Wochenrückblick: Power Ball, Save-TV, Youtube

BGH: „Power Ball”-Entscheidung veröffentlicht
Bereits im Februar hat der BGH in Sachen „Power Ball” entschieden (I ZR 51/08); nun ist das Urteil über Markenrechtsverletzungen in den Trefferlisten von Internet-Suchmaschinen auch veröffentlicht. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke „Power Ball” für ein Sportgerät. Auf der Website (www.pearl.de) der Beklagten konnte man Informationen zu einem ähnlichen Produkt finden, wenn man diese Wörter in die seiteninterne Suchanfrage eingab. Dies führte dazu, dass auch bei der Google-Suche nach “Power Ball” die Domain „pearl.de” als zweiter Treffer angezeigt wurde. Für dieses Ranking hat der BGH die Beklagte verantwortlich gemacht und eine Markenrechtsverletzung angenommen.
Zur Besprechung der Entscheidung bei RA Thomas Stadler.
LG München: Save-TV sperrt RTL-Sendungen
Der Online-Videorecorder Save.Tv hat seine Aufnahmefunktion für RTL-Sendungen gesperrt. Grund hierfür ist eine einstweilige Verfügung, die der Sender gegen einen Dienstleister von Save-TV vor dem LG München erwirkt hat. Er sieht durch solche Internet-Angebote sein Urheberrecht verletzt und versucht schon seit Jahren sich dagegen gerichtlich zu wehren. Der BGH hat im Jahr 2009 ein solches Verfahren an die Vorinstanz zur endgültigen Entscheidung zurück verwiesen, die nun noch aussteht. In diesem Urteil haben sich die Richter sehr kritisch bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit solcher Online-Videorecorder geäußert. Dennoch hat Save-TV verlauten lassen, der betroffene Dienstleister wolle gegen die Verfügung vorgehen.
Weitere Informationen bei Heise Online.
Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
In die Diskussion um ein neues Leistungsschutzrecht für Presse-Verlage ist erneut Fahrt gekommen: Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa, hat „Zehn Gründe” gegen eine solches Gesetzesvorhaben formuliert. In seiner Argumentation führt er nicht nur juristische, sondern insbesondere auch wirtschaftliche Gesichtspunkte an. Entscheidend sei, dass die Inhalte der Verlage schon jetzt aureichend rechtlichen Schutz genießen – den Presse-Unternehmen ginge es mit ihrer Forderung auch nur um eine neue Einnahmequelle. Das im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Leistungsschutzrecht soll jede Übernahme von (frei zugänglichen) Presse-Artikeln erlaubnis- bzw. vergütungspflichtig machen.
Zum Beitrag von Dr. Arnd Haller bei Telemedicus.
Verhandlung im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube
Vor dem LG Hamburg wird zurzeit der Rechtsstreit zwischen der GEMA und YouTube verhandelt. Die Verwertungsgesellschaft hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Video-Plattform beantragt, weil dort seit April 2009 Werke des GEMA-Repertoires ohne aktuellen Lizenzvertrag abrufbar sind. Seitdem streitet man sich über eine neue Vereinbarung. Nun soll YouTube dafür sorgen, dass betroffene Videos von Deutschland aus nicht mehr abgerufen werden können. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 27. August erwartet.
Mehr dazu in der Pressemitteilung der GEMA.
LG Hamburg: Kik verliert gegen NDR
Der NDR darf bestimmte Behauptungen in der Reportage „Die Kik-Story” aufrecht erhalten. Das LG Hamburg hat eine entsprechende Klage des Textil-Discounters abgewiesen und das zunächst erteilte Ausstrahlungsverbot zurück genommen. Kik hatte insbesondere angeführt, einige der interviewten Näherinnen seien nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt; auch Aussagen der Dokumentation zu nicht funktionierenden Heizungen und Schwindel mit Marken-Labeln wurden angegriffen. Die bestrittenen Äußerungen konnten jedoch durch neue Recherchen untermauert werden. Kik will ein weiteres rechtliches Vorgehen prüfen.
Die Meldung bei TextilWirtschaft online.
Der Urheberrechts-Wochenrückblick wird uns freundlicherweise von Telemedicus zur Verfügung gestellt. Er steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland.
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