Pixabay wechselt von Creative-Commons-Freigabe zu selbstgestrickter Lizenz
Seit dem 1. Januar 2019 gelten bei der Foto-Plattform Pixabay neue Nutzungsbedingungen. Bisher war es für jeden, der dort Fotos hochgeladen hat, obligatorisch, seine Werke anhand Creative Commons Zero für jegliche Nutzungen freizugeben.
Ab Anfang des Jahres müssen nun alle angemeldeten und neu hinzu kommenden Nutzer einer speziellen Pixabay-Lizenz zustimmen. Diese sieht weiterhin urheberrechtliche Freigaben vor: So darf man die Fotos und Filme gebührenfrei für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke verwenden, sie kopieren und bearbeiten, ohne dass man Urheber*in oder Quelle nennen muss.
Gleichzeitig verbietet die Lizenz jedoch, die Bilder oder Videos in digitaler Form zu vertreiben oder zu verkaufen, insbesondere als Stockfotos oder digitale „Wallpaper“, beziehungsweise als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte – sofern man keine zusätzlichen Elemente hinzugefügt oder anderweitig einen Mehrwert geschaffen hat.
Angesichts dieser neuen Bedingungen, in der Freigaben und Verbote direkt nebeneinander stehen, müssen sich registrierte Pixabay-Mitglieder und Nutzer fragen, was die Betreiber dazu bewogen hat, sich von Creative Commons abzuwenden und was sie mit ihrer speziellen Lizenz bezwecken. Das löste in sozialen Medien und in Foren bereits Kritik, Diskussionen und Enttäuschung aus.
Hans Braxmeier, einer der beiden Pixabay-Geschäftsführer, sagt iRights.info auf Nachfrage: „Wir haben die Lizenz vor allem im Interesse der bei uns hochladenden Fotografen eingeführt. Die ärgern sich darüber – aus unserer Sicht nachvollziehbar –, dass ihre Fotos massenhaft von Copycats“ abgesaugt und in dortigen Online-Katalogen bereitgestellt werden. Für uns wurde zudem immer problematischer, dass viele der Klone, die systematisch die Inhalte unseres Bildkatalogs übernehmen, sehr schnell wachsen und uns zum Teil überholen, das heißt, mehr Zugriffe als wir verzeichnen. Wir befürchteten, dass uns Portale wie Unsplash oder Pexels – deren Bestand zu 50 Prozent aus Pixabay-Fotos besteht – irgendwann vom Markt fegen.“
Ist die Lizenz das richtige Mittel gegen Nachahmer?
„Der Ärger über solche Nachahmer ist durchaus berechtigt. Doch aus meiner Sicht ist es das völlig falsche Mittel, ihnen das Handwerk mit einer solchen Lizenz legen zu wollen“, meint Till Kreutzer, Rechtsanwalt bei iRights.Law (und Mitherausgeber von iRights.info): „In der EU und in Deutschland gibt es einen urheberrechtlichen Schutz für Datenbanken. Dieses Datenbankschutzrecht verbietet, das ‚wesentliche Teile einer Datenbank‘ genutzt beziehungsweise kopiert werden. Und genau dieses Recht würde Pixabay genügen, um sich gegen unerlaubtes Abgreifen ihrer Katalog-Inhalte zu wehren.“
Nach Meinung von Pixabay-Geschäftsführer Braxmeier würde dieses Schutzrecht aber keine hinreichende Handhabe bieten. Die Klone könnten sich mit wenigen Kniffen dem rechtlichen Zugriff entziehen, etwa indem sie das Aussehen ihrer Webseite verändern oder den Aufbau ihrer Datenbank variieren. Daher zögen sie diesen juristischen Weg nicht in Betracht. Zumal sich gezeigt hätte, so Braxmeier, dass es vielen Pixabay-Nutzern nicht gefällt, wenn ihre Fotos von anderen Plattformen oder kommerziell „ausgeschlachtet“ würden, etwa indem sie kostenpflichtig bei Stock-Katalogen landeten, auf Kissen gedruckt werden und ähnliches.
