Privatkopien bei Download-Managern richtig einsetzen

Foto: Jonas Bengtsson, CC BY
Im Netz sind verschiedene Anbieter und Programme erhältlich, über die sich Videos von Streaming-Plattformen herunterladen lassen. Diese sind unter anderem als „Download-Manager“ bekannt. Einer davon ist YouTube-DL (die Abkürzung DL steht für „Download“).
Seit mehr als einem Jahr steht YouTube-DL im Fokus der Medienindustrie: So setzte sich der Verband der Musikbranche Recording Industry Association of America (RIAA) im Herbst 2020 dafür ein, den Programmiercode von YouTube-DL von der Software-Plattform Github zu entfernen. Die RIAA begründete dies mit dem Vorwurf, dass sich per YouTube-DL urheberrechtlich geschützte Musik- und Videodateien herunterladen lassen.
Im Januar 2022 berichtete netzpolitik.org darüber, dass die Musikindustrie auch in Deutschland gegen YouTube-DL vorgeht. Konkret geht es dabei um ein Schreiben eines deutschen Medienanwalts. Dieser mahnt im Auftrag dreier großer Musiklabels einen Website-Hoster ab, der die Seite youtube-dl.org hostet. Dort findet sich der Code von Youtube-DL zum Download.
Was im Rahmen der Privatkopie erlaubt ist
Der Einsatz von Download-Managern wie YouTube-DL ist in Deutschland allerdings nicht per se illegal. Dafür sorgt die „Privatkopie“: Das ist eine Regelung im deutschen Urheberrecht. Sie besagt, dass Nutzer*innen urheberrechtlich geschützte Werke zu rein privaten Zwecken als Kopien speichern dürfen.
Als „privater Zweck“ gilt dabei beispielsweise das Speichern eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks auf der eigenen Festplatte, um es bei wackeliger Internetverbindung unterbrechungsfrei anzuhören. Auch im Familien- oder Freundeskreis darf man Privatkopien nutzen. Es ist allerdings nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Inhalte wieder hochzuladen und öffentlich zugänglich zu machen.
Wichtig: Kopierschutz beachten und rechtswidrige Inhalte vermeiden
Wichtig sind zwei Voraussetzungen: Erstens darf man keine wirksamen technischen Kopierschutzmaßnahmen umgehen oder knacken. Einen solchen wirksamen Kopierschutz bietet YouTube bei Bezahlinhalten an, also beispielsweise bei Filmen oder Musikstücken, für die man ein kostenpflichtiges Abo abschließt oder die man im YouTube-Store einzeln erwirbt bzw. mietet. Auch Streaming-Anbieter wie Amazon Prime oder Netflix verwenden wirksame Kopierschutztechnik. Lädt man solche Videos oder Musikstücke per Download-Manager herunter, ist die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung sehr wahrscheinlich.
Zweitens darf die Quelle nicht „offensichtlich rechtswidrig“ sein. Das heißt: Wenn eindeutig und ohne Zweifel zu erkennen ist, dass das jeweilige Video rechtswidrig eingestellt wurde, ist die Privatkopie-Regelung nicht anwendbar. Das betrifft beispielsweise illegal im Kino abgefilmte Filme, die sich aufgrund ihrer schlechten Qualität schnell als rechtswidrig identifzieren lassen.
Zum Weiterlesen
Die Privatkopie ist bei iRights.info regelmäßig Thema. Interessierte können sich in diesen beiden Texten genauer zu der Regelung informieren:

Youtube & Co.: Abgreifen und Speichern von Video-Streams
Auf Videoportalen findet man Videos und Musik von bekannten und unbekannten Musikern und Filmemachern. Mit den entsprechenden Programmen lassen sich die Streams dauerhaft speichern. Ist das erlaubt? » mehr

Musik und Filme kopieren: Privatkopie und Co.
Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch vervielfältigen, etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv – es sei denn, sie sind kopiergeschützt. » mehr
Im Übrigen gilt für die Privatkopie eine Pauschalvergütung: Das heißt, dass man als Nutzer*in beim Kauf von beispielsweise CD-Rohlingen oder Festplatten ganz automatisch eine Pauschale zahlt. Diese ist im Kaufpreis inbegriffen und wird über die ZPÜ, die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Von dort wird das Geld an die Urheber*innen ausgezahlt. Wie das System genau funktioniert, erklärt dieser Text bei iRights.info.
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