Prekäre Urheberverträge: Der Staat soll es richten
Die Linke-Bundestagsfraktion hat am Mittwoch ihren endgültigen Entwurf zur Reform des Urheberrechtsvertragsrechts beschlossen. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die großen Verbände der Content-Industrien im Namen der Urheberinnen und Urheber einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums einfordern, zugleich jedoch die Rechte der eigentlichen Betroffenen mit Füßen treten“, heißt es in einer Erklärung.
Im Vorfeld hatte die Fraktion Stellungnahmen von Experten und Verbänden eingeholt. Inwieweit sie Kritik – etwa vom Verleger Christian Fehling auf iRights.info – berücksichtigt hat, dokumentiert die Fraktion in einem offenen Antwortbrief an die Beteiligten.
Honorare: Am Ende regelt es der Staat
Zentraler Punkt des Entwurfs ist die Vergütung der Urheber. Zwar regelt das geltende Recht bereits seit 2002, dass Urhebern eine „angemessene Vergütung“ (§ 32) gemäß „gemeinsamer Vergütungsregeln“ (§ 36) zusteht, allerdings konnte man sich in den vergangenen zehn Jahren nur in wenigen Sektoren der Kreativwirtschaft auf einheitliche Honorare einigen, nämlich bei den Belletristik-Schriftstellern, den freien Tageszeitungsjournalisten und den Drehbuchautoren. Der Linke-Entwurf sieht vor, dass nach einer bestimmten Frist der Staat eingreift, wenn die Beteiligten nicht zu gemeinsamen Vergütungsregeln finden. Am Ende soll das Justizministerium auf Grundlage eines Schlichtungsverfahrens Vergütungsregeln per Rechtsverordnung festschreiben.
Urheberverbände sollen klagen dürfen
Zudem greift der Entwurf die Problematik auf, dass vereinbarte Tarife in der Branche unterlaufen oder umgangen werden. Urheberverbände sollen gegen Verwerter klagen dürfen, wenn diese gegen das Recht auf „angemessene Vergütung“ verstoßen. Zur Begründung heißt es, einzelne Urheber würden heute aus Angst vor Auftragsentzug auf gerichtliche Schritte verzichten.
Hohe Hürden für Total-Buy-Out-Verträge
Außerdem will die Linke „sittenwidrige“ Total-Buy-Out-Verträge unterbinden, bei denen Urheber dem Verwerter sämtliche Vervielfältigungsrechte unbefristet gegen ein „in der Regel viel zu niedriges“ Pauschalhonorar abtreten. Allerdings sollen Buy-Out-Verträge entgegen früheren Überlegungen nicht prinzipiell „verunmöglicht“, sondern nur reglementiert werden. Unter anderem muss die Bezahlung angemessen sein und der Urheber ein Kündigungsrecht haben.
VDZ: Die Linke will spalten
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Initiative in einer ersten Stellungnahme. „Der Gesetzentwurf der Linken ist aus Sicht des DJV der Schritt in die richtige Richtung“, so DJV-Sprecher Hendrik Zörner gegenüber iRights.info. Der Entwurf ziele darauf ab, die Position der Urheber deutlich zu stärken. „Damit wird eine wesentliche Forderung des DJV an das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft aufgegriffen“, so Zöllner. „Der Gesetzgeber kann nicht länger tatenlos zusehen, wie die berechtigten Schutzinteressen der Urheber unter die Räder kommen.“
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritsiert dagegen die Vorschläge „Der Entwurf der Linkspartei will die Beteiligten gegeneinander ausspielen“, erklärte VDZ-Sprecher Peter Klotzki gegenüber iRights.info. „In der ‘Lebenswirklichkeit’ agieren Verleger und Journalisten positiv zusammen, die meisten Journalisten schätzen die Plattform der Medienmarken, auf denen ihre Inhalte präsentiert werden.“
Mit der Forderung nach einem neuen Urhebervertragsrecht steht die Linke nicht allein. „Um die Position des Urhebers zu verbessern, bedarf es einer Reform des Urhebervertragsrechts“, heißt es auch im Kreativpakt der SPD. Die strukturell schwächere Stellung des Urhebers gegenüber dem Verwerter müsse wirksam gestärkt werden. Auch grüne Politiker fordern eine Reform des Urhebervertragsrechts, um die Urheber in den Verhandlungen zu stärken.
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