Braxmeier stimmt zu, dass den Nutzern klar gewesen sein muss, dass die uneingeschränkte Freigabe per CC0 eben auch solche Formen kommerzieller Verwertung erlaubt. Viele hätten aber ihr Unbehagen deutlich gemacht und dafür plädiert, dies lizenzrechtlich zu unterbinden. Und dem wollten die Betreiber entsprechen.
Schon einmal, im Sommer 2017, wollte Pixabay eine eigenen Lizenz einführen, iRights.info berichtete darüber. Doch während die ähnlich agierende Plattform Unsplash mehr oder weniger zeitgleich eine eigene Lizenz einführte, ging Pixabay wieder einen Schritt zurück und blieb bei CC0 als Standard für alle Uploads.
Warum entschloss sich die Geschäftsführung zu dieser Lizenz?
Hans Braxmeier: „Wir haben uns genau angesehen, wie das bei unseren Mitbewerbern Unsplash und Pexels seitdem gelaufen ist. Nachdem sie ihre speziellen Lizenz einführten, sind dort weder die Zugriffe eingebrochen, noch wanderten Nutzer ab. Im Grunde zeigte der Umstieg auf diese Lizenzen keine Auswirkungen.“
Auch bei Pixabay würden die Zugriffe und die Nutzungen von Bildern und Videos stetig zunehmen, seit sie die Lizenz eingeführt haben, so Braxmeier. Damit sei ein stetiger Nutzungsschwund umgekehrt worden, den sie 2018 beobachtet hätten. Die Betreiber erklären ihn mit den systematisch wachsenden Clone-Plattformen.
„Der Großteil der bei uns publizierenden Fotografen steht hinter uns. Ihre Loyalität ist seitdem eher gestiegen. Nur wenige äußerten, dass sie die Abkehr von CC0 schade finden und die neue Lizenz ablehnen.“ Aus seiner Sicht würden jedoch viele Nutzer gar nicht verstehen, welche Vorteile CC0 bringe oder wofür CC0 eigentlich stehe. Die allermeisten legten keinen großen Wert auf die CC-Freigabe. Ihnen genüge, dass sie die Fotos kostenlos und ohne Namensnennung verwenden können.
Angesichts seiner Beobachtung, dass renommierte Onlinemagazine, wie Spiegel, Bento oder Heise zu Fotos von Unsplash oder Pexels greifen, obwohl diese Fotos schon länger unter speziellen, einschränkenden Lizenzen stehen, scheinen CC0-Inhalte keine besondere Anziehungskraft auszuüben. Vielmehr wäre es den allermeisten offenbar egal, wenn Bilder und Videos nur eingeschränkt frei seien.
Auszug aus den Bedingungen der Pixabay-Lizenz:
Durch die Pixabay Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Bilder und Videos für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Bildautors bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen.
Die Pixabay-Lizenz gestattet nicht:
- den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos in digitaler Form, insbesondere als Stockfotos oder digitale Wallpaper;
- den Verkauf oder Vertrieb von Bildern oder Videos z.B. als Poster, Digitaldrucke oder physische Produkte, ohne zusätzliche Elemente hinzuzufügen oder anderweitig einen Mehrwert zu schaffen;
- die Darstellung von identifizierbaren Personen auf beleidigende, pornografische, obszöne, unmoralische, diffamierende oder verleumderische Weise; oder
- die Suggestion, dass abgebildete Personen, Marken, Organisationen, etc. bestimmte Produkte oder Dienstleistungen befürworten oder billigen, es sei denn es wurde eine Genehmigung dazu erteilt.
