Pariser Gericht urteilt zugunsten von Tauschbörsen-Nutzer
Ein französischer Tauschbörsen-Nutzer ist bereits im Dezember von der Anklage freigesprochen worden, unrechtmäßig mehr als 1200 Musikdateien zum Download im Internet angeboten zu haben. Er war nach einer Hausdurchsuchung, bei der mehr als 1800 Musik- und Filmdateien auf seinem Rechner gefunden wurden, vom französischen Phono-Verband Societé Civile des Producteur Phonegraphique (SCPP) angeklagt worden. Das Urteil wurde erst jetzt veröffentlicht.
Der betroffene Nutzer, Anthony G., wurde von der Association des Audionautes (ADA) vertreten, einer Lobby-Gruppe, in der sich Schüler, Studenten und Künstler zusammengetan haben, um sich gegen „die missbräuchlichen Drohungen der Musikindustrie“ zu verteidigen. In ihrer Presseerklärung stellen die Audionauten die Entscheidung in eine Linie mit anderen Gerichtsurteilen, bei denen Tauschbörsen-Nutzer, die von ihnen verteidigt wurden, freigesprochen worden waren. In einigen Fällen mussten die Betroffenen eine geringe Gebühr für den Upload zahlen, also das Einspeisen von Songs in Tauschbörsen. Diese Entscheidung wäre aber die erste, die sowohl das Herunterladen (Download) als auch das Hochladen (Upload) legalisiert.
Der Phono-Verband SCPP, der den Fall vor Gericht gebracht hatte, widerspricht dieser Einschätzung. In seiner Presseerklärung nennt er den Fall eine „ungenaue Anwendung des Gesetzes und keine Änderung des Rechtes“. Die Entscheidung sei überraschend und stehe im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung. Dabei verweist der Verband auf zahlreiche Entscheidungen, die die Nutzung von Tauschbörsen verboten hätten.
Das alles passiert vor dem Hintergrund, dass das französische Parlament kurz vor Weihnachten beschlossen hat, darüber zu diskutieren, ob in Frankreich eine „Tausch-Abgabe“ eingeführt werden soll. Dabei würde jeder Internet-Nutzer eine Gebühr von etwa fünf Euro im Monat zahlen und dürfte dafür ohne Einschränkungen Musik und Filme tauschen. Das entspricht der Idee für eine Kultur-Flatrate, die in Deutschland von Bürgerrechtsverbänden vorgeschlagen wurde, von der Bunderegierung aber abgelehnt wird.
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