Deutschlandradio durfte nicht-kommerzielles Foto nutzen, aber Hinweis soll gefehlt haben
In dem Streit hatte ein Fotograf ein Bild unter Creative-Commons-Lizenz auf einer Fotoplattform eingestellt, von der aus das Deutschlandradio es für seine Website übernommen hatte. Der Fotograf war aber der Ansicht, dass das Deutschlandradio kommerzieller Nutzer sei und die Verwendung gegen die Bedingung „Keine kommerzielle Nutzung“ verstoße, die er bei seiner Lizenz gewählt hatte. Er klagte, das Landgericht Köln hatte im März 2014 dem Fotografen Recht gegeben; das Deutschlandradio war dagegen in Berufung gegangen.
Creative Commons
Mit Creative-Commons-Lizenzen können Urheber festlegen, dass andere ihre Werke leichter verwenden können. Es ist eine Alternative zum „Alle Rechte vorbehalten“ im klassischen Zuschnitt des Urheberrechts. Dafür bietet die Organisation Creative Commons vorgefertigte Lizenzverträge an. Sie bestehen aus Modulen, mit denen ein Urheber zum Beispiel erlauben kann, sein Musikstück zu verwenden, solange er genannt wird. Er kann aber auch einschränken, dass das Werk nicht bearbeitet werden darf oder etwa nur nicht-kommerzielle Nutzungen erlaubt sind. Mehr zum Thema.
Das Urteil in der ersten Instanz ist viel diskutiert worden, besonders weil das Landgericht Köln die Anschauung vertrat, mit dieser Creative-Commons-Lizenz sei nur eine „rein private Nutzung“ durch Dritte möglich. Das legte ziemlich deutlich den Eindruck nahe, dass sich das Landgericht weder mit dem eigentlichen Lizenztext noch mit der Idee einer Creative-Commons-Lizenz überhaupt auseinandergesetzt hatte.
Zwar lässt sich die Lizenzbedingung „nicht-kommerziell“ in der Tat unterschiedlich interpretieren. Eine Beschränkung auf private Nutzung wäre aber tatsächlich viel zu weitgehend – falls für „rein private Nutzung“ überhaupt eine Lizenz notwendig sein sollte. Im entsprechenden Lizenztext von Creative Commons wird eine kommerzielle Nutzung so definiert, dass sie „hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.“
AGB-Recht: Im Zweifel für Deutschlandradio
Das Oberlandesgericht Köln hat mit seiner Entscheidung jetzt wohl zumindest diese Einschätzung revidiert (Aktenzeichen 6 U 60/14 – die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig). Allerdings gibt das Urteil offenbar keine wirklich neue Einschätzung, ob das Deutschlandradio tatsächlich als nicht-kommerzieller Nutzer anzusehen ist. Das geht aus einer Meldung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum hervor, die den Fotografen vertrat. Eine nicht-kommerzielle Nutzung wäre bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gut möglich.
Das Oberlandesgericht Köln musste sich mit dieser Frage aber wohl gar nicht ausführlich befassen: Es habe die Creative-Commons-Lizenz unter die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und das dafür geltende AGB-Recht eingeordnet. Mehrdeutige Formulierungen gehen den gesetzlichen Vorgaben nach „zu Lasten des Verwenders“ – in diesem Fall also zu Lasten des Urhebers, der die Lizenz verwendet. Daher konnte das Deutschlandradio das Bild in dieser Hinsicht dennoch verwenden.
Bearbeitung soll dennoch nicht erlaubt gewesen sein
Allerdings hat das Oberlandesgericht Köln dennoch entschieden, dass die konkrete Verwendung nicht rechtmäßig gewesen sei. Das Deutschlandradio habe das Bild „gekürzt“, womit wohl ein Beschnitt gemeint ist. Der Sender müsse daher zwar keinen Schadensersatz zahlen, aber der Fotograf habe trotzdem einen Unterlassungsanspruch.
Weil das Foto unter der Lizenz „Namensnennung – Nicht-kommerzielle Nutzung“ veröffentlicht wurde, wäre eine Bearbeitung zwar eigentlich erlaubt. Allerdings soll das Deutschlandradio dabei einen Urheber-Hinweis abgeschnitten und bei der Verwendung nicht auf die Bearbeitung hingewiesen haben, heißt es bei der den Fotografen vertretenden Kanzlei. Dadurch könnte die Lizenz ungültig geworden sein.
Genaueres dazu lässt sich aber erst sagen, wenn das Urteil vorliegt und wenn sich besser einschätzen lässt, wie das Foto tatsächlich genutzt wurde. Wir haben bei der Kanzlei Loschelder nachgefragt, die das Deutschlandradio im Fall vertreten hat, aber bislang noch keine Antwort erhalten.
Update, 26.11.2014: Das Urteil ist jetzt veröffentlicht, hier eine Einschätzung dazu.
Mehr Informationen über die „nicht-kommerzielle Nutzung“ bei Creative Commons bietet auch eine von iRights.info, Creative Commons Deutschland und Wikimedia Deutschland herausgebene Broschüre.
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