Die Lizenzvorgaben wirken widersprüchlich
Till Kreutzer findet besonders bedenklich, wie die Pixabay-Lizenz formuliert ist: „Die Lizenz besagt, die von Nutzern hochgeladenen Inhalte sollen frei verwendbar sein, sogar zu kommerziellen Zwecken. Zugleich heißt es, ‚der Verkauf und Vertrieb der Inhalte in digitaler Form‘ sei nicht erlaubt.“
Vertrieb sei, so Kreutzer, kein definierter (Rechts-)Begriff und löse daher daher Rechtsunsicherheiten aus. „Es könnte also sein, dass – beispielsweise von einem Gericht – unter Vertrieb auch die Zugänglichmachung im Netz verstanden wird. Das ist aber keine ausreichend rechtssichere Basis für die Nachnutzung. Eine ‚Verbreitung‘ ist jedenfalls niemals eine Online-Nutzung – der Begriff betrifft ausschließlich den physischen Vertrieb von Werkexemplaren. Hier wäre eine andere Wortwahl, eine konkretere Bezeichnung erforderlich, um klar abzugrenzen, was unerlaubt sein soll und was nicht.“
Dem stimmt Braxmeier zu und gibt auf Nachfrage an, dass das Pixabay-Team an den Formulierungen und Erläuterungen noch arbeite, um sie verständlicher und plausibler zu machen. Die jetzige Lizenz sei noch nicht in Stein gemeißelt.
Für Open Content nicht mehr geeignet
Klar ist, dass Pixabay seit dem 1. Januar 2019 keine verlässliche Quelle für freie Inhalte ist. „Trotz der enthalten Erlaubnisse hat diese Lizenz nichts mehr mit Open Content zu tun“, so Till Kreutzer. Und das heißt, dass Pixabay-lizenzierte Fotos und Videos zum Erstellen von Open Content und freien Bildungsmaterialien (OER) nicht mehr in Frage kommen. Das werden gerade in der OER-Community viele bedauern, die das Fotografie-Portal als probate Quelle für freigegebene Inhalte gerne nutzten und auch häufig darauf verwiesen, etwa in Ratgebern oder Schulungen.
Auch in dieser Hinsicht zeigt sich Braxmeier verständnisvoll und betont, dass er an sich großer Anhänger der Open-Content-Idee ist. Gleichwohl sei es Pixabay nicht gelungen, sich mit CC0 hinreichend gegen die wachsende Konkurrenz zu behaupten: „Aus Sicht des freien Wissens wird die Welt durch unsere Lizenz nicht schöner – aber sie hält uns eher im Wettbewerb, als wenn wir bei CC0 blieben, weil wir uns nun besser wehren können.“
Aus den bisherigen Statistiken und Rückmeldungen ließe sich nicht ableiten, dass Pixabay an Zulauf einbüße – im Gegenteil. Braxmeier: „Dass uns die OER-Community beziehungsweise eine Vielzahl von Nutzern abhanden kommt, merken wir anhand der Zugriffsstatistiken jedenfalls nicht. Es wäre zwar schade, aber faktisch steigen unsere Zugriffszahlen seit Anfang des Jahres.“
„Heimliche“ Lizenzeinführung
Womöglich haben viele Nutzer schlicht noch nicht mitbekommen, dass Pixabay nun eine Lizenzierung vorschreibt, statt der bisherigen CC0-Freigabe. Denn diesen strategischen Wechsel vollzog das Portal nahezu lautlos – und das, laut Braxmeier, auch ganz bewusst. Die Betreiber gaben weder ein Mailing an alle registrierten Mitglieder heraus, noch findet sich ein Hinweis darauf auf der Startseite. Auch auf eine Pressemitteilung oder Stellungnahme verzichteten sie bisher. Auch im Twitter-Stream und auf Facebook von Pixabay findet sich keine Mitteilung. Lediglich im Forum auf der Pixabay-Webseite meldete sich Mit-Geschäftsführer Simon Steinberger zu Wort, um gegenüber den besorgten Nutzern die Entscheidung für die Lizenz zu verteidigen und Optimismus zu verbreiten: „Habt bitte noch ein wenig Geduld. Für Pixabay und unsere Community wird sich die Änderung positiv auswirken und unserer Vision werden wir treu bleiben.“
