRights.info erläutert:
- Die Nutzer sollten sich Schiedsverfahren vor Gerichten in Kalifornien unterwerfen.
- Nutzungsrechte an Fotos, die die Nutzer Instagram einräumten, waren nahezu grenzenlos.
- Instagram behielt sich vor, den Zugriff auf den Dienst „aus beliebigem Grund und ohne vorherige Ankündigung“ zu sperren.
- Instagram hatte beansprucht, „bestimmte Informationen“ über die Nutzer mit Dritt-Werbepartnern zu teilen, ohne eine klare Einwilligung zu besitzen. Als Beispiel nannte Instagram Cookie-Daten.
- Instagram wollte eine Haftung des Dienstes umfassender ausschließen, als es nach deutschem Recht erlaubt wäre.
Bei den von Instagram beanspruchten Nutzungsrechten monierten die Verbraucherschützer, der Dienst könne damit letztlich Dritten zu beliebigen Zwecken Rechte an den Fotos einräumen, ohne den jeweiligen Nutzer fragen oder vergüten zu müssen. Theoretisch denkbar sei etwa, dass Instagram die Fotos für Werbezwecke oder an Fotoagenturen verkaufe.
Zwar dürfte ein solcher Verkauf in der Praxis unwahrscheinlich sein, für die Verbraucherschützer ist aber entscheidend, dass die verwendeten Klauseln ihn nicht ausschließen. Wie auch Gerichte beim Streit um Geschäftsbedingungen gehen sie von derjenigen Lesart aus, die am kundenfeindlichsten wäre.
Für neue Nutzungsbedingungen hat die Facebook-Tochter jetzt Zeit bis zum 2. November, für Änderungen beim Datenschutz bis Ende des Jahres. Instagram hat gegenüber dpa bestätigt, dass man bereits an neuen Nutzungsbedingungen arbeite.
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