Pop-Klassiker in Großbritannien bald länger geschützt
Leistungsschutzrechte schützen nicht, wie das Urheberrecht, das Musikstück selber, sondern vor allem die Formen, in denen es vermittelt wird – also etwa die Aufführung der Musik durch den Interpreten, die Herstellung eines Tonträgers oder einer Sendung oder die Sammlung und Systematisierung von Informationen und Werken in einer Datenbank.
Die britische Regierung reagiert auf eine Forderung des britischen Phonverbandes BPI aus dem vergangenen Jahr. BPI-Chairman Peter Jamieson hatte angekündigt, die britische Regierung davon zu überzeugen, die Leistungsschutzrechte zu verlängern. Als Aufhänger diente ihm der Fall der ersten Single von Elvis Presley, “That”s All Right”, deren Leistungsschutzrecht im Januar 2005 ausgelaufen ist. Ab dem Jahr 2013 wären die ersten Songs der Nationalikonen The Beatles an der Reihe. Dieses Szenario hat jetzt offenbar Wirkung beim Kabinett Blair gezeigt.
Der für die Kreativindustrie verantwortliche Minister Purnell wünscht sich, dass die Musikindustrie die zusätzlichen Einnahmen verwendet, um den musikalischen Nachwuchs zu fördern. „Das Aufspüren von Talent und Künstlern ist teuer”, sagte Minister Purnell gegenüber der Sunday Times. „Es ist allgemein verbreitete Meinung, dass wir Langzeitrechte für Musik brauchen, damit die Plattenfirmen dieses Geld für die Talentfindung anlegen können”, so Purnell weiter. Offen ist allerdings, ob die Musikindustrie die zusätzlichen Einnahmen tatsächlich auf diese Art verwenden wird.
Nach dem Willen des BPI soll sich die britische Regierung nun europaweit für eine Verlängerung stark machen. Die deutschen Phonoverbände hatten erst kürzlich ähnliches gefordert. „Es ist unverständlich, dass diese Musikaufnahmen in Europa weniger geschützt werden als in vielen anderen Ländern der Welt. Auch die Musikunternehmen brauchen deswegen eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre“, so der Verbandsvorsitzende Gerd Gebhard in einer Pressemitteilung.
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