Die allzu klammheimliche Lizenzeinführung hält Till Kreutzer für strategisch fragwürdig, weil den bisherigen, angemeldeten Nutzern die neuen Bedingungen sozusagen „untergeschoben“ wurden. Kreutzer: „Die Betreiber führten nachträglich drastische Einschränkungen ein, ohne offizielle Verlautbarungen. Die Inhalte auf einer Plattform, die bislang gerade für ihre sehr liberalen Praktiken bekannt war, plötzlich unter so einer proprietären Pixabay-Lizenz hochladen zu lassen, das scheint mir irreführend.“
Rechtlich gesehen zwei Arten von Pixabay-Fotos
Dazu kommt, dass es nun bei den millionenfach verwendeten Pixabay-Fotos und -Videos, rechtlich gesehen, zwei Arten gibt: Auf der einen Seite jene, die vor dem 1.1.2019 hochgeladen und via CC0 freigegeben wurden – was man ihnen nicht ansieht, weil man sie nicht kennzeichnen musste. Ganz wichtig dabei: Die so in der Vergangenheit freigegebenen Bilder bleiben weiterhin freigegeben. Eine nachträgliche Änderung der CC0-Freigabe in eine wie auch immer geartete Lizenz ist rechtlich nicht möglich.
Auf der anderen Seite gibt es nun solche Bilder und Videos, die seit dem 1.1.2019 hochgeladen wurden und werden, die unter der speziellen Pixabay-Lizenz stehen, was man – auch wenn weder Quelle noch Bildautor*in genannt sein müssen – bei jeder Nachnutzung jedoch tunlichst kennzeichnen sollte. Denn allen weiteren Nutzern muss ja klar sein, wofür sie diese vermeintlich freien Inhalte eben nicht verwenden dürfen.
Allerdings ist durchaus damit zu rechnen, dass viele Stammkunden und Gewohnheitsnutzer von Pixabay-Inhalten diesen Lizenzhinweis schlicht vergessen, weil er bei bisherigen CC0-Inhalten nicht erforderlich war. Das wiederum kann lizenzrechtliche Streitigkeiten verursachen – genau das, was mit Open Content vermieden werden soll.
Laut Till Kreutzer bricht Pixabay mit der neuen Lizenz mit dem Plattform-Prinzip, wonach die Nutzer ihre Inhalte einstellen und selbst an die Nachnutzer lizenzieren. Vielmehr sei Pixabay nun ein Lizenzierungsdienst, genau wie normale Stockfoto-Angebote und -Agenturen mit klassischen Lizenzmodellen. „Nach dem Hochladen hat Pixabay mehr Rechte an den Inhalten als die Nachnutzer.“
Fazit
Dass Pixabay sich gegen Nachahmer wehren will, ist nachvollziehbar. Ob die Betreiber mit ihrer widersprüchlich aufgebauten, alles andere als offenen Lizenz dafür das richtige Werkzeug wählten, bleibt zumindest zweifelhaft. Womöglich würde ihnen das in Deutschland anwendbare Datenbankschutzrecht tatsächlich effizienter helfen, um Abgreifer auszubremsen.
Dass sie den Nutzern die Lizenz heimlich, still und leise ins Revers steckten, könnte sich als fatal erweisen. Seine eigene Community so zu überrumpeln, ist schon manch anderen nicht gut bekommen. Man denke an Pinterest oder Instagram, die nach krassen Änderungen der Bedingungen schnell wieder einlenken mussten, um schmerzliche Nutzerabwanderungen zu stoppen.
So oder so müssen sich die Anhänger*innen von Open Content und OER wohl von Pixabay verabschieden und dieses Portal umfänglich auslisten – aus dem eigenen Workflow wie auch aus Ratgebern, Handouts und Workshop-Präsentationen. Die einst offene Plattform Pixabay ist keine empfehlenswerte Quelle mehr für unbedenklich nachnutzbare Inhalte, sondern ein Lizenzierungsshop mit selbstgestrickten, widersprüchlichen Nutzungsbedingungen und sehr uneinheitlicher Ware.
10 Kommentare
1 Schmunzelkunst am 22. Februar, 2019 um 11:51
Die Angst vor CC0 ist vergleichbar mit der Angst des Tormanns beim Elfmeter. Sie lässt sich weder logisch noch psychologisch erklären. Selbst Heise hat bisher meine Frage hierzu nicht beantwortet: https://www.heise.de/forum/c-t-Fotografie/Themen-Hilfe/Meinungen-zu-c-t-Fotografie-online/Frage-zur-creativecommons-Lizenz-CC0/posting-33683295/show/
Ich glaube es ist die Angst vor der Freiheit. Freiheit ist schon schlimm genug, aber Gemeinfreiheit geht offenbar gar nicht ;-).
Hier noch drei Zitate aus meinen früheren Postings hier im Forum zu CC0:
1. Wenn sogar Texte aus unseren wichtigsten Werken, den Gesetzen, ohne Quellenangabe und in veränderter Form verwendet werden dürfen, sollte das auch bei allen anderen gemeinfreien Werke problemlos möglich sein.
2. Wer keine Bedenken hat, dass Werke 70 Jahre nach dem Tod der Urheber ihren Schutz verlieren, sollte auch nichts dagegen haben, wenn Urheber ihre Werke freiwillig schon früher in diesen Zustand versetzen.
3. Dass Portale, auf denen auch Hobbyfotografen ihre Bilder unentgeltlich ausstellen können, CC0 vergessen, ist erstaunlich, weil CC0 die Lizenz ist, mit der die Portalbetreiber so gut wie gar nichts falsch machen können. Insbesondere die Produkthaftung ist wie bei Schenkungen nahezu ausgeschlossen. Ein Fotograf allerdings kann etwas falsch machen, z. B. indem er ein fremdes Bild, an dem er keine Rechte hat, unter CC0 stellt. Aber das ist ja auch bei allen anderen Lizenzen ein Problem.
MfG
Johannes
2 Tobias am 22. Februar, 2019 um 12:11
Also ich sehe gerade, dass all meine CC0 Fotos der letztes Jahre jetzt unter der neuen Pixabay Lizenz stehen, was ich ja eigentlich nicht möchte… Leider kann ich auch nicht darauf bestehen, die Fotos löschen zu lassen und wenn ich meinen Account deaktiviere, bleiben die Fotos ja da. Kann Pixabay einfach eine bestehende CC0 Lizenz aufheben und ändern? Eigentlich doch nicht, oder?
3 Henry Steinhau am 22. Februar, 2019 um 12:21
Nein, wie im Artikel (siehe oben) bereits betont: „Eine nachträgliche Änderung der CC0-Freigabe in eine wie auch immer geartete Lizenz ist rechtlich nicht möglich.“
4 Tobias am 22. Februar, 2019 um 15:47
Dennoch steht bei allen Bildern jetzt die neue Pixabay Lizenz. Auf Nachfrage heisst es:
„Ja, alle alten Bilder bleiben natürlich unter CC0. Aber wir zeigen nicht in der Öffentlichkeit, um welche es geht. Es gab einfach zu viel Missbrauch … Wenn nicht angezeigt wird, welche Bilder unter CC0 veröffentlicht wurden, sind diese Arbeiten geschützt“
Die alten Bilder bleiben also CC0 und werden zu ihrem Schutz anders gekennzeichnet. Also für mich klingt das nach einer Umlizensierung. Aber was solls, ich werde da nichts mehr hochladen und meine Fotos woanders als CC0 anbieten…
5 Schmunzelkunst am 23. Februar, 2019 um 17:25
@Tobias. Das klingt abenteuerlich. Ich frage mich, ob nicht selbst dann, wenn in guter Absicht der Eindruck erweckt wird, dass die Nutzung eines gemeinfreien Werkes an Bedingungen geknüpft ist, für die es keine rechtliche Grundlage gibt, eine unberechtigte Behauptung von Schutzrechten vorliegen kann. Und das ist keine rhetorische Frage. Ich wüsste es wirklich gern.
Siehe hierzu z. B. das Zitat aus Dreier/Schulze (2. Aufl.) unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
„Unzutreffende Angaben können irreführend sein und gegen §§ 3, 5 UWG verstoßen … Die Irreführung kann auch darin liegen, dass Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, durch solche Angaben behauptet werden …”
6 photoshopper am 27. März, 2019 um 18:09
Wenn andere Leute nichts anderes tun, als dort die Bilder rauszuziehen und sie auf einer anderen Plattform verkaufen, dann nervt mich das.
Würden sie die Bilder auf anderen Plattformen weiterschenken, ok. Und natürlich ist es für mich voll ok, die Bilder in Programmen zu verwenden, online damit Werbung zu machen und was weiss ich alles. Es wird etwas damit getan. Dafür lade ich sie ja hoch.
Aber wenn einer wirklich die Werke unverändert nimmt und damit nichts anderes tut, als sie genauso wieder als Content zu verkaufen, dann fühl ich mich verarscht und werde dort nichts mehr hochladen.
In diesem Sinne begrüsse ich die neue Lizenz.
7 Johannes am 3. Juli, 2019 um 17:42
Der Bericht ist voll zutreffend. Als langjähriger erfolgreicher Contributor habe ich mich nun mit einiger Verzögerung endgültig dazu entschlossen, nichts mehr bei Pixabay hochzuladen.
8 Roland am 21. November, 2019 um 19:06
Egal wie das Kind nun heißt, ich lade bereits seit geraumer Zeit nichts mehr hoch.
Ich habe mal an die gute Sache geglaubt anderen Menschen wie den privaten oder Kleinunternehmen auf ihren Seiten günstige Bilder zu verschaffen. Es hat ja nicht jeder immer das Kleingeld für große stockagenturen.
Bei einem der größten online Auktionen Betreiber sind dann nicht wenige meiner Bilder als Kunstdrucke auf getaucht. Das letzte mal als ich mir den Shop angeschaut habe waren dort über 10000 Artikel gelistet. Der hat im ganz großen Stil Bilder abgegriffen und wahrscheinlich nicht eins selber gemacht. Dafür gebe ich meine Bilder garantiert nicht mehr her. Ja das hat mich sogar echt wütend gemacht.
Jetzt gebe ich das nur noch meine Bilder an bekannte ab, aber wenn, dann auch unentgeltlich.
9 Fritz am 18. November, 2020 um 13:56
Und es kommt noch schlimmer.
https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2020/11/03/verteilt-pixabay-wissentlich-und-kostenlos-geklaute-bilder/
Hier wird dargestellt wie Pixabay zumindest wahrscheinlich geklaute Fotos von bezahlten Stockseiten “Kostenlos” (illegal) anbietet.
10 Reiner K. am 14. Juli, 2022 um 19:16
Ich bin seit Jahren Nutzer und habe auch selber Bilder auf Pixabay hochgeladen. Jetzt nutze ich Bilder der Comunity für meine Musik-Videos auf Youtube. Es besteht kein finanzielles Interesse. Ich habe jeweils beim Download der passenden Fotos, sowie nach upload auf Youtube erst die Autoren informiert und mit dem Upload auch namentlich auf der Youtube-Seite genannt und zusätzlich noch verlinkt. Als Dank an die Community. Während ich gestern das Video hochgeladen hatte und gerade dabei war, die Autoren zu informieren, stellte man den Account plötzlich auf “inaktiv”. Selbst nach zweimaligem Nachfragen per eMail habe ich bis heute keine Antort (außer einer automatischen)erhalten.
Ich habe Bedenken, und frage mich, ob ich alle Videos am besten wieder offline stelle. Kann mir da jemand etwas zu sagen, bitte? Hier mal mein Kanal zum besseren Verständnis.
https://www.youtube.com/channel/UCnaMlqRtsxQH0LWb67jYpng
Viele Grüße, Reiner K.
Was sagen Sie dazu?