Presse muss Verdacht nicht richtigstellen, Xing-Impressum, DSL-Gebühren
BGH: Richtigstellung nach zulässiger Verdachtsberichterstattung
Stellt sich eine zulässige Berichterstattung über den Verdacht einer Straftat im Nachhinein als unrichtig heraus, hat der Betroffene keinen Anspruch auf eine „Richtigstellung”. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche entschieden. Hintergrund war ein Artikel des „Spiegel“ über den ehemaligen Chefjustiziar einer Bank. Der „Spiegel“ hatte über den Verdacht berichtet, dass der Justiziar an einer Abhöraktion gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Bank beteiligt gewesen sein soll. Dafür gab es mehrere Anhaltspunkte, die sich im Nachhinein jedoch als falsch herausstellten. Eine „Richtigstellung” konnte der Justiziar dennoch nicht verlangen. Es komme allenfalls ein Anspruch auf eine nachträgliche „Mitteilung (Nachtrag)” in Betracht. Der „Spiegel“ müsse sich jedoch nicht „selbst ins Unrecht setzen”, wenn die Berichterstattung bei Veröffentlichung zulässig war, so der BGH.
Zur Pressemeldung des BGH.
Oberlandesgericht Stuttgart: Streit um Xing-Impressum beendet
Die negative Feststellungsklage über die Frage, ob ein Xing-Profil ein eigenständiges Impressum braucht, ist vom Tisch. Der beklagte Anwalt hat die Feststellung auf Anraten des Gerichts anerkannt, wie der Anwalt Carsten Ulbricht berichtet. Demnach sei das Oberlandesgericht Stuttgart der Auffassung, dass Xing-Profile keine eigenständigen Telemediendienste darstellen und demnach kein Impressum benötigen. Selbst wenn ein Impressum erforderlich wäre, genüge ein Xing-Profil den gesetzlichen Anforderungen. Ein zu kleiner Link zu einem Impressum stelle außerdem keine spürbare Wettbewerbsverletzung dar.
Die Hintergründe bei rechtzweinull.de
Bundeskriminalamt bekommt neuen Präsidenten
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat vergangene Woche den bisherigen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke in den Ruhestand verabschiedet. Sein Nachfolger wird ab dem 1. Dezember 2014 der ehemalige Bremer Polizeipräsident Holger Münch. Bei der Verabschiedung drängte de Maizière erneut auf eine Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsbefugnisse im Internet. „Wir blicken durch ein gleichbleibendes Schlüsselloch auf einen gleichbleibenden Ausschnitt auf eine ständig wachsende Szene”, zitiert Heise Online de Maizière bei der Veranstaltung.
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Telekom will höhere DSL-Gebühren auf dem Land
Die Telekom fordert eine Reform der Telekommunikationsregulierung. Im Interview mit der Rheinischen Post forderte Telekom Chef Tim Höttges, es müsse möglich sein, die Großhandelspreise für DSL-Anschlüsse in ländlichen und städtischen Regionen unterschiedlich zu gestalten, damit sich Investitionen in diesem Bereich wirtschaftlich lohnen. Auf der anderen Seite solle die Regulierung in urbanen Räumen gelockert werden, da die Telekom dort häufig starkem Wettbewerb ausgesetzt sei. Zudem kritisierte Höttges die Wettbewerbsnachteile gegenüber amerikanischen Unternehmen, vor allem wegen des unterschiedlichen Datenschutzniveaus und der strengeren Regulierung in Europa.
Ausführlich bei Golem.
Generalanwalt zu Verkaufsverboten wegen Patentverletzungen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Melchior Wathelet hat seine Schlussanträge in einem Rechtsstreit zwischen den Elektronikkonzernen Huawei und ZTE veröffentlicht. Dabei geht es um die Frage, ob der Inhaber eines sogenannten standard-essenziellen Patents (SEP) vor Erwirken eines Verkaufsverbotes zunächst ein Angebot für den Abschluss eines Lizenzvertrages machen muss. SEP sind Patente, deren Benutzung durch Industrienormen oder andere technische Standards vorgegeben ist. Die Inhaber solcher Patente sind verpflichtet, Konkurrenten entsprechende Lizenzen einzuräumen. Solche Lizenzen müssen die Inhaber der Patente aus eigener Initiative anbieten, bevor sie ein Verkaufsverbot gegen einen Konkurrenten erwirken, meint Generalanwalt Wathelet. Es sei ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, ein Verkaufsverbot ohne ein vorheriges schriftliches Angebot an den Verletzer zu erwirken.
Die Schlussanträge im Volltext.
Die Hintergründe bei Heise online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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