Reaktionen auf Prism, Open-Data-Richtlinie, Filehoster als Gehilfe
Weltweite Reaktionen auf Prism
Die Internetüberwachung durch die USA ruft weiterhin weltweit ein großes Echo hervor. Die EU-Kommission forderte Aufklärung, inwieweit die Rechte von EU-Bürgern verletzt seien. Kommissarin Reding betonte, dass Fragen des Datenschutzes „für uns Europäer sehr wichtig” und dass „die Grundrechte der Bürger nicht verhandelbar” seien. Die Financial Times berichtet im Gegensatz dazu, dass auf Druck der USA aus dem Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung eine Klausel gegen „NSA-Spionage” gerade erst gestrichen wurde.
Zur Übersicht bei Heise online.
Zur EU-Datenschutzverordnung bei Telemedicus.
EU-Parlament verabschiedet Open-Data-Richtlinie
Am Donnerstag hat das EU-Parlament den Vorschlag der EU-Kommission zur Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors beschlossen. Öffentliche Daten der Verwaltung dürfen danach zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden. Die Richtlinie regelt ebenfalls, wie die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie müssen maschinenlesbar sein und es dürfen keine Formate verwendet werden, die das Weiterreichen erschweren.
Pressemitteilung der Europäischen Union.
OLG Hamburg: Sharehoster kann auch als Gehilfe haften
Ein Sharehoster haftet bei Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer auch auf Schadensersatz, wenn er eine rechtswidrige Datei trotz Kenntnis über einen längeren Zeitraum online lässt. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem Beschluss von Mitte Mai entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Host-Provider eine Abuse-Meldung eines Rechteinhabers zwar zur Kenntnis genommen, die Datei aber wochenlang nicht entfernt. Das führe zu Vorsatz, so das Gericht – und damit zu einer Haftung nicht nur als Mitstörer, sondern sogar als Gehilfe.
Mehr bei Telemedicus.
iRights.info: Wie legal sind Filehoster?
Telekom reagiert auf Kritik an Internet-Drossel
Die Telekom hat auf die anhaltende Kritik an ihren Plänen zur Geschwindigkeitsdrosselung reagiert – wenn auch verhalten. Es soll weiterhin gedrosselt werden, sofern ein User ein gewisses Datenvolumen überschreitet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll aber geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Auch die Bevorzugung eigener Dienste, insbesondere des Unterhaltungsangebotes, soll bleiben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat derweil eine Verordnung angekündigt, die genau das verhindern soll.
Bericht bei FAZ.net.
Zum Bericht bei Heise online.
Vorratsdatenspeicherung: EuGH verhandelt am 9. Juli
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gibt es seit 2006 – erst jetzt prüft der Europäische Gerichtshof, ob sie mit den EU-Grundrechten vereinbar ist. Am 9. Juli wird der Gerichtshof zu mehreren Vorlageverfahren mündlich verhandeln, die auf diese Frage abzielen. Im Vorfeld der Verhandlung hat das Gericht bereits Fragen an die Verfahrensbeteiligten verschickt. Aus diesem Fragenkatalog ergibt sich, dass der Europäische Gerichtshof vor allem die Verhältnismäßigkeit der Richtlinie prüfen will. Auch will er prüfen, ob sich der europäische Gesetzgeber bei Erlass der Richtlinie an „objektiven Kriterien” orientiert hatte.
Bericht bei E-Comm.
Landgericht Hamburg: Amazon-Dokumentation darf ausgestrahlt werden
Anfang des Jahres sorgte eine ARD-Dokumentation über die Arbeitsverhältnisse bei Amazon für großes Aufsehen. Amazon ging zunächst erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk vor. Nun hat das Landgericht Hamburg diese einstweilige Verfügung wieder aufgehoben: Die Äußerungen seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Bericht bei Telemedicus.
Was sagen Sie dazu?