Openstreetmap: Die freie Weltkarte richtig nutzen
Die freie Weltkarte Openstreetmap ist seit mittlerweile zehn Jahren im Netz und wird von unzähligen Freiwilligen erstellt und gepflegt. Bemerkenswert daran: Zum Teil hat sie heute genauere Daten als manch ein kommerzieller Kartendienst. Zwar lassen sich viele solcher Dienste in gewissem Rahmen ebenfalls kostenlos nutzen, dennoch gibt es einige gute Gründe, freie Karten zu verwenden.
Will man Karten kommerzieller Dienste zum Beispiel als Bild weiterverwenden, etwa im Druck oder in Videos, stößt man leicht an die Grenzen dessen, was viele der Anbieter erlauben. Bei freien Karten ist auch das klar erlaubt, selbst das Umgestalten und Bearbeiten der zugrundeliegenden Daten ist möglich. Für manchen Website-Betreiber dürfte auch zählen, dass keine Nutzerdaten an Google & Co. fließen, wenn man einen Ausschnitt auf der eigenen Website einbindet.
Der Grundgedanke hinter Openstreetmap lässt sich in zwei Sätzen zusammenfassen.
- Man darf Openstreetmap ohne Nachfrage verwenden, wenn man die Quelle nennt und darauf hinweist, wie man sie nutzen darf.
- Wer die Daten von Openstreetmap bearbeitet, muss Verbesserungen an die Gemeinschaft aller Mitwirkenden zurückgeben.
Wie kann Openstreetmap verwendet werden?
Dieser Grundgedanke klingt einfach, doch wie immer kann es im Detail komplizierter werden. Um zu verstehen, wie man Openstreetmap richtig verwendet, ist es hilfreich, eine Idee vom rechtlichen Modell hinter der freien Weltkarte zu haben.
Fakten, Datenbanken und Karten
Reine Fakten wie zum Beispiel der Name einer Straße oder die Lage eines Sees sind zunächst einmal gar nicht durch Urheber- oder ähnliche Rechte geschützt. Jeder kann sie beliebig verwenden. Werden aber viele solcher Informationen zusammengetragen, so kann diese Sammlung einen eigenen rechtlichen Schutz genießen, und zwar als Datenbank, bei einer schöpferischen Leistung auch als sogenanntes Datenbankwerk.
Schon der Datenbankschutz gibt dem Hersteller dabei weitgehend das Recht, zu entscheiden, ob und wie andere die Datenbank – oder „wesentliche Teile“ daraus, wie es im Urheberrechtsgesetz heißt – nutzen dürfen. Hier kommen freie Lizenzen und offene Daten ins Spiel.
Man nehme: offene Daten
Die von den Mitwirkenden der Openstreetmap zusammengetragene Datenbank steht unter der „Open Database License“ (ODbL). Diese Lizenz legt im Kern fest, dass man die Daten auf beliebige Weise und auch zu kommerziellen Zwecken verwenden darf, wenn man die Gemeinschaft der Openstreetmap-Mitwirkenden nennt sowie die Lizenz nennt oder verlinkt. Die allgemeine Nennung „(c) Openstreetmap-Mitwirkende“ reicht dabei aus, konkrete Namen müssen nicht genannt werden, was angesichts der Zahl auch schwierig wäre.
Außerdem schreibt sie vor: Wer die Daten bearbeitet und veröffentlicht, muss die Änderungen allen unter gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen wie das Original. Diese Bedingung nennt sich „Share-Alike“ und ist ähnlich auch aus anderen freien Lizenzen für Software oder Inhalte bekannt.
Man erzeuge: Karten
Von den Daten hinter Openstreetmap zu unterscheiden sind die Karten-Darstellungen, die daraus erzeugt werden. Die auf openstreetmap.org oder openstreetmap.de als Standard angezeigten Karten sind nur zwei von vielen möglichen Darstellungen, die sich mit den Daten herstellen lassen. Solche Darstellungen können unabhängig von der zugrundeliegenden Datenbank durchs Urheberrecht geschützt sein. Sie sind aber häufig ebenfalls unter freien Lizenzen wie Creative Commons freigegeben.
Mit Daten arbeiten: Weitergabe-Bedingung kann gelten
Wie man Openstreetmap richtig nutzt, hängt im Detail oft vom Einzelfall ab. Häufig gibt es aber Missverständnisse über die Bedingung, Änderungen oder Verbesserungen an den Daten an die Gemeinschaft zurückzugeben („Share-Alike“). Die Open-Database-Lizenz besagt hier, dass diese Bedingung immer dann gilt, wenn man die Openstreetmap-Daten in einer neuen, „abgeleiteten“ Datenbank öffentlich verwendet.
Die Idee dabei: Falls jemand die Daten nutzt und zum Beispiel zusätzlich die Daten aller Restaurants besitzt, die bei Openstreetmap noch nicht verzeichnet sind, sollte die Gemeinschaft davon ebenfalls profitieren. Nutzt ein Entwickler aber verschiedene Datenquellen nur unverbunden nebeneinander, kann die Bedingung eventuell außer Acht gelassen werden, da sie dann nicht gilt. Orientierung bieten hier neben der Lizenz selbst auch die von der Openstreetmap-Stiftung veröffentlichten „Community Guidelines“.
Zumindest bei den hier behandelten Wegen, Openstreetmap zu verwenden – beim Einbinden von Karten-Ausschnitten, als Ausdruck – ist die Sache aber einfacher. Hier ist vor allem wichtig, wie man die jeweiligen Karten-Darstellungen verwenden darf; im Openstreetmap-Kontext häufig „Kacheln“ oder „Tiles“ genannt. Die Lizenz für die Daten kommt hier in der Regel höchstens insoweit ins Spiel, als ein Hinweis auf Openstreetmap als Datenquelle und die ODbL-Lizenz nötig sein kann.
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Kartenausschnitte auf Website einbinden
Lange Zeit war das Einbinden der Karten nicht ganz einfach, doch heute bietet bereits die Website openstreetmap.org eine einfache Möglichkeit, einen Kartenausschnitt auf einer Website einzubinden. Der „Share“-Button liefert einen Embed-Code; für einen Lageplan oder eine Anfahrtsskizze lässt sich ein Ort markieren.
Die in der Standard-Ansicht gewählte Karte steht unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ (CC BY-SA). Bindet man einen Ausschnitt über den „Teilen“-Button ein, findet sich am unteren Rand ein Hinweis auf Openstreetmap als Quelle und ein Link auf die Lizenzseite (openstreetmap.org/copyright). Die Openstreetmap-Gemeinschaft sieht das als ausreichend an, sodass damit bei der Standard-Karte die Bedingungen der Creative-Commons- ebenso wie die der Open-Database-Lizenz bereits erfüllt sind.
Der Europäische Gerichtshof hat zudem 2014 entschieden, dass das Einbetten fremder Quellen normalerweise gar nicht in Urheberrechte eingreift, rechtlich gesehen also nicht extra erlaubt werden muss. Was das für Darstellungen von Kartendiensten bedeutet, die bei jedem Zugriff neu vom Kartenserver „gezeichnet“ werden, muss sich aber noch zeigen. Man ist jedenfalls auf der sicheren Seite, wenn man beim Einbetten auf einen entsprechenden Hinweis und den Link achtet.
Will man andere Kartendarstellungen als die Standardvariante von openstreetmap.org einbetten, sind über den Menüpunkt „Layers“ unter anderem eine Fahrrad-, eine ÖPNV- und eine für humanitäre Hilfe gemachte Karte verfügbar. Beim Einbetten werden Lizenzangaben auch für diese Karten ergänzt.
Bei eigenen Varianten auf Hinweise achten
Wer die Darstellung weiter anpassen oder um weitere Elemente ergänzen will, kann sich mit Werkzeugen wie Openlayers und Leaflet beschäftigen. Auch kommerzielle, begrenzt kostenlos nutzbare Dienste wie Mapsmarker oder Mapbox greifen auf Openstreetmap zurück; das Openstreetmap-Wiki listet viele weitere Dienste auf. Hier sollte man auch die Empfehlungen von Openstreetmap im Auge behalten. Das heißt zum Beispiel: am Bildrand einen Hinweis auf Openstreetmap anbringen und auf die Lizenzseite (openstreetmap.org/copyright) verlinken, falls die Werkzeuge das nicht bereits erledigen.
Nutzt man fremde Kartenbilder oder kombiniert sie mit weiteren Daten-Quellen, kann so eine ganze Reihe an Hinweisen zusammenkommen. Das zeigt zum Beispiel die „offene Regionalkarte Mecklenburg-Vorpommern“. Sie kombiniert die Kartendaten aus Openstreetmap mit amtlichen Quellen. Die daraus erzeugten Darstellungen hat die Stadt Rostock unter die Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung“ gestellt. In der Web-Karte gibt es daher gleich mehrere Hinweise und Links zu Quellen, Lizenzen und Kartenbild.
Kartenausschnitte im Druck verwenden
Wer Openstreetmap im Druck verwenden will und technisch versiert ist, kann aus den Rohdaten auch hier eigene Darstellungen erzeugen. Die leichtere Variante ist, mit bereits vorhandenen Darstellungen zu arbeiten. Hier bietet openstreetmap.org einen Export etwa als PDF-Datei oder als Bild an. Daneben gibt es einige Werkzeuge, die dabei helfen können, die Karten in ein zum Druck geeignetes Format zu bringen.
Auch wenn im Druck keine anklickbaren Links möglich sind, sollte man zumindest darauf achten, dass Hinweise auf die Datenquelle, Darstellung und Lizenz gegeben werden und gegebenenfalls ergänzen. Diese Anforderungen gelten, sobald man das Endprodukt nicht nur privat nutzen will. Wie man die Hinweise umsetzt, dafür gibt es keine festen Regeln. Es hängt immer vom Endprodukt ab und man trifft auf viele Varianten.
Ein gutes Beispiel ist etwa eine Rad- und Wanderkarte für die Gemeinde Gutau in Österreich. Auf der Rückseite findet sich hier ein Hinweis auf die Datenquelle, auf eigene Ergänzungen, die Lizenz der Kartendarstellung und zwei Webadressen. Daneben bietet sich zum Beispiel die Karten-Legende für Hinweise an.
Nicht nur für Karten auf Papier, auch sonst lässt sich Openstreetmap auf viele Weisen verwenden, wie etwa die Werbung auf einer Straßenbahn in Toronto zeigt. Der Quellenhinweis ist hier zwar recht kurz und ohne Angabe der Lizenz ausgefallen, aber direkt neben dem Einstieg in den Wagen sinnvoll platziert.
Wer eine nicht hundertprozentig stimmige Angabe macht, muss sicher nicht fürchten, sofort abgemahnt zu werden. Wer aber darauf achtet, zeigt nicht zuletzt auch Respekt für das, was die vielen Helfer der freien Weltkarte geleistet haben.
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5 Kommentare
1 Wolfgang Sprick am 3. Februar, 2016 um 22:24
Hallo,
1. danke für diesen Beitrag, schöne gut strukturierte Zusammenstellung.
2. wir sind Mobility-Umfeld tätig, sowohl für DB wie Verkehrsverbünde, auch in Forschungsprojekten. Dort taucht nicht zum ersten Mal das Problem auf, ob und wie man aus eigenen Datenbanken auf OSM-Objekte referenzieren und OSM-und eigene Datenbestände gemeinsam nutzen darf.
Wir würden es gerne sehen, wenn die dabei erhoben Daten per share alike veröffentlicht würden. Aber bei unseren Kunden gibt es da die üblichen Bedenken und Widerstände. Aktuell unterstützen wir einen Unweltverband, der auch Zusatzdaten erheben möchte ich sich bei “open data” noch ziert.
Aber wenn wir da konkrete Vorschläge zur Nutzung der OSM machen, dann möchte ich auch Rechtssicherheit haben. Wenn die juristische Lage nicht eindeutig ist, kann man irgendeinem Gremium der OSM die Nutzung darlegen und dazu dann eine rechstverbindliche Auskunft bekommen?
Gruß
datagon GmbH
Wolfgang Sprick
2 David Pachali am 4. Februar, 2016 um 08:23
Soweit ich weiß, gibt es letztlich kein zentrales Gremium, aber die vom Board der OSM Foundation gebilligten Guidelines treffen auch Aussagen zur Share-alike-Bedingung. Das OSM-Wiki listet auch eine Licensing Working Group auf. Daneben gibt es noch die Mailingliste OSM legal-talk.
3 Jöran am 21. Juni, 2017 um 10:23
Auf welcher Grundlage können die Tiles urheberrechtliche Ansprüche im Sinne der CC BY SA stellen, wenn sie doch computergenieriert sind?
(Bemerkenswerterweise weist die DE-Version https://www.openstreetmap.de/faq.html keinen Anspruch auf eine CC BY SA aus.)
4 David Pachali am 21. Juni, 2017 um 14:37
Der Computer, der einfach Tiles rendert, hat daran auch keine Urheberrechte, weil er keine haben kann. Der BGH z.B. knüpft beim Schutz von Kartografie aber einen Schritt früher an.
Die Grundidee ist, dass der Hersteller einer Karte Darstellungsmittel wie Farbgebung, Symbole usw. auswählt und Zeichenvorschriften festlegt. Auch durch eine „Gesamtkonzeption“ kann eine bestimmte Karte demnach individuell geprägt werden. Man kann darüber streiten, wie sinnvoll das (noch) ist, aber darum ging es in diesem Artikel nicht.
Openstreetmap.de ist, soweit ich weiß, nur eine Art regionale Landingpage und die dort verlinkten Karten stehen unter unterschiedlichen Lizenzen.
5 Fotospots-Mallorca am 9. Januar, 2021 um 09:42
Dürfen wir auch einfach eine Bilddatei mit dem Hinweis auf Openstreetmap nutzen, ohne zusätzlichen Code einzubinden? Die Ladezeit für den zusätzlichen Code würden wir gerne einsparen und lieber einfach nur das Bild lokal anzeigen und vielleicht selbst eine Route einzeichnen